Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 11 (1880)
- Issue
- N° 33. (11.8.1880)
- Date
- 1880-08-11
- Page
- Seite 287 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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— 287 faltung verheißen ward, sondern daß alle Völker es seiner Weisheit und Vernunft wegen rühmen und sagen sollen: wahrlich ein weises und verständiges Volk ist diese große Nation" (5. B. M. 4,6.) muß Denkfreiheit im weitesten Sinne des Wortes eingeräumt werden. Der jüdische Geist darf durch Nichts eingeengt und eingedämmt werden. Ein jeder Jude darf seine Meinung und die Ergebnisse seiner Forschung offen und ohne Scheu bekennen. Es giebt keine Dogmen in Jacob und keine Ketzerriecherei in Israel. Und weil dem so ist, darf Keiner die Resultate seines Forschens für unfehlbar und allein selig machend ausgeben wollen, derart, daß hierdurch eine Kluft oder Absonderung zwischen Jude und Jude, eine Gemeinde in der Gemeinde entstehen soll. „Lo thaassun agudoth agudoth.“ „Machet keine separaten Gemeindeverbände," schärft der Talmud ein. Und das eben war das schwere Vergehen Korah's, meinen die Talmudlehrer „sohetvüaeh azmo l’zad achereth“ er glaubte sich rechtgläubiger als Moses, orthodoxer möchte man heute sagen, und wollte mit seiner angeblichen orthodoxen Rotte einen separirten Gemeindeverband bilden. Ich könnte unzählige Belege aus dem Talmud dafür anführen, will mich aber nur mit einem begnügen. Schammai und Hillel und ihrel Jünger gingen in Auffassung der heiligen Schrift und ihrer Auslegung, wie auch in Handhabung des Gesetzes weit auseinander. Die Schammaiten klebten an dem Buchstaben des Bibelwortes und klammerten sich an dem Hergebrachten fest an. Die Hilleliten aber waren für die rationelle Auslegung der heiligen Schrift. Ein heißer, manchmal anch sehr heftiger Kampf entbrannte deshalb im ersten Anfänge in den Lehrhäusern. Die Schamaiten hatten das Bibelwort imb das Hergebrachte für sich, und doch, kaum sahen sie sich von den Hilleliten überstimmt — und dies geschah unter dreihundertsiebzehn strittigen Fällen dreih un der teils Mal — so fügten sie sich denselben ohne Murren, ohne heimlichen Groll, ohne sich mit ihren Gesinnungsgenossen in einen Schmollwinkel zurückzuziehen, um sich dort als Rechtgläubige, Altgläubige, Orthodoxe oder Gesetzestreue, und wie alle jene Titel oder Titelchen lauten mögen, zu gebehrden. Kurz die Differenzen zwischen Schamai und Hillel überschritten nie den Rahmen eines Gelehrtenstreires, allwo nur das Interesse der Wahrheit und nicht das persönliche vorherrschte. Sie wollten nicht, daß das Judenthum das Bild einer Religionsspaltung darstellen, die göttliche Lehre als Zankapfel angesehen werden solle. Der Satz: „Sondere Dich von der Gemeinde nicht ab," ward von den rabbinischen Weisen als eine ethische Grundsäule des Judenthums hingestellt. „Ebenso wie die Religion der Juden sich durch den geläuterten Glauben an einem einigeinzigen Gott vor allen andern Religionen auszeichnet, hat Gott die Juden als eine in sich ganz einige Nation ohne Religionsspaltung ausgezeichnet" — bemerken die Talmudlehrer. Als einstmal R. Elieser ben Hyrkanos, der Große genannt, dafür, daß er bei einem Gelehrtenstreit, als er sich überstimmt sah, dennoch seine Meinung aufrecht zu halten bestrebt war, und sogar zur Erhärtung derselben Wunder ins Treffen führte, auf welche die Rabbinen natürlich nichts gaben, — weil ihr richtiger nüchterner Sinn es ihnen sagte, daß derjenige, welcher durch Wunder beweisen will, daß 2 X 2 nicht — 4 sondern gleich 5 sind, nur beweist, daß er von der Wirklichkeit abweicht und der Extravaganz hinneigt, — so rief er den Himmel an, und o Wunder! ein Bathkol, ein himmlisches Echo entschied sich für Rabbi Elieser. Da erhob sich Rabbi Josua und sprach: „Ein himmlisches Echo entscheidet nichts, die Thora wohnt nicht mehr im Himmel, sie ist den Menschen überliefert worden und nur der gesunde Sinn entscheidet. Das Lehrhauscollegium schloß sich der Ansicht Rabbi Josua's an und that sogar Rabbi Elieser in Acht. Und sie handelten nur recht und weise, weil ein Mann, der bei geringfügigen Umständen zu übernatürlichen Mitteln Zuflucht nimmt, auch fähig ist, die unselbstständigen Geister einer urtheilsunfähigen Menge und Leute, die sich vom Schein der Heiligkeit täuschen laßen können, an sich zu ziehen und mit denselben eine separate Gemeinde zu bilden. Und das ist es, meine theuern Brüder, was wir hier an diesen Leuten, Bescht und Chajim, auszusetzen hatten und haben. Aber noch mehr! Nicht genug, daß sie sich von der Gemeinde zurückgezogen, sie leiten auch noch andere irre. Dafür verdienen sie nur dasselbe, was sie selbst heraufgeschworen haben. Sie haben sich von der Gemeinde ausgeschlossen und wir weisen sie aus unserer Mitte, wir werden über sie, so sie noch ferner im Abfalle verharren werden, den schweren Bann aussprechen. — Nun will ich zum Schluffe auf das im Anfang angeführte Beispiel zurückkommen. Bei Korahs Auftreten schloß sich ihm ein vornehmer Mann Namens On ben Peleß an. Bei dem fernem Auftreten der Rotte fehlte er; er kommt überhaupt nicht wieder zum Vorschein. Darüber belehren uns die Rabbinen, seine Frau habe ihn gerettet; sie soll ihn durch kluge Argumente von seinen Separationsgelüsten abgebracht haben und er ward dadurch vom Untergange gerettet. Auch die uns Allen wohlbekannte und sehr verdienstliche Ester gab sich alle nur erdenkliche Mühe, Dich, o Chajim! zu retten, aber leider nicht mit demselben Erfolge. Ich ermahne daher alle die, welche sich von jenem Muttermörder haben zur Separation verleiten lassen, sich von ihm loszusagen und rufe darum mit Mose, unserem Lehrer: „Wer zu Gott hält, der trete auf meine Seite!" — Rabbi Beer errang einen vollständigen Sieg. Alle Prostaken und auch die fremden Gäste, bis auf Leib Saras und Chajim Prostak, verließen mit Rabbiner Beer die Klause. Man konnte auch wahrnehmen, daß Chajim sich ebenfalls anschickte, diese zu verlassen, aber er wurde von der Ausführung seines Willens zurückgehalten. Die feile schöne Sara, die bei der Ueberraschung nicht mehr aus der Klaus zu entschlüpfen vermochte, verbarg sich hinter Bescht und Chajim, allwo sie sich zusammengekauert hatte. Sie hielt Chajim beim Gürtel und er blieb. Auch Eisikel Schochet verließ die Klaus nur zögernd. Als Tags darauf der vom Gerichte über Chajim Prostak bestellte Curator, Herr Abraham Lippschütz, in Begleitung des gerichtlichen Beistandes in des Erstern Haus eindrang, um sowohl das Ehassidimnest daselbst aufzuheben, als auch die Herausgabe des der Ester gehörigen kostbaren Schmuckes zu bewerkstelligen, war das Nest bereits ausgeflogen. Bescht, Chajim, Leib Saras und dessen schamloses und frommgläubiges Weib hatten sich aus dem Staube gemacht. Auch Eisikel Schochet war verschwunden, er schien sich jenen in später Abendsstunde doch wieder zugesellt zu haben. Er ließ Weib und Kind im bittersten Elende zurück und gesellte sich jenen schönen Seelen zu, deren zündende Begeisterung auch ihn so mächtig ergriff. Art läßt nicht von Art. Der Jaslowcer Herrschaft wurden in derselben Nacht drei der besten Zugpferde aus dem Stalle entführt. Es fiel zwar Niemandem ein, diesen verwegenen Pferdediebstahl mit der Flucht dieser Frommen in Zusammenhang zu bringen, aber es fiel doch einigermaßen auf, als alle die, welche die Herrschaft nach allen Richtungen und auf allen Seitenwegen ausgesandt hatte, um die Spur der Pferdediebe zu verfolgen, und die nach einem ganzen Tage mühseligen Suchens, nachdem sie die ganze Umgebung in einem weitem Umkreise ängstlich durchsucht und durchstöbert hatten, weder die Diebe noch den Diebstahl aufzuspüren vermochten und auch unseren frommen Flüchtlingen nirgends begegnet zu sein behaupteten. — Ester zog wieder in ihr eigenes Haus ein, stellte sich an die Spitze ihres Handelshauses, welches von Herrn Abraham Lippschütz geleitet und von dem Rabbiner und den Parnasse Hair (Cultusgemeindevorstand) streng controlirt wurde. Da ihr Vermögen sich auf 15,000 Dukaten belief, setzten diese Herren einen lOprocentigen Gewinnst voraus und bewilligten ihr demgemäß eine Summe von 300 Dukaten als 5. Theil des Einkommens zur wohlthätigen Verwendung. Auch das Vermögen wurde so eingetheilt, daß es fern von Verlust sei. Ein Drittel wurde hypothekarisch sicher gestellt, ein zweites Drittel für den Handel und das dritte Drittel baar oder in Wechseln auf Sicht, streng nach den Rathschlägen des Talmud verwendet. — (Schluß des 10. Kapitels.)