Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 11 (1880)
- Issue
- N° 1. (1.1.1880)
- Date
- 1880-01-01
- Page
- Seite 6 (sequence 6)
- Language
- German
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— 6 — den, nach eingeholter Zustimmmung des AuSschuffes deS Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes in Leipzig, erfolgen. § 5. Rechnungs-Ablegung. Nach Schluß jeden Jahres ist ein Rechnungs-Abschluß und Rechenschaftsbericht anzufertigen und spätestens bis zum 1. April des darauffolgenden dem Vorsitzenden des Deutsch- JSraelitischen Gemeindebundes in Leipzig zur Prüfung und Genehmigung zuzustellen. Auch den Stiftern soll ein Rechnungs-Abschluß und Rechenschaftsbericht bis dahin zugesandt werden. §. 6. Abänderung der Statuten. Eine Abänderung der Statuten kann auf Beschluß deS Vorstandes der jüdischen Gemeinde in Deffau, jedoch so lange die Stifter oder Einzelne derselben am Leben, nur unter Zustimmung derselben erfolgen. Rach dem Ableben sämmtlicher Stifter geht diese Zustimmung auf den Ausschuß des Deutsch-JSraelitischen GenteindebundeS in Leipzig über. § 7. Aufhören der Stiftung. Sollte die Stiftung in Folge der Zerstörung des Hauses oder anderer zwingender Gründe in der durch dieses Statut angegebenen Weise nicht forterhalten werden können, worüber dem Vorstande der jüdischen Gemeinde in Deffau die Entscheidung nur mit Genehmigung der fürstlichen Regierung zusteht, so soll der Vorstand der jüdischen Gemeinde in Deffau ermächtigt sein, die Erträgnisse derselben zu anderen wohlthätigen Zwecken zu verwenden, der Name Moses Mendelssohn-Stiftung soll aber erhalten bleiben. Berlin, 31. October 1879. Marianne Mendelssohn, geb. Seeligmann. Franz Mendelssohn. Ernst Mendelssohn-Bartholdy. Leipzig, 21. Dec. (Or.-Corr.) Gestern Abend versammelten sich die Ausschußmitglieder des Gemeindebundes in der Behausung des Vorsitzenden Hrn. Jacob Nachod, um das zehnjährige Stiftungsfest des Bundes*) durch ein solennes Mahl zu feiern. Ueber die acht jüdische Gastfreundschaft im gen. Hause zu reden, verbietet mir die bekannte Bescheidenheit des Gastgebers, aber der geistigen Genüffe, die in Gestalt von iuhaltreichen, häufig witzigen Trinksprüchen das Festmahl würzten, sei hier in Kürze Erwähnung gethan. Hr. Nachod erwiederte z. B. die ihm ausgebrachten Toaste mit einem Hoch auf die „Stützen des Hauses" — des Gemeindebundes —, die da sind die Mitglieder des Ausschusses nicht minder als auch dieBundes-Delegirten. Solle der Bau fest und stark und für die Dauer bestehen, so könne er solcher festen Säulen nicht entbehren. Das Ausschußmitglied Hr. Rechtsanwalt Dr. Wachtel pries das Judenthum mit folgenden poetischen Worten: „Der Menschen Lob ist ausgebracht, Rnn sei auch der Idee gedacht! Dem Judenthum, auf das wir bauen Als auf der Menschheit Ideal, Das uns bewahrt im Gottvertrauen Trotz aller Roth, durch alle Qual. Mag es die letzten finstern Schranken Durchbrechen mit der Freiheit Strahl, Dem einen, reinen Gottgedanken — Heil ihm, ihm weih' ich den Pokal!" Zum Gedächtniß an dieses Sliftungsfcst regte Hr. Nachod eine neue Stiftung an, welche, nach Art des Gustav- Adolph-Vereins, bezwecken sollte, kleinen, unbemittelten Gemeinden zur Erhaltung von Religionsschulen rc. Unterstützungen zu gewähren. Das Bedürfniß nach einem solchen Fonds wurde allgemein anerkannt; in Anbetracht deffen jedoch, daß die Beiträge zu den bereits bestehenden Cassen, wie die „Herxheimer - Stiftung" **) rc. gar zu spärlich eingin- *) Zu welcher Veranlassung der Secretär Jacobsohn die vor einiger Zeit an dieser Stelle bereits besprochene trefsliche „Erinnerungsschrift" herausgegeben und die, soweit der Vorrath reicht, gratis vertheilt wird. (Red.) **) Die Betheiligung an der so wohlthätig wirkenden Herxheiinerstiftung steht noch immer nicht in dem rechten Verhältnisse zu dem Segen, der von demselben durch Unterstützung so vieler jüd. Lehramts- Candidaten ausgeht. Möchten doch die Htz. Lehrer selbst in ihren Gemeinden Sammlungen zu diesem Zwecke veranstalten — resp. die Vorstände daran erinnern. (Red) gen, hielt