Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 8 (1877)
- Issue
- N° 28. (10.7.1877)
- Date
- 1877-07-10
- Page
- Seite 218 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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„Ts ist traurig, daß sich in einem Zeitalter, das sich so gern als das der Humanität und der Civilisation bezeichnet, überhaupt noch solche Erscheinungen kund geben können, wie sie in der ganz systeniatisch betriebenen Verfolgung der Juden unlängst wieder zu Tage getreten sind, und daß sich Männer finden, welche ans niedrigen selbstsüchtigen Interessen ein Material zur Anklage gegen einen integrirenden Theil der Gesellschaft häufen, das vor der wissenschaftlichen Forschung und der Gewalt der Thatsachen nicht zu bestehen vermag. Aus der Rüstkammer finsterer Jahrhunderte werden alle Argumente herbeigeschafft, welche sich gegen die Inden verwerthen laffen, und mit großer Vorsicht wird geflissentlich Alles vermieden, was zu Gunsten dieses Volkes sprechen kann. Rur die Ungerechtigkeit und der Fanatismus regieren, Billigkeit und Wohlwollen bleiben bei Seite. Die großen Dienste, welche die Juden der Menschheit geleistet haben, sind vergessen. In dem Volk Israels werden nur die Nachkommen derer geschildert, welche den Junger von Nazareth gekreuzigt haben, nicht aber die, aus deren Stamm derselbe hervorgegangen ist. Die Juden erscheinen in diesem einseitigen Gemälde nur als die Gegner der Moral, und es bleibt absichtlich verschwiegen, daß sie zu allen Zeilen die Hüter des Gesetzes und die Träger der Kultur gewesen sind, als welche es ihnen vergönnt war, überall hin Bildung und Gesittung zu bringen und ihre Gegner in allen Theilen der Erde zu überdauern. Es sei uns gestattet, das einseitige Bild, das uns von diesen egoistischen Feinden gezeichnet ist, durch wenige markante Striche zu ergänzen" u. s. w. Dies firib also die Motive, die den Verfaffer leiten; er hat daher Recht, wenn er auf den Titel sich nur als „ein Christ" bezeichnet. Er kämpft nicht für das Judenthum, nicht gegen dasselbe vom specifisch christlichen Standpunkte aus, sondern er fühlt sich berufen, die dem Christenthum und dem Judenthum gemeinsamen Grundlagen der sittlichen, sozialen und staatlichen Ordnung gegen wüstes Hetzen und gefährliches Schüren zu vertheidigen. Wir wollen natürlich nicht das Buch durch längere Auszüge entbehrlich machen, geben aber noch einige Andeutungen über bemerkenswerthe Theile des Inhalts. Berichte und Correspondenzeu. Berlin. Durch Erkenntniß des Obertribunals hat das Baruch Auerbach'sche Waisenhaus in diesen Tagen einen sehr interessanten Prozeß gegen zwei andere jüdische Wohlthätigkeits-Anstalten endgiltig verloren. — Die Wittwe Frau Sarah Wulff hatte das Baruch Auerbach'sche Waisenhaus zu ihren Universalerben gemacht und zwei seiner Vorsteher zu Testamentsvollstreckern ernannt. — Die Erbschaft, abzüglich der noch auszuzahlenden Legate betrug ungefähr 100,000 Mark. — Von den Legaten sollten 9000 Mark der jüdischen Alter- Versorgungs-Anstalt, 6000 Mark dem jüdischen Krankenhause zufallen. Obgleich aus dem Testament deutlich die Absicht der Frau Wulff hervorging, den beiden Anstalten die genannte Summe zuzuwenden, stellte der Universalerbe der Auszahlung dennoch Schwierigkeiten entgegen. Frau Wulff hatte nämlich für diese Legate ihren Schmuck im Werthe von circa 6000 Mark bestimmt und ein Packet Werlhpapiere, welches sich mit einer bestimmten Aufschrift versehen, in ihrem Nachlasse vorfinden würde. Der Vorgefundene Schmuck wurde versilbert, das bezeichnete Packet Werthpapiere fand sich jedoch im Nachlaße nicht vor. Es ist leicht möglich, daß die Werthpapiere ihrer Hülle entkleidet, in das Depot eines Bankiers wunderten, bei welchem sich auch die übrigen Werlhpapiere aus dem Nachlaße der Frau Wulff vorfanden, eine