Mannheim
Compact Memory

Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1880-06-16 · N° 25. (16.6.1880) · p. Seite 220

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
11 (1880)
Issue
N° 25. (16.6.1880)
Date
1880-06-16
Page
Seite 220 (sequence 10)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/5369809-9583817-9584058--4145-9584068
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

6 entity mentions

phah, wie wir gesehen haben, eröffnet. — Nun wurde R. Chajim, der noch immer seinen Blick in daS Psalmbuch gesenkt hielt, aufgefordert, vor den Rabbiner zu treten. „R. Chajim!" redet ihn der Rabbiner an, „es ist uns zu Ohren gedrungen, Ihr hättet Euch Vieles gegen die Religion zu schulden kommen lassen. Ihr sollt am Sabbath gefahren sein, auch mit den Herrschaften, mit welchen Ihr verkehrt, Wein gezecht haben. Erweist der Religion die Ehre, die Wahrheit zu bekennen." — „Ja! Ich habe es gethan, aber nicht vorsätzlich um die heilige Religion zu verletzen," entgegnete R. Chajim mit Gleichmuth." — Da erhob sich der Rabbiner, wendete sich an die Versammlung mit den Worten: „Dieser Vorfall ist zwar bereits im Sch'wile haleket vorgesehen und darauf eine Buße von 50 Tagen ununterbrochenen Fastens — natürlich mit Ausnahme der Feiertage — und 50 Geißelhieben festgesetzt, allein in einer Zeit, in welcher die Kabbala den Talmud insgeheim zu untergraben sucht und trotz Bann und Verdammung ihre Maulwurfsarbeit unverdrossen fortsetzt, und sich die Fälle häufen, daß man offen oder geheim den rabbinischen Satzungen zuwider handelt, halte ich es für geboten, die Sache strenger und exemplarisch zu ahnden." Um diese seine Ansicht zu erhärten, führte er aus der Rüstkammer des Talmud und der rabbinischen Codices viele Stellen pro und contra an und suchte mit seinem haarspaltenden Scharfsinn zu beweisen, daß hier schonungslos hart verfahren werden müsse. „Doch wenn Jemand zu Gunsten R- Chajims seine Stimme erheben oder gar aus dem Talmud seine Schuldlosigkeit erweisen wolle" — schloß der Rabbiner seinen Vortrag — „so möge er es Vorbringen." — Reb Abraham Lippschütz erhob sich. „Er könne es gar nicht begreifen, wie die Träger des Judenthums nach all den gemachten Erfahrungen noch immer das Rechte nicht sehen. Während doch, wie die tägliche Erfahrung lehrt, die eigentlichen Feinde des talmudischen Judenthums jene Ueberfrommen sind, die eine peinliche Frömmigkeit zur Schau tragen und jeden Schritt und Tritt nur zur Verherrlichung Gottes zu thun v o r g e b e n, sucht man sie bei den simpeln Leuten, wie R. Chajim Einer ist, dem es gewiß nie einfiel, sich beim Volke in den Ruf besonderer Frömmigkeit zu setzen, um es mit sich in den dunkeln Abgrund zu reißen, wie es so Mancher thue, den er nicht nennen wolle. Habe aber R. Chajim weder muthwillig, noch um ein öffentliches Aergemiß zu geben, so gehandelt, wo liege hier auch nur der Schein eines Vergehens, einer talmudischen Gegnerschaft? Er möchte vielmehr fragen, wenn Jemand beim Rabbiner anfragen ließe. der Sabbath habe ihn auf einer lebensgefährlichen Straße überrascht, er könne sich aber durch Verletzung des Sabbaths in Sicherheit bringen, wie er sich da zu verhalten habe? kein Rabbiner würde da wohl anstehen, die Sabbathverletzung in solchem Falle zu gestatten; — nicht das Uebertreten des Gesetzes, sondern »die böse Absicht stemple eine That zum Verbrechen. Da nun R. Chajim aus eigener Eingebung so gehandelt, sollen wir ihn deshalb büßen lassen? Unmöglich! Ebenso kann man unmöglich das rabbinische Verbot gegm heidnische Opferweine auch auf die Weine Andersgläubiger der Jetztzeit anwenden, weil in diesem Falle sich das Verbot erst recht aufs „Wasser" würde erstrecken müssen, well ja hier das „Weihwasser" die Hauptrolle spiele. Ich bin also für die unbedingte Nichtschuldigkeits-Erklärung und bitte den Herrn Rabbiner diese meine Ansicht gut zu erwägen und der Gerechtigkeit zur Ehre das „Nichtschuldig" zu sprechen." — Der Rabbiner schickte sich eben an zu repliciren, als sich eine fremdartige Stimme, „sakai! sakai! sakai!