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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1880-03-24 · N° 13. (24.3.1880) · p. Seite 119

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
11 (1880)
Issue
N° 13. (24.3.1880)
Date
1880-03-24
Page
Seite 119 (sequence 7)
Language
German
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— 119 — Paris. In einem Codicill zu seinem Testamente, niedergeschrieben am Tage seiner Abreise von Paris nach Tours i. I. 1870, legirt Cremieux der „Alliance Jsraelite" die Summe von 10,000 Frcs. zur Beschaffung guter Bücher sür Zöglinge der Alliance-Schulen im Orient. Paris. Wie sieht ein jüdisches Civil-Begräbniß aus? Der Leichnam wird (in Nachahmung katholischer Sitte) an der Thür des Hauses ausgestellt - und die Beerdigung findet auf dem katholischen Friedhofe statt! Dabei heißt man Levy und ist der Vater des Verstorbenen, bei dem mit väterlicher Bewilligung solch Mirakel geschah — Commiffarius des Israel. Wohlthätigkeitscomit4's und Vicepräsident einer ausschließlich israel. gegenseitigen Hilfsgesellschaft! Da haben „Arch. Isr." doch vollkommen Recht, wenn sie darauf dringen, daß solche komische Figuren von der Bildfläche jüd. Gemeinde- und Vereinslebens verschwinden. — Gräfin «Esther v. Camondo ist am 3 cr., 66 Jahr alt, gestorben. Sie findet in Nizza ihre Ruhestätte. — Das sranz. Budget für 1881 setzt für persönliche Ausgaben im israel. Cultus 199,700 Frcs., zur Hülfe für Bauten von protestantischen und isr. Cultusstätten 100,000 Frcs. aus. Einigen Rabbinen soll Gehaltserhöhung zugebilligt sein. Holland. Amsterdam. (Schluß.) Der Verein zur Unterstützung mittelloser niederl. iSr. Wöchnerinnen hielt jüngst seine 57. jährliche ordentliche Generalversammlung. Aus dem Jahresbericht entnehmen wir, daß der Verein im vorigen Jahre 916 Mitglieder zählte und 472 Wöchnerinnen unterstützte. Die Einnahmen betragen (einschließlich des Saldo vom v. I.) fl. 5551. 87, worunter fl. 653. 20 an Schenkungen und fl. 62. 39 aus Opferbüchsen. Die Ausgaben beliefen sich auf fl. 4652. 51. Nachdem dieser Bericht erstattet worden, wurde unter den contribuirenden Mitgliedern mittelst Looses 40 Kar - ten gezogen, deren jede dem Besitzer das Recht giebt, eine Wöchnerin zur Unterstützung anzuweisen. — Der König von Holland hat dem Herrn S. B. Bena v enta seine besondere Zufriedenheit für seine musikalische Composition, die derselbe dem Könige gewidmet hatte, bezeugt. — Mr. C. Asser, Rath des Oberlandesgerichts zu 's Gravenhagen, unser Glaubensgenoffe, ist laut königl. Beschluß vom 28. Februar l. I. zum Mitglieds und allgemeinen Secretär des bürgerlichen Gesetzbuches ernannt. — Zum Mitgliede des königlichen Instituts für Sprach-, Land- und Völkerkunde von niederl. Indien ist u. A. Herr Mr. G. Belifante, Advokat beim hohen Rath, berufen. England. London. Eine erfreuliche Nachricht kann diesen Bericht einleiten. Der ehrwürdige Chief-Rabbi Dr. Adler ist in recht befriedigendem Gesundheitszustände wieder zurückgekehrt und hat damit eine allgemeine Freude bereitet. Möge ihn der Allgütige noch recht lange kräftig und rüstig erhalten! Leider hat der Tod einen allgemein geehrten und hochgeachteten Träger des jüdischen Kultus hinweggenommen, es ist der selige Cantor I. Mombach, der die synagogale Liturgie aus der Verwilderung und Entartung, in welcher ihre gesangliche Darstellung sich befand, auf die Höhe einer musikalisch ästhetischen Gestaltung emporhob, indem er zugleich selbst die Wandlung an sich mit durchmachte. Um so mehr ist man bestrebt, sein Andenken mit seinen befferen Compositionen zu erhalten und eifrig bemüht, die Lücke, welche sein Hinscheiden geriffen, in würdiger Weise wieder aus füllen zu laffen! Die Gesangsfrage wird naturgemäß mit der liturgischen Reformfrage gemeinsam in Erwägung gezogen werden. Die letztere ist nun soweit vorgeschritten, daß die mit Berathung einer neuen liturgischen Ordnung beauftragte Commission ihre Vorschläge und Beschlüffe dem Chief-Rabbi zur Genehmigung vorgelegt hat. Wenn diese ertheilt ist, werden die Synagogenmitglieder endgültig zu beschließen haben. Die Commiffionsbeschlüffe verdienen zunächst die Anerkennung, daß sie die Streichungen und Vereinfachungen der Liturgie in zwei Klaffen bringt, solche die als unbedingt wünschenswerth und nothwendig und solche, die wünschenswerth erscheinen, aber nicht ohne Zustimmung der Mitglieder einer Synagoge in derselben eingeführt werden sollen. An diesen Beschlüssen erkennt man die Mäßigung der Friedensliebe, welche nicht Gewissenszwang und gewaltsame Eingriffe in die Gewohnheit, Neigung und Empfindungen der Beter ausüben will. Freilich — die Einheit der Liturgie wird darunter leiden. Es wird nicht blos dann Minhagim geben, die Deutschen, Portugiesen und Polen nach ihren Ländern und Geschichtsentwickelungen trennen wir bisher, sondern nunmehr auch Minhagim, die bisher äußerlich geeinte Lager theilen werden. Bei jenen Minhagim beruft man sich auf die heilige Pflicht, die Bestimmungen der Vorfahren zu achten, bei diesen auf die Pflicht mit seinem Herzen auch das gebetete Wort in Einklang zu bringen. Dort Pietät, hier Wahrheitsliebe. Was ist richtig? Nun, jetzt soll es der Chief-Rabbi erklären. Und in der That ist sein Urtheil ein Gegenstand gespannter Erwartung. Man kann sagen, daß die von der Commission vorgeschlagenen Modisicationen keinen der dogmatischen Grundsätze verletzen und im Großen und Ganzen in vielen keineswegs reformatorischen Gemeinden Deutschlands eingeführt sind. Sie entfernen eine große Zahl der Piutim, Kinoth, Selichoth und vereinfachen die Art der Recitation. Es ist keineswegs anzunehmen, daß die Kürzungen das religiöse Gefühl neu beleben und vertiefen, aber sicher ist es. daß die Verweigerung der Kürzungen sehr viele Beter der Religion weiter entfremden und das religiöse Leben schädigen könnte. In solchen Fällen ist wohl der alte Grundsatz ro^lnnn 'fö'’ fest zuhalten. — Interessant ist es zu sehen, wie tief hier eine Frage aufregen kann, die in Deutschland gar nicht gestellt wird. Man bereitet nämlich eine neue Volkszählung vor und beabsichtigt dabei das Glaubensbekenntniß zu rubriciren. Dagegen erhebt sich nun eine mächtige Agitation in der Bevölkerung, natürlich auch unter den Juden. Selbst der junge vr. Adler hat darüber öffent - lich gesprochen. Es ist hier nur das Prinzip, welches die Lebhaftigkeit in die Debatte bringt; in Wirklichkeit kann eS dem Judenthum theils gleichgiltig, theils willkommen sein, wenn jeder Jude Gelegenheit hat, öffentlich dasselbe zu bekommen. Die „Anglo-Jewish Association" hat in der Palästina-Frage beschloffen, 100 Pfd. für die neu zu errichtenden Schulen jährlich zu verwilligen, 100 Pfd. für das erste Jahr ihres Bestehens gleich zu geben und durch ein Meeting die allgemeine Theilnahmö' und Unterstützung für diese Frage anzuregen. Auch beabsichtigt sie, eine Schule in DamascuS auf Anregung Midhat Pascha's zu gründen. — Der „Jewish World" veröffentlicht einige interessante Staatsdocumente über Sabbathai Zewi. — Hyde Clarke hat die talmudischen Werke von Dr. Israel Rabbinowicz sehr eindringlich der christlichen Juristenwelt empfohlen. Vermischte und neueste Nachrichten. Magdeburg, 22. März. In der Glogauer Jnjurienangelegrnheit Jagwitz gegen Gabriel (vgl. unter „Glogau") war von 4 Mitgliedern des Kreistages (denen Dr. Gabriel sich übrigens nicht angeschloffen hatte) war neben der Jnjurienklage auch der Beschwerdeweg an die höheren Instanzen eingeleitet worden. Da der Bescheid der königlichen Regierung zu Liegnitz sich seltsamerweise mehr zu Gunsten des Herrn von Jagwitz ausgesprochen, wurde weiter an den Minister der Innern appellirt, von dem jetzt folgende Antwort eingetroffen ist: ... Berlin 17. März. Ew. k. k. eröffne ich auf die von Ihnen und drei anderen dortige» Kreistags-Abgeordneten unter dem 11. v. M. mir eingereichte Beschwerde über den Bescheid der königlichen Regierung zu Liegnitz vom 10. v. M. (Fortsetzung in der Beilage.)

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