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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1880-04-07 · N° 14 u. 15. (7.4.1880) · p. Seite 136

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
11 (1880)
Issue
N° 14 u. 15. (7.4.1880)
Date
1880-04-07
Page
Seite 136 (sequence 12)
Language
German
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— 136 — dieses Verhör? hast Du ihn vielleicht gesehen, gesprochen? Nun, sage, habe ich übertrieben?" — „Wenn dem so ist, so habe ich ihm Deinetwegen eine große Ehre erwiesen. Meiner Treu! für einen Juden eine große Ehre von dem Arm eines Potocki, in dem adeliges Blut so vieler Jahrhunderte rieselt, in die unermeßliche und unausfüllbare Hölle befördert worden zu sein?" — „Ist es möglich? oder beliebst Du nur so zu scherzen?" — fragte der Fürst sichtlich betroffen. — „Mache doch eines Juden wegen keine so wichtige Miene! lasse uns eher gehen und nach ihm sehen, es ist wohl möglich, er habe seine schwarze Krämerseele noch nicht ganz ausgehaucht, ich bin sehr begierig, einen so gescheidten Juden, der es wohl wiffen muß, man heize seinetwillen die Hölle frisch, in feineu letzten Augenblicken in die schwarze Seele zu sehen," erwiderte der unmenschliche Graf. — Der Fürst kreuzte seine Arme über die Brust, starrte den Grafen lange an, er konnte es nicht faffen, glaubte noch immer seinen Worten nicht glauben zu dürfen, weil es ihm unglaublich schien, daß man von einem freventlichen Morde so kalt und gleichgültig reden könne. Der hierdurch ein wenig außer Faffung gebrachte Graf brach das Schweigen, indem er in gereiztem Tone sagte: „Wie Du mich nur so verwundert ansiehst, als hätte ich etwas gethan, was einem Edelmann zu thun unziemlich wäre. Ihr Klugen, die ihr im jüngsten Reichsrathe euch so weit vergeffen hattet, auch einen Schlachziz*) für das Blut eines gewöhnlichen Menschen verantwortlich zu machen. Ihr hättet doch eigentlich unser gutes Recht so verklausuliren müffen, daß es beim Alten blieb. Zwölf Schlachzizen müssen als Mordzeugen gegen einen der ihrigen auftreten, um ihn des Mordes zu überführen, wie ich sehe, wärest Du fähig einer jener Zwölf zu sein; aber keiner wird so unklug sein, einem Juden so feierlich im Beisein so vieler Adeligen das Lebenslicht auszublasen, und es muß daher unsere Aufgabe fein, die Wohlthat dieses strengen Gesetzes so viel als möglich zu genießen." — Der Fürst konnte seinen Grimm nicht länger unterdrücken und sagte zum Grafen: „Sollte es also doch wahr sein, was ich bis jetzt noch für unmöglich gehalten hatte, so kann ich einen solchen Gast nicht länger unter meinem Dache beherbergen —" und kehrte ihm den Rücken. Der Graf verließ noch selbigen Tages das fürstliche Schloß; dem unglücklichen Maier aber konnte nicht mehr geholfen werden. Der cannibalische Graf hatte auf ihn aus nächster Nähe geschossen und ihn auch tödtlich getroffen. Die Nachricht dieser unheilvollen That verbreitete sich mit Blitzesschnelle in der Stadt und erreichte nur zu bald das Ohr seiner bedauernswerthen Frau, die nicht stark genug war, die Kunde von diesem unverhofften plötzlichen Unfälle zu ertragen. Sie verfiel in eine schwere Krankheit und mußte lange bettlägerig bleiben. Die letzten Habseligkeiten und die letzten Hausgeräthe mußte Genendel, so hieß die bemitleidenswerthe Wittwe, zu Geld machen, um ihr Leben und das ihres einzigen Kindes, des nun verwaisten Chajim, fristen zu können. Als das Letzte verkauft und verzehrt war, blieb der noch immer Kränklichen nichts übrig und keine andere Wahl, als zur Mildthätigkeit ihrer Glaubensgenoffen Zuflucht zu nehmen. Mit dem vom Rabbinate und den Parnassim (Gemeindeältesten) der Stadt Stanislau ausgestellten Empfehlungsschreiben in der einen, den Wanderstab in der andern Hand und den siebenjährigen Waisenknaben zur Seite trat sie ihre unrühmliche Wanderschaft an. Ueberall, wohin sie ihre Füße lenkte, und wo Juden wohnten, wurde sie mit mehr Schonung und Rücksicht behandelt, als sonstige Wanderbettler ihres Stammes. War ja ihr Schicksal der lautsprechendste Beweis der Unsicherheit der Juden in diesem monarchisch-anarchischen Staate der Polen in jener Zeit seiner Zersetzung, allwo der König weder herrschte noch regierte