Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 8 (1877)
- Issue
- N° 35. (29.8.1877)
- Date
- 1877-08-29
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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M 35. 1877. 8. Jahrgang. djrift für die religiösen und sociale» Antereffen des Judeuthums. Erscheint jeden Mittwoch ».kostet sammt dem allwöchentlich erscheinenden „Jüd. Literaturblatt" von Rabb. vr.M. Rah me r bei allen Postämtern u. Buchbandlungen vierteljährlich 8 Mark 50 Pf. Mit dlrecter Zusendung : in Deutschland 1» Mk. (7 fl.); nach dem Auslande: IS Mk. (18 ffrcS.) jährlich. Einzelnummern der „Wochenschrist" » 2S Pf. des „Literaturblatts" » 15 Ps. Deraunvoctlicher Redakteur und Herausgeber Rabbiner Dr. X Treuenfels in Stettin. --- Magdeburg, 29. August. Inserate für die „Wochenschrift" oder daS „Literaturblatt" werden mit 2 0 Pf. für die dreigespaltene Petitzeile, oder deren Raum, berechnet. Bei Wiederholungen Rabatt. Alle Annoncen-Expeditionen besorgen Aufträge. — Die Inserate sind bis Sonntag einzusenden direct an: Die Expedition der „Isr. Wochenschrift" in Magdeburg. Inhalt: Leitende Artikel: Die Berliner Schmiede van Gretnagreen. — Der beschränkte Wahlmodus bei Bildung der isr. Vorstände im Großherz. Hessen. III. Berichte und Eorrespondenzen: Deutschland: Magdeburg. Leipzig. Leipzig. Darmstadr. Oesterreich: Lemberg. Janow. Frankreich: Paris. Nordamerika: Philadelphia. vermischte u. neuest« Stachrtchten r Schönebeck. Breslau. Brieg. Lemberg. Lublin. Paris. Paris. London. Lenika. Salonica. Konstantinopel. Feuilletonr Ter letzte Jude. (Fortsetzung.) Inserate. Wschev- AugUSt. 1877. Ellul. 5637. Kalender. Mittwoch . . . Donnerstag. . Freitag .... Sonnabend . . Sonntag . . . Montag.... Dienstag . . . 29 30 31 Sept. 1 2 3 4 20 21 22 23 24 1 25 > 26 ) D'aau p- 5u-6 (Sab.-Ende: 7 U. 27 M.) Selichot. Die Berliner Schmiede von Gretnagreen. Was Gretnagreen für die Engländer gewesen ist, der Ort, wo Leute, deren ehelicher Verbindung Hindernisse entgegentraten, hurtig und ohne viele Fragen und Umstände getrennt werden konnten, das ist auf jüdisch-religiösem Gebiete für Berlin und Umgegend „die Reform." Man würde jedoch dem biederen ehemaligen Nothhelfer für Englands Liebespärchen (und Romanschriftsteller) Unrecht thun, wenn man jene Parallele ohne Einschränkung gelten lasten wollte. Jener Alte von Gretnagreen handelte ganz gesetzmäßig, ohne die mindeste Verletzung der Moral und der Gewistens. Daß er feines Zeichens Grobschmied war, verlieh der Sache nur einen etwas mehr romanhaften — oder derben Anstrich; er war Friedensrichter in seinem Dorfe und traute als solcher nach schottischen! Gesetz, wonach es eines Priesters, Aufgebots, elterlichen Consenses u. drgl. m. nicht bedurfte. — Was aber will die Berliner Copie, die Schmiede von der „Reform"? Aber wir müsten denjenigen Lesern, welche nicht Berlin und Umgegend angehören, erst sagen, was man im dortigen jüdischen Sprachgebrauch „die Reform" zu nennen pflegt- Im Jahre 1845 bildete sich in Berlin eine „Genostenschaft für Reform im Judenthum", richtete ein Bethaus ein und stellte einen Prediger an. Sie besteht noch. Zwar stnd ihre Begründer und Förderer fast insgesammt entweder verstorben oder über das frühere Programm hinausgegangen und auf den Standpunkt gekommen, wo manweder Reform „im" Judenthum, noch d e s Judenthums mehr braucht, weder Gotteshaus noch Gottesdienst, weder deutsche noch hebräische Gebete, noch Gott überhaupt, sondern nur einen guten Magen, gute Geschäfte und zur geistigen Unterhaltung etwas Neues. Aber unter den Gründern der Genostenfchaft waren reiche Leute, und der erste Prediger — der übrigens in Frieden ruhen möge — war nichts weniger als Gefühlsmensch, am wenigsten in den Dingen, die nicht gut gemüthliche Behandlung vertragen. Ehe er seine gute Stelle mit der bei der Genostenschaft vertauschte, wurden die Fonds zu deren materiellen Existenz gesichert. So besteht oder vegetirt sie fort mit ihrem Bethause, ihren Lehrern und Predigern. Das nennt man also kurz „die Reform." Diese ist es nun, die denjenigen hilft, welche andere Leute nicht trauen wollen. Nämlich 1) gemischte Ehen a) mit, b) ohne vor herigenUebertritt des einen TheileS zum Judenthum. 2) Ehen, welche nach jüdischem Religionsgesetz verboten sind: a) zwischen solchen Verwandten, deren Ehe daS Staatsgesetz erlaubt, also mit der Tante und des Bruders Wittwe, b) mit einer nur gerichtlich geschiedenen Frau, einer nicht durch Chalizah Entbundenen u. s. w. Wir haben nicht vor, hier auf eine Polemik gegen die Reform oder für das jüdische Religionsgesetz einzutreten; wir wollen nur die Frage erörtern, was für Sinn und Zweck diese sogen, religiöse Trauung (oder sagt man Einsegnung?) „bei der Reform" in solchen Fällen haben solle. Die betreffenden Paare sind ja bereits standesamtlich getraut. Bedarf eS für die Reform noch irgend welcher Ergänzung dieser bürgerlich-gültigen Ehe? Giebt es für sie noch eine Eye „nach dem Gesetze Moses und Israels?" Offenbar nein! Stehen indeffen der Ehe keine religionsgesetzlichen Hinderniste entgegen, so mag auch die Reform ihren Angehörigen oder denjenigen, welche die Dienste ihrer Prediger begehen, eine sogen, religiöse Trauung spendiren. Es liegt darin keine Frivolität, nicht Mißbrauch oder Verhöhnung der Religion. Aber in den anderen Fällen! Da soll eine gemischte Ehe gefchloflen werden, der eine Theil, etwa die Frau, will