Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 11 (1880)
- Issue
- N° 26. (23.6.1880)
- Date
- 1880-06-23
- Page
- Seite 222 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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— 222 — in der Reihe der Jahre endlich erreicht werden. Vor allem aber muß in Israel selbst recht wacker gearbeitet werden, damit hier immer mehr das Wort der Schrift zur Wahrheit werde: ttHp *]3rrö rrm „Dein Lager sei heilig." Mit Entschiedenheit weist Redner die Lüge zurück, als ob die Juden ein Monopol auf den Wucher besäßen, oder als ob die Geldsauger sich vorzüglich aus ihrer Mitte rekrutirten. (Vor Geheimthuerei bei Ausübung religiöser Gebräuche, wie etwa beim Reinigen und Beerdigen der Leichen warnt der Referent, da hierdurch die absonderlichsten Vorstellungen bei den Nichtjuden hervorgerufen würden.) Eine sehr lebhafte Diskusiion schloß sich an den Vortrag. Was neben den angeführten Ursachen, so bemerkte ein Redner sehr richtig, den Haß gegen Juden und Judenthum verschärfe, das resultire einerseits aus der mehr oder minder gefühlten Ahnung, daß im Judenthum ein Universelles ruhe, das in der Folge immer mehr und mehr sich Anerkennung und Geltung verschaffe, andererseits aus grundsätzlich verschiedenen religiösen Anschauungen. Folgende Thesen fanden einstimmige Annahme: 1) Der Lehrer suche in seiner Gemeinde dahin zu wirken, daß jedes Mitglied sich der schweren Verantwortlichkeit bewußt werde, die es der Gesammtheit gegenüber hat, da gewöhnlich der Fehler des Einzelnen der Gesammtheit der Juden zum Vorwurf gemacht wird, und daß daher jeder Jude ganz besonders verpflichtet sei, aus sein Thun und Laffen die größte Wachsamkeit zu verwenden. 2) Der Lehrer hat die Pflicht, die Reinheit der Principien des Judenthums in seiner Umgebung ins rechte Licht zu stellen und alle Bestrebungen, die dieses Ziel verfolgen, zu unterstützen. 3) Beim Gebrauch der Presse zur Abwehr judenfeindlicher Angriffe bleibe man maßvoll und sachlich und suche Schutzschriften möglichst zu verbreiten. Herr B l u m e n f e l d (Effen) sprach über die zunächst die jüd. Lehrer des Regierungsbezirks Düffeldorf betr. Ferienfrage: Die Regierung zu D. hat für die jüd. Schulen ibres Bezirks am Hoschana rabba und Purim nur die Stunde von 8—9 morgens freigegeben, die Rüsttage zum Wochen-, Neujahrs- und Laubhüttenfeste als schulpflichtige Tage bezeichnet, ebenso die Mitteltage von Peffach und Sukkoth. Im Jntereffe der religiösen Erziehung wurde von Bl. die Freigebung wenigstens der beiden erstgenannten, von einzelnen Anwesenden auch die der anderen angeführten Tage gewünscht. Nach eingehender Besprechung des Gegenstandes beschloß dle Versammlung folgende Resolution: „Die Versammlung spricht ihr Bedauern darüber aus, daß bei den verschiedenen maßgebenden Behörden keine Einheit in Betreff der freizugebenden jüd. Feiertage besteht und erwartet eine demnächste Regelung dieser Angelegenheit dahin, daß die beiden ersten und die beiden letzten Tage des Passah-, die beiden ersten und die drei letzten des Laubbüttenfestes, die beiden Tage des Wochen- und des Neujahrsfestes und der Versöhnungstag nebst den Rüsttagen dieser fünf Hauptfeste, sowie der Tag der Zerstörung Jerusalems und das Purimfest für die jüd. Schulen als freie gelten, hält auch eine Ausdehnung dieser Befreiung auf die Zwischentage des Paffah- und Laubhüttenfestes für höchst wünschenswerth." Inzwischen war der Abend herangerückt. Die Lehrer suchten für eine Stunde die gastfreundlichen Häuser auf, um gegen 9 Uhr einer Einladung des Vorstandes der Gemeinde folgend, sich bei duftender Bowle wieder zu versammeln. Ungezwungene Unterhalkung, ernste und heitere Toaste und schöne Gesangvocträge würzten öeu köstlichen Trank und fesselten die Gesellschaft bis über die Mitternachtsstunde. Das kräftigste und begeistertste Hoch galt unserm geliebten Kaiser und unserm allverehrten Kronprinzen. Nicht treue Anhänglichkeit nur an das erhabene Herrscherhaus ließ so voll die Stimmen ertönen, auch der Dank erscholl mit, den wir demselben zollen für den