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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1880-07-21 · N° 30. (21.7.1880) · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
11 (1880)
Issue
N° 30. (21.7.1880)
Date
1880-07-21
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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M BO. 1880. IsraekitisHe Xl ochen-Zchrift für die religiösen und soeinlen Interessen des Zudeuthums. Erscheint jeden Mittwoch u. kostet sammt dem wöchentlich erscheinenden „JSd1schenLi1era««rblat1" bei allen Postämtern und Buchhandlungen vierteljährlich S Mark. Mit direkter Zusendung: Nach Oesterreich « fl.: nach dem » u s l a n d e: 16 Mk. (20 Frcs. 8 Rub. 4 Dollars) jährlich. Einzelnummern der „Wochenschrift" a 25 Pf-, der „Literaturblatts" k 15 Pf. Verantwortlicher Redacteur und Herausgeber Rabbiner Dr. M. Wahmer in Magdeburg. --<=*=- Magdeburg, 21. Juli. Inserate für die „W o ch e n s ch r i f t", wie für das „I ü» discheLiteraturblatt". die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum werden mit 35 Pf. berechnet und sind ausschließlich an die Central» Annoucen-Expedition von Gr. L. Daube & Co., Frank urt a. M., Magdeburg, Berrin, Hamburg, Cöln, München, Zürich, Wien, Paris rc. einzusendm. Inhalt: Leitende Artikel r Israelitische Trauergebrauche. — Das Schreiben des Londoner Oberrabbiners über gottesdienstliche Reformen. Berichte nnd Correspondenze«: Deutschland: Magdeburg. Coblenz Aus dem Großherzogthum Sachsen. Aus dem Regierungsbezirke Cassel. Ansbach. Frankreich: Paris. Paris. Palästina: Jerusalem. Jerusalem, vermischte und neueste Nachrichten r Magdeburg. Augsburg. Haige^loch. Budapest. Sedan. Rumänien. Bukarest. Rußland. Aus Russisch-Polen. St. Louis. §euitteton r Chajim Prostak, nserate. Wochen- Juli 1880. | Aw 5640. Kalender. Mittwoch . . . 21 13 Donnerstag . . 22 14 Freitag .... 23 15 Chamischo Ossor. Sonnabend . . 24 16 * •pnnxi (8 u. SA M.) Lekabd. Nachmu Perek 3. Sonntag.... 25 17 Montag .... 26 18 Dienstag . . . 27 19 Israelitische Trauergebräuche. Die Pietät, welche Israel im Leben gegen Eltern und Verwandte zeigt, bewährt es gegen sie auch im Tode. Es hat sich dafür ein vollständiges Trauerceremoniell ausgebildet. Die Aengstlichkeit, womit dasselbe oft ohne alle Rücksicht auf die Lebenden beobachtet wird, hat schon längst zu dem Grundsätze Veranlassung gegeben, das Trauerceremoniell möglichst zu erleichtern. Jndeß wird der aufmerksame Beobachter nicht leugnen, daß gar oft manche der vorgeschriebenen oder übli-- chen Trauercerenomien nur formell, ohne Verständniß und Gemüth beobachtet werden. Am auffälligsten und hinderlichsten ist dies bei d. i. die Trauerzeit zwischen Tod und Beerdigung, der Fall. In früherer Zeit trat der Unterschied zwischen Trauer vor und nach der Beerdigung (Aoinuttr und Aweluth) nicht so grell hervor, weil die Leiche in der Regel schon am Sterbetage beerdigt wurde. Auch mußte und konnte der gedrückten Verhältnisse wegen, worin Israel lebte, von der Strenge des Gesetzes Manches nachgesehen werden. Unaufschiebbares ließ man den Leidtragenden (plK) erledigen; wo Israel vereinzelt wohnte oder brüderschastliche Vereine nicht bestanden, mußte der Leidtragende Besorgungen und Ausgänge für die Beerdigung selbst übernehmen. Unmittelbar darauf aber, noch am Sterbetage, nahm die Trauer der Schiw’oh (das eigentliche ihren Anfang. In unserer Zeit hat sich dies geändert. Drei Tage liegen gewöhnlich zwischen dem Sterbe- und Beerdigungslage. Welchen Eindruck macht es da, wie rechtfertigt es sich vor Verstand und Herz, wie erklärt es sich dem Nichtjuden gegenüber, welcher unmittelbar nach eingetretenem Todesfälle die Trauer beginnt, Haus '.und Geschäft schließt, wenn in gleicher Lage der Jude vor der Beerdigung Haus und Geschäft offen läßt, Geschäfts- und.Spaziergänge macht, wie wenn nichts vorgefallen wäre und er über seinen Tobten keine Traue», hielte, am dritten Tage aber, nach oder bei der Beerdigung, ein Klagegeschrei erhebt, welches Häuser weit vernommen wird, und erst von da ab in seinem Aeußern zeigt, daß er ein Trauernder ist? Ja, was die Abnormität auf die Spitze treibt! Es kommt vor, daß nach eingetretenem Todesfälle, also am Sterbetage, öffentlich bekannt gemacht wird: „Von übermorgen ab" (also drei Tage nachher) „wird eintretender" (nicht eingetretener) „Trauer wegen das Geschäft für die nächstfolgenden drei" (oder auch sieben) „Tage geschloffen." In gleicher Weise tritt die Auffälligkeit und der Widerspruch auch an den Festlagen hervor, für welche man alle Zeichen der Trauer schwinden läßt — bis nach dem Feste (Orach Chajim 548). Es walten hier allerhand Mißstände und Mißbräuche ob, welche sich in der Reihe der Jahre festgesetzt und verbreitet haben. Man kämpft um so schwerer dagegen an, als die Meisten bei Todesfällen zu ängstlich sind, um an dem Herkömmlichen und Gebräuchlichen etwas zu ändern. Auch ist das Gemüth da in der Regel so eingenommen, daß der Verstand trotz aller Belehrung das Richtige nicht erkennt. Man predigt tauben Ohren, und im Wiederholungsfälle steht man noch immer am Anfänge, ohne auch nur einen Schritt weiter gekommen zu sein, oder auch nur irgend etwas gebeffert zu haben. Offenbar ist die Zeit vor der Beerdigung, die Zeit der Klage (Animitk), ein höherer Grad der Trauer und eines strengern Ceremoniells. Der Moment des Sterbens bildet den ersten Aufschrei des Schmerzes. Nach der Beerdigung — diese selbst erneuert den Schmerz und bildet einen zweiten Moment der Aufregung —, wenn die starke Aufregung über - ■- tf"

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