Annahme, welche um so wahrscheinlicher sich gestaltet, als die im Depot befindlichen Werthpapiere genau mit den in den Büchern der Frau Wulff verzeichueten Werthpapiereu übereinstinimlen. — Nachdem der Erlös des Schmuckes ausgezahlt war, weigerte sich das Baruch Auerbach'sche Waisenhaus, den beiden jüdischen Wohlthätigkeits-Anstalten den Restbelrag von circa 9000 Mark zu zahlen; denselben blieb daher nichts werter zu thun übrig, als gegen das Baruch Auerbach'sche Waisenhaus klagbar zu werden. Die Kläger verloren den Prozeß in erster Instanz, gewannen ihn aber in der zweiten. Trotzdem boten sie die Hand zur Versöhnung und wollten bei einem gütlichen Vergleich für ihre Forderung von ungefähr 9000 Mark nnr 6500 Mark nehmen, sich auch wegen der Zinsen und Kosten verständigen. Das Baruch Auerbach'sche Waisenhaus wies diesen Vergleich aber zurück und seine Antwort war ein Appell an das Obertribunal, welches in diesen Tagen zu Gunsten der jüdischen Alter-Versorgungs-Anstalt und des jüdischen Krankenhauses entschieden hat. Wir referiren den reinen Thatbestand und überlassen es den geehrten Lesern unseres Blattes, ihre eigenen Betrachtungen über diesen interessanten Prozeß zu machen, den das Baruch Auerbach'sche Waisenhaus gegen zwei andere jüdische Wohlthätigkeits-Jnstitute durch alle drei Instanzen getrieben hat. (So schreibt das „Berliner Tageblatt". Unseres Erachtens hat 'indessen der Vorstand bei Rechtsfragen lediglich das Interesse des von ihm vertretenen Instituts zu wahren und ist nicht berechtigt, Billigkeitsrücksichlen, die einem Privatmanns sehr wohl anstehen, walten zu laffen. Daß der Prozeß gegen Wohllhätigkeitsvereine geführt wurde, ändert daran nichts. Red. der Jsr. W.) Breslau, den 27. Juni. Die Petition, den jüd. Religionsunterricht betreffend, läßt den „Israelit", wie ich eben sehe, noch immer nicht ruhen. Lange hat's wohl gedauert, bis das Unternehmen in seiner ganzen Gemeingefährlichkeit dem Verfasser des Leitartikels des „Jsr." vom 13. Juni, dessen Fortsetzung mir noch nicht zugegangen ist, klar geworden ist. Anfangs — wir haben die Stellung des betreffenden Blattes zu diesen Frage bereits sattsam beleuchtet — war bekanntlich die Zustimmung der Privilegien Rechtgläubigen auch vom „Jsr." gestattet unter dem Vorbehalt, daß eine Dispensation möglich bleibe, und erst allmählich — wie veränderlich ist doch mitunter das Herz eintzs leitartikelsüchtigen Redacteurs — bildete sich jene ablehnende Haltung heraus, die zu unserer Freude auch im conservaliosten Lager sehr wenig Beifall zu finden scheint. Wenigstens darf ich das aus dem Umstande schließen, daß das von der Hildesheimer'schen Richtung in Berlin protegirte Blatt — die Jüd. Presse — stch unserer Sache anschloß. Sollen wir die Discussion über diese Frage noch einmal aufnehmen? Mit Vergnügen würde ich mih dieser Ausgabe unterziehen, wenn ich mir Hoffnung darauf machen könnte, den spät kommenden, schwerfälligen Denker des „Jsr." vom 13. Juni noch rechtzeitig zu überzeugen. Jndeß dazu ist wenig Aussicht vorhanden. Eine eingehende sachliche Begründung hat die Petition ja feiner Zeit erfahren, und wer dieser nicht zugänglich war, aus dessen Mitwirkung zu unserem Zweck müssen wir nun einmal verzichten, Rach Rechthaberei schmeckt jedenfalls der immer erneute Versuch, Scheingründe vorznbringen. Jst'S nicht eitel Klopffechterei, die Aeußerung des Aufrufs (die vielleicht präciser hätte gefaßt werden können): die Theilnahme an einem Schritt zu Gunsten obligat. Unterrichts fei eine heilige Pflicht aller jüdischen Gemeinden, die ein wahrhaftes Interesse nicht nur für das Judenthum, sondern auch für die Juden haben", diese Aeußerung so zu deuten, als wäre hiermit eingeräumt das wahrhafte Interesse für das Judenthum allein reiche zur Begründung der Petiliorr nicht aus. Oder ist es etwas anderes als