Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 8 (1877)
- Issue
- N° 24. (14.6.1877)
- Date
- 1877-06-14
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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/ M 24. 1877. 8. Jahrgang MS-Mischr ochen-Schrist für die religiösen und soeialen Interessen des Audenthums. Erscheint ieden D o n n e r st a g u.kostet sammt dem allwöchentlich erscheinenden »Jüd. Liter aturblatt" von Rabd. 0r. M. Rah me r bei allen Postämtern u. Buchhandlungen vierteljährlich S Mark SV Pf. Mit directer Zusendung : in Deutschland 12 Mk. (7 fl.); nach dem AuSlande: 15 Mk. (18 ffrcS.) jährlich. Einzelnummern der »Wochenschrift" -i 25 Pf. deS »Literaturblatts" » 15 Pf. VerankwocUicher Redaktrur und Herausgeber Rabbiner Dr. A.. Treuenfels in Stettin. -^- SRaßbeburg, IT. Juni. Inserate für die „Wo chen s ch r i ft" oder das„Literaturb l att" werden mit 2 0 Pf. für die dreigespaltene Petitzeile, oder deren Raum, berechnet. Bei Wiederholungen Rabatt. Alle Annoncen - Expeditionen besorgen Aufträge. — Die Inserate sind bis Sonntag einzusenden direct an: Die Expedition der »JSr. Wochenschrift" in Magd eburg. Inhalt: Berichte und «orresponvenren: Deutschland: Stettin. Berlin. Hannover. Aus der Prov. Posen. Frankfurt a. M. München. Rakel. Oesterreich-Ungarn: Wien. Aus Ungarn. Frankreich: Paris. Schweden: Stockholm. Abissinien. Paris. vermischte und neueste «achrichtenr Fürth. Bon der Elbe. Rybnik. Aus Borislaw. Aus Czernowitz. Paris. Feuilletonr Der letzte Jude. (Fortsetzung.) Inserate. W-chen- Juni. 1877. Tammus. 5637. Kalender. Donnerstag. . 14 3 Freitag .... 15 4 Sonnabend . . 16 5 mp Perek Sonntag . . . 17 6 (Sab..Ende: 9 U. 21 M.) Montag.... 18 7 Dienstag . . . 19 8 Mittwoch . . . 20 9 Berichte und Correspondenzen.*) Deutschland. Stettin, 7. Juni. Unsre Leser kennen aus den Journalen die scandalösen Vorfälle bei der Wahl, beziehungsweise der Probepredigt des Licentiaten Hoßbach an der Jacobikirche in Berlin. Es mag sich mancher dabei gesagt haben, daß solche Störungen des Gottesdienstes mitunter in Synagogen obscurer Gemeinden Vorkommen, und daß demnach eine gewisse Entschuldigung für letztere darin zu finden sei, wenn auch in einer Kirche der Metropole Deutschlands religiöse Leidenschaft vor Erregung öffentlichen Skandals nicht zurückschrecke. — Weiter berichten nun die Zeitungen über die durch jene Wahl und jene Kirchendemonceftrationen herbeigeführten Verhandlungen in der betreffenden Kreissynode. Man stritt darüber, ob ein offener Tadel gegen die fragliche Demonstration ausgesprochen werden solle, und dieser Streit drehte sich natürlich wesentlich um die Frage, ob das Bekenntniß, welches Hoßbach in seiner Predigt ausgesprochen habe, ein christliches genannt werden könne, ob demnach die Gläubigen in der Gemeinde Grund gehabt haben, sich in ihrem religiösen Gefühl tief verletzt zu finden und in Folge dessen zu demonstriren. — Wir mischen uns in diese Frage nicht, