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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1880-07-28 · N° 31. (28.7.1880) · p. Seite 266

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
11 (1880)
Issue
N° 31. (28.7.1880)
Date
1880-07-28
Page
Seite 266 (sequence 2)
Language
German
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— 266 nur eine Sünde vom Standpunkte dieser Religion, das ist . überhaupt eine Vernichtung aller Wahrheitsliebe, dar ist eine Unterwerfung unter das frevelhafteste Spiel mit den Idealen. Wer gar keiner positiven Religion angehörte, aber die W a h rheit ehrte, der würde fordern, daß ein Geistlicher, ein Rabbiner keine lügenhafte widerspruchsvolle Action segne und gutheiße. Er wird sagen zu dem Ehepaäte: „Seid so ehrlich und verlaßt eure bisherigen Religionsgemeinschaften, suchet auch einen Mann, der ebenfalls diesen nicht angehört, und nehmet auch einen, der sie ebenso ehrlich verlosten hat und, wann dieser und ihr eine neue gemeinsame Art habt, einen Gott zu finden, der diese Ehe segnet, diesen Gott zu lieben und zu ihm zu beten, nun dann geht zu diesem, aber lüget euch nicht eine Religion vor, die ihr nicht habt, und ehret den bisherigen Gott eures Herzens wenigstens so, daß ihr ihn nicht zum Gott der Lüge macht." So müßte selbst ein religionsloser aber ehrlicher Mann sprechen. Wie tief ist aber der Verfall einer Zeit, in der die Feigheit, der Selbstbetrug, die abergläubische Angst, das Spiel und die Postenreißerei mit allem Idealen sogar für Religion ausgegeben, als segenswürdig gepriesen wird! Das ist nicht nur Verfall der speciellen Confestion, das ist ein Bruch mit der Ordnung der Welt, das ist ein Hohn gegen das Edelste, was die Menschenbrust erfüllen kann. Das erinnert an den Propheten, der auf solche religiöse Feste sagt: „Wozu soll mir die Fülle eurer Feste, spricht der Herr, satt bin ich der Opfer.... Wenn i h r kommt, mein Antlitz zu schauen, wer hat das von euch verlangt, meine Höfe zu betreten? ... Und wenn ihr eure Hände ausbreitet, ich wende meine Augen von euch u. s. w." Das ist Kitt nn3ö „Opfer der Lüge." Und wenn ein Geistlicher, dies alles fühlend, sich bereit erklärte, eine Mischehe zwar nicht einzusegnen, aber doch zu segnen, weil man ja doch seinen Segen Jedem geben könne, ja aus Toleranz geben müste, so ist das ein entsetzlich trauriger Jrrthum. Woher nimmt er das Recht, den Menschen zu segnen in dem Augenblicke, wo er eine verwerfliche Handlung begeht, ihn zu segnen, damit er das Verwerfliche für gut halte? Braucht es eines Religionsgesetzes, um einen solchen Segen für unerlaubt zu erklären?*) Da, wo der Lehrer ernst die Lüge aufdecken sollte, da, wo er den Geist des Truges bekämpfen müßte, da sollte es erlaubt sein zu segnen? Eine solche Erlaubniß kann nur, wir wiederholen es, in einer Selbsttäuschung möglich werden, die jeden klaren Blick verloren hat. Und wenn ein Rabbiner einer solchen verfällt, so ist zu sagen: „Kinder habe ich groß gemacht und hoch erhoben und sie sind mir untreu geworden!" Darum schließen wir diesen zweiten Artikel mit den Worten: Die Mischehe ist ein Akt der Feigheit und Selbsttäuschung oder des gewisienlosen Betrugs und der.Segen über eine solche oder •) Mit Bezug auf die leicht mihzuverstehenden Worte im Art. I lRr. 28, S. 242): „Freilich der Buchstabe der Thora spricht nicht V»O den Völkern der Jetztzeit .... und auch der Buchstabe des Talmuds, sowie der Codices nicht" — verweisen wir auf Aboda sara 36b, Rambam Hilch. Iasure Biah Cap. 12 § 1 und 2 und Schulchan Aruch Eb. Eser Cap. 16 § 1, woraus ersichtlich, daß die Codices ja davon sprechen — selbst bei dm D^in tt“1 im handelt es sich nur darum, ob bei *l!2tt das Verbot biblisch oder rabbinisch sei — und daß der im Art. I durchgeführte Grund des „Abwmdigmachens vom Judenthum" ebmsalls schon itn Talmud a. a. O. angedeutet ist. anläßlich einer solchen ein Bruch mit der sittlichen Ordnung der Welt, eine Verläugnung Gottes, der da ist und will die Wahrheit, n2pn bw iiamn nvrr Das Schreiben des Londoner Oberrabbiners über gottesdienstliche Reformen. (Fortsetzung statt Schluß.) , Classe II. 1) Das pp^Tö N22 bildet ein wichtiges (?) Stück des Gebetbuche s.*) Seine Vorlesung am Vorabend des Sabbaths darf deshalb nicht unterlassen werden. 2) Die besonderen Pijutim an Sabbathen können weggelasien werden. 3) Die beiden pma 21p1 beginnenden Gebete bilden einen wichtigen Theil des G e b e t b u ch e s, und dürfen deshalb nicht ausgelassen werden. Das erstere ist ein Gebet für die geistigen Häupter der verschiedenen jüdischen Gemeinden in der Zerstreuung. Es ist wahr, daß in dem ersten Theile der Bitte die Rabbinen des heiligen Landes und Babylons (des modernen Bagdad) mehr ausführlich genannt sind. Der ihnen hiermit gegebene Vorrang dient als eine historische Erinnerung an den Vorzug, der jenen Lehrern in früheren Zeiten eingeräumt worden ist. Aber die Ausdrücke, welche in dem zweiten Theile erwähnt sind, umfassen die Autoritäten und Beamten aller Gemeinden der Erde. So sind die die Häupter der Schulen, die Kni*?J 'ttK"> die Häupter der Gemeinden, die Kn^nfc 'ttxn die Häupter der Hochschulen zur Heranbildung von Religionslehrern. Es ist sicherlich recht und geeignet, die großen in dieser Bitte angegebenen, besonderen Segungen für diese Männer, ihre Schüler und alle die, welche sich dem Gesetzes-Studium widmen, anzurufen. Das zweite spniL Dip1» ist keine bloße Wiederholung des Mwehodelraoh, denn dieses Gebet ist mehr für alle diese, welche die gemeinschaftlichen Lasten tragen, während das Jekum purkon den höchsten himmlischen Segen für ein jedes Gemeindemitglied erbittet. 4) Der D^mn 2K kann mit Ausnahme der Sabbathe vor Schowuaus und Tischeoh beow ausgelassen werden, da dies der Brauch in den Gemeinden ist, welche dem Minhag Aschkenas folgen. 5) Die Stellen “l"K ,2'I^Ntt TttlT nniiapü D1DS müssen an Sabbathen und Festen beibehalten werden, weil sie einen Theil des Gebetbuches bilden. 6) Ich empfehle die Beibehaltung der ^21^2- Diese Abfassungen sind darauf berechnet, die Beter auf die Bedeutung eines jeden Festes und die dabei beobachteten Bräuche hinzuweisen. Auch wird der Gottesdienst an den Vorabenden der Festtage, der überhaupt kurz ist, durch die Recitation derselben nicht wesentlich verlängert. 7) Die besonderen Pijutim an den gewöhnlichen Festtagen können mit folgenden Ausnahmen ausgelassen werden: Im und lltttl-Gebet, der Schlußabschnitt von In Mussaf Schowuaus, das Stück niK2 tttt TK. Am Sirnchas Thora das Stück ni2K bbfe *1ttK- Die mittttin am Sukkaus müssen gesagt werden, und die Hakofaus an Sukkaus und an Simchas-Thora behalten ihre bisherige Stelle. 8) Die Stücke ni2*7pK und 2'2' (am Schowuaus) können weggelassen werden. 9) Das Lesen der Megilloth an den Festtagen soll in den Morgengottesdiensten beibehalten werden. Der Besuch des Miuchak-Gottesdienstes ist nur sehr spärlich, und wenn die Lesung dieser Stücke der heiligen Schrift in diesen Gottes- > dienst verlegt werden sollte, so würde dieser Brauch ganz in Wegfall kommen. Die Cha8anim sollen angewiesen werden, *) Wir haben schon in vor. Nr. gezeigt, daß der Grund, etwas beizubehalten, weil es im Gebetbuch steht, ganz und gar hinfällig ist. Wir kennen übrigens bereits Gebetbücher, in denen bame madeikin und eae mekomon und pitnm haktorea nicht steht.

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