man es für gerathen, diesen sehr löblichen Wunsch vor der Hand noch nicht in Ausführung zu bringen, vielmehr einen günstiger« Zeitpunkt abzuwarten. Kurz vor Mitternacht trennte man sich mit dem Wunsche im Herzen, es möge der Vorsehung gefallen, daß man sich insgesammt nach Ablauf des zweiten Decenniums in diesem Nachod'schen Hause unter günstigeren polit. Verhältniffen wieder versammeln und alsdann auf eine noch thatenreichere Wirksamkeit zurückblicken könne! Oesterreich. Lemberg, 17. December. (Eine „Judenfrage" in Galizien.) Wie es in Galizien mit der Achtung anderer Culte aussehen würde, wenn die Krakauer Polen'Coterie zur Herrschaft gelangen würde, zeigt das neueste Schlagwort, welches in den galizischen Bezirksvertretullgen ausgegeben wurde. Es lautet: „Gleichberechtigung mit den Juden", beabsichtigt aber eine Judenhetze vom reinsten Wasser. So hat erst neulich die Bezirksvertretung von Lemberg an den Polenclub eine Petition gerichtet, in welcher derselbe aufgefordert wird, im Sinne der galizischen Landtagsbeschlüffe vom Jahre 1868 und 1879 im Abgeordnetenhaus Anträge aus gesetzliche Regelung.der Verhältniße zwischen der jüdischen und christlichen Bevölkerung einzubringen, namentlich, wie es in der Petition heißt, jener Verhältnisse, „welche der nicht-jüdischen Bevölkerung Anlaß zu Klagen bieten". Motivirt wird diese sonderbare Petition in folgender Weise: „Abgesehen von den bekannten Klagen darüber, daß sich die jüdische Bevölkerung den öffentlichen Lasten in Bezug auf Steuer- und Militärpflicht entzieht (?), erachtet sich unsere Bevölkerung jetzt schon auch dadurch benachtheiligt, daß die Ehen der Juden ohne gerichtliche und ohne Einwilligung der politischen Behörden eingegangen werden, die Nachkommenschaft gleichwol als legitim und deren Erbrecht als giltig angesehen wird; ferner dadurch, daß die Vorstände der jüdischen Cultusgemeinden nicht nur eine rein religiöse Bedeutung wie die christlichen Pfarr-Obrigkeiten, sondern auch eine weitreichende politische Bedeutung haben, daß das Eigenthum dieser Cultusgemeinden fast gar keiner Controle unterliegt, da dieselbe thatsächlich nicht geübt wird, daß keine Behörde ein Inventar des Vermögens dieser Cultusgemeinden besitzt, während das Kirchenvermögen anderer Culten streng beaufsichtigt wird. Eine weitere Benachtheiligung der christlichen Bevölkerung besteht darin, daß die jüdische Geistlichkeit, die sich keinen Staatsprüfungen unterzieht, in ihren bürgerlichen Rechten auf vollkommen gleicher Stufe mit der christlichen Geistlichkeit, und nach dem Gemeindegesetz im e r st e n Wahlkörper wählt, daß diese jüdische Geistlichkeit das Recht besitzt, Currenden an ihre Glaubensgenossen ohne staatliche Aufsicht zu erlassen, während die Currendcn der katholischen Bischöfe selbst der staatlichen Genehmigung unterworfen sind — daß überhaupt das Verhältnitz des jüdischen Cultus zum Staate fast durch gar kein Gesetz geregelt sei, während der Reichsrath das Verhältniß der katholischen Kirche zum Staate mit so großer Eile durch das Gesetz vom 7. Mai 1874 geregelt hat." Das Alles ist wol nicht ganz unrichtig, was das Thatsächliche daran betrifft. Daß aber die gesetzliche Regelung der jüdischen Cultusverhält-- nisse bisher auf sich warten ließ, ist eben in dem Wesen des jüdischen Cultus und der Functionäre desselben zu suchen. Diese Geistlichkeit hat eben niemals nach der politischen Macht ihre Hand ausgestreckt und höchstens nur ihren Glaubensgenossen — nie den Nichtjuden — Anlaß zu Klagen gegeben. Kanitz, 24. December. (Or.-Corr) Am 16. de. M. wurde der Nestor der Nabbinen Mährens, Herr Joachim P o l l a k in Trebitsch, von dem Schauplatze seiner langjährigen segensreichen Thäligkeit an seinem 81. Geburtstage abberufen. Das Leichenbcgängniß fand am 18. d. M. um 3 Uhr Nachmittags unter reger Theilnahme der ganzen Bevölkerung statt. Die Leiche wurde im Tempel ausgebahrt und der Sohn des Verblichenen, Hr. Dr. Samuel Poll-ck, Rabbiner zu Schaffa, sowie der Nachbarrabbiner Dr. Weiner aus Groß'Meseritsch hielten tief ergreifende Reden. Das