und nur Laune, Willkür und Leidenschaft das^ Staatsruder führten. Drei Jahre nach dem Vorgefallenen langte Genendel von ihrem zehnjährigen Herzenskinde begleitet in Jaslowce in Ostgalizien — damals zum Königreich Polen gehörend — an. Kränklich, wie sie war, konnte sie sich unterwegs schwerlich erholen, vielmehr mußten die Strapazen der beständigen Wanderung ihre Kräfte vollends aufteiben. Auch die Erregung, die sie bei der jedesmaligen Wiederholung ihrer tragischen Geschichte, die sie in jedem Orte und jedem Wohlthäter erzählen mußte, ergriff, und der Kummer, der ihr mütterliches Herz beschwerte, was wohl aus ihrem Chajim werden würde, da er kein Cheder (Winkelschule) besuche, und ihr dereinst nicht einmal Kaddisch werde nachsagen können, trugen nicht wenig dazu bei, ihre Gesundheit vollends zu untergraben. Das Hekdesch (jüd. Fremdenasyl) welches sie dort aufsuchte, um ein wenig von ihrem Mühsal auszuruhen, verließ sie nicht mehr. Der Tod hatte sich diesmal erlösend eingestellt und sie von der unerträglichen Last, welche ihr das Leben sein mußte, befreit. Die Gemeinde entledigte sich ihrer letzten Pflicht. Mehrere Frauen erschienen, um ihr „ihr Recht" zu thun Chajim, der bei dem seiner Mutter widerfahrenen Rechte zu weinen ansing, wurde mit den Worten getröstet: „es ist deiner Mutter jetzt wohl und beffer". Das mochte ihm zwar nicht ganz einleuchten, aber man ließ ihm zum Ueberlegen oder Nachdenken buchstäblich keine Zeit. Man betrieb die Bestattung mit überstürzender Hast. Der Schamesch (Gemeindediener) faßte ihn bei der Hand und führt ihn an die Bahre, nahm seinen Knipik*) in der Rechten, suchte an Chajims argzerfetztem Pekesch**) eine noch ganze Stelle heraus, machte daran einen Einschnitt, vergrößerte diesen durch Einriß, dabei den Resignationsspruch sagend: „Gepriesen sei, der nach Wahrheit richtet," wofür Chajim gar kein Verständniß hatte, er fühlte nur den Schnitt seine Seele tief durchdringen und den Riß in seinem verwundeten Herzen. Nun wurde die Bahre von vier kräftigen Männern vom Boden gehoben, auf die Schultern geladen, und im Eilschritt ging'S davon. Chajim mußte förmlich laufen, um mit den Leuten gleichen Schritt halten zu können. Die Stille des Leichenbegängniffes, ohne Theilnahme, ohne Mitleid und Bedauern, wurde nur durch das Gekreisch des Schamesch', der mit einer blechernen Büchse in der Hand, in welcher sich einige Kupferftücke befanden, klimpernd die Gasse entlang rief: „Zedoko. ta'.zil mimowes!“ (Almosen errettet vom Tode), unterbrochen. Auf dem Gottesacker angelangt, war Chajim ganz außer Athem. Hier bot sich ihm ein schreckliches Schauspiel dar und ergriff ihn tief; man senkte seine Mutter in eine Gruft, und Alles machte sich mit dem Spaten zu schaffen, um das Grab zu füllen. Das Blut schoß dem Jungen in den Kopf und er glaubte sich dem widersetzen zu müffen. „Erde werfen sie nach meiner Mutter!" schrie er höchst empört und suchte es ihnen in der That verzweiflungsvoll zu verwehren. Nur mit Hinweis auf die vielen anderen Erdhügel konnte man ihn kaum überzeugen, „daß man nur das Recht des Menschen auch seiner Mutter thue." Nachdem er unter Mithilfe des Schamesch das Kaddischgebet am Grabe seiner Mutter gesprochen und Jeder nach Hause gegangen war, fühlte er sich erst verwaist und gänzlich verlaßen. „Wohin soll ich jetzt gehen? Mutter! warum nahmst Du mich nicht mit Dir! Wer ist mein und was bin ich? ich kenne Niemanden, Niemand kennt mich! Mutter! Mutter! wie, hörst Du nicht das Jammern Deines Kindes, das Klagen deines einzigen Kindes, willst Dich seiner nicht mehr erbarmen?" also heulte, klagte und weinte er auf seinem Heimwege, bis er wieder beim Hekdesch anlangte. Hier weinte er noch lange, aber ins Hekdesch zurückkehren mochte er um alle Schätze der Welt nicht, dort hat er ja seine Mutter verloren. Ganz erschöpft ließ er sich da, wo er stand, auf der harten Erde nieder. Die Natur machte ihre Rechte geltend, der Schlaf bewältigte seine Sinne. (Forts, folgt.) *) canif, Taschenmesser. **) Oberrock. *) Polnischer Edelmann. Verantwortlicher Redakteur Or. Rahm er in Mgdeburg. Druck von H. Horbach in Barbp. Verlag von Robert Fries ein Leipzig.

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