“*), rufend vernehmen ließ. Alle sahen sich überrascht um. Jeder glaubte sie von einer andern Richtung vernommen zu haben. Man spähete umsonst nach dem Sprecher, er war nirgend zu finden. Man hatte sich aber noch von dieser Ueberraschung nicht erholt, als sich abermals jene Stimme in der Soharsprache wie folgt vernehmen ließt „Chajim sakai, sakaj ant we-sakaj chelkach" (Unschuldiger Chajim! Du bist verdienstlich und Dein Antheil —im Paradiese — verdienstlich!) Nun zweifelte Niemand mehr, daß es ein „Bath Kol", ein „himmlisches Echo" war, welches sich für Chajim entschied. Der Einzige, Abraham Lippschütz, spähte mit den Augen nach jener Stelle, wo R. Israel Bescht saß. Auch dieser fühlte es instinktmäßig, daß Jener ihn im Verdacht habe, hatte er doch heute auf ihn wiederholt angespielt. Ihre Augen begegneten sich, Bescht konnte den durchdringenden Blick des Biedermannes nicht aushalten und griff daher zu einem frommen Auskunftsmittel, um das er nie verlegen war. „Es ist schon die höchste Zeit das Mincha-Gebet zu verrichten", ermahnte er laut. Der Rabbiner der unter dem Eindrücke der „Himmelsstimme" nicht wenig litt, begrüßte diese Aufforderung, er trat an das Betputt und machte den Vorbeter. Ein Zeichen, daß das peinliche Verfahren gegen R. Chajim aufgehoben wurde. (Ende des 5. Kapitels.) *) Unschuldig! Unschuldig! Unschuldig! Pomuches, Schulchan-Derken, Thora-Mäntel, Trauhimmel re. in Gold-, Tilber- und Geiden-Lkunftftickerei re. fertigt in anerkannt gediegener und eleganter Ausstattung das Artistische Atelier von Isidor Jk. Rosalle Reiter« Breslau, Unterbär 1, Besitzer asserh. Anerkennung I. Waj. der Kaiserin. _ Zeugnisse von vielen Gemeinden über gelieferte Arbeiten zu Diensten. (2193 d. Freiwillige Jahresbeiträge: Von der Israel. CultuSgemeinde in Aschaffenburg M. 10. (2448 e. Geschenke: Bon Frau Regine Schlesinger in Sammelburg M. 6; Frau S. Seligstem hier M. 100 z Frau Julius Bonn hier M. 30; H. Frohmann hier M. 30; durch Lehrer Levy in Sachsenhagrn M. 6; Louis Neuberger hier M. 30; Fritz Horkheimer hier M. 80 z Sammlung des Herrn Blumenfeld in Diespek M. 61,88; durch Herrn Gottschall in Michelstadt M. 7,31; Wilhelm Bonn in New- York M. 80. f. Zinsen: Mark 109,60. Frankfurt a/M-, 5. Juni 1880. Namens der Verwaltung: Adolf TeMee. Acliawa, Verein zur Unterstützung hilfsbedürftiger israelitischer Lehrer, Lehrer-Wittwen und -Waisen in Deutschland. Einnahmen im Monat Mai 1880. a. Mitglieder-Beiträge r Bon Herren Rabb. Dr. Zuckermandel in pasewalk, Driels in Großkarben, Senger in ltleineibstadt, Werthan in Frankenau, Dachauer n Beyreuth, Lippmann in Gaukönigshofen, Rayersohn in Friesenheim, Lewin in Wolfen- »üttel, Eichstetter in Eppingen, Davidsohn in tzelmarshausen, Rabb. vr. Rahrner in Magdeburg, Müller in Netra, Rabb. vr. Silberstein in Mühringen, Freitag in Ladenburg, Ehrlich in Mutterstadt, Eisenkrämer in Laufersweiler, Schloß in Ellar, Rosenbusch in Weingarten, Blumenfeld in Diespeck, Cohen in Rees, Gottschall in Michelstadt, Reinheimer in Odernheim, — je 6 Mark. 1». «hr-nmitglied-rbeiträge: Von Herrn M. Levison in Bünde, Frau Sophie Bloch in Floß, Rabb. Wittelshöfer das., Israel. Frauenverein das., S. Lob jun., Aug. Lob, B. Stern jun., Gebr. Jsay, M. Desmberg, L. Aschaffenburg in Cöln, C. Helft in Bleicherode, — je 6 Mark. e. Einkaufsgelder: Von Herren Jos. Blach in GudenSberg M. 18; L. Cohen in Rees M. 90. I Abonnements-Erneuerung. Mit der nächsten Nr. geht daS zweite Quartal zu Ende. Wir ersuchen unsere geehrten Abonnenten, ihre Bestellungen bei der Post rechtzeitig — vor dem 25. d. MtS. — zu machen, damtt die Zusendung keme Unterbrechung erleide. Die Expedition. verantwortlicher Redactrur I>r. Rahm er in Magdeburg. Druck von H. Horbach in Bardy. Verlag von Robert Friese in Leipzig. I

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.