so unzweideutig gelieferten Beweis, daß vor den Stufen des Thrones kein Unterschied besteht zwischen den Söhnen des Vaterlandes, gleichviel welcher Religion sie angehören. Am Morgen des 18. nahm Herr Seminarlehrer Treu- Münster die Aufmerksamkeit seiner Zuhörer ganz und voll in Anspruch. Das Thema, das sich der Redner gestellt hatte, lautete: „Wechselbeziehung zwischen Schule und Haus in Erziehung und Unterricht." Aus dieser vortrefflichen Arbeit einzelne Gedanken herauszugreifen, dürfte eher verwirren als aufklären über den reichen Inhalt des Vortrages. Herr T. wird dem allgemein geäußerten Wunsche Nachkommen und sein Referat dem Drucke übergeben. Die Fülle der vom Redner entwickelten Gedanken einer Diskussion zu unterziehen, schien bei der scharfen Logik, die das ganze unterzog, unnöthig. Die Annahme folgender vom Ref. aufgestellten Thesen war eine einstimmige: 1) Für die sittliche und religiöse Bildung kann die Schule nur sehr wenig leiften ohne die Mitwirkung des Elternhauses, ohne die Unlerstütznng des Hauses, für die Erweiterung des Wiffenskreises und die Aneignung von Fertigkeiten bei weitem das nicht, was im Einklang mit dem Hause erzielt werden kann. 2) Lehrer und Schule — der Lehrer als pädagogisch geschulter Theil — muß mit Gemeinde und Haus in Fühlung bleiben und bei Beiden Jntereffe für die Schule zu erwecken suchen; Alles, was die Schule dem Hause entfremden kann, muß vermieden werden. 3) Der isr. Lehrer muß in seiner Stellung als Cultusbeamler den Sinn für wahre Religion und die Würdigung der Zweige des Religionsunterrichtes zu heben suchen. Aus den Gegenständen der freien Besprechung heben wir den von Herrn Blumenfeld hervor, da die Versammlung an denselben eine Resolution knüpfte. Herr Bl. theilte mit, daß eine Gemeinde den §. ihrer Staturen, wonach Lehrer und Cultusbeamten von den Beiträgen zur jüd. Gemeinde befreit sind, gestrichen, um event. auch ihre Beamten zu den Cultussteuern heranziehen zu können. Die Besprechung drehte sich um die Frage, ob die Gemeinde zu einem solchen Vorgehen berechtigt sei. Die Ansichten gingen über tue Rechtsfrage auseinander, einstimmig aber gelangte folgende Resolution zur Annahme: „Die Versammlung erklärt sich dahin, daß aus Billigkeitsgründen Lehrer und Cultusbeamten von der Schul- und Cultus st euer zu befreien seien." Die nächstjährige Conferenz, zugleich die 25jährige Jubel, feier, zu welcher der Vorsitzende die Gefälligkeit haben wirdeine bez. Festschrift auszuardeiten, wird zu Münster ab gehalten werden. Auf die Tagesordnung für dieselbe ist vorab nur der Punkt gestellt: „Wie soll und kann das Gebetbuch beim Religionsunterricht benutzt werden?" Ref. Spier- Bocholt. Durch Erheben von den Sitzen wurde sodann dem Vorstande und der Gemeinde zu Hagen für die üveraus freundliche Aufnahme, sowie dem dortigen Herrn KreiSschulinspector, der den Verhandlungen mit sichtlichem Interesse föchte, der Dank ausgesprochen; ferner drückte die Versammlung — 48 Lehrer waren gegenwärtig*) — in gleicher Weise ihrem Vorstände, insbesondere dem bewährten Vorsitzenden, Herrn Blumenau, ihren Dank aus. Schluß der Sltzung 12 Uhr Mittags. — Und nun Gott befohlen, auf frohes Wiedersehen in Münster! Die Schriftführer: D. Levi. L. Oppenheimer. *) Erschienen waren: Blumenau-Bielefeld, Blumenfeld-Cssen, Golvstein-Grevenbroich, Treu-Münster, Steinweg-Rheda, Steinweg-Höxter. Löb-Cöln, Cromer-Neuenkirchen, Plaut-Wattenscheiv, Heß-Westerkappeln, Laser-Neheim. Rosenfeld-Werl, Jkenberg-Arnsberg, Katten-Altena, Goldberg-Steele, Baum-Rheine, Baum-Ginvorf, Ostwald-Witten, Cahn-Hagen, vr. Wertheim-Hagen, Goffel-Camen, Neuhof-Lübbecke. Löwenberg-Gefeke, Devries-Coesfelv. Mündheim-Hamen, Sänger-Schwerte. Braun-Niedermarsberg, Oppenheim-Warburg, Oppenheimer-Mülheim Ruhr, Speier- Büren, Kronenberg-Ruhrort, Kronenberg-Bünde, Menvel-Linz, Mendel- Menden, Spier-Bocholt, Levie-Neuß, Wetzstein-Elberfeld, Graf-Effen, Hansbach-Petershagen, Laubheim-Bochum, Stern-Hörde, Spanier-Solingen, Ruben-Gütersloh, Goldberg-Steele, Nußbaum-Unna, Silberberg- Haltern, Moses-Oelde, Heimann-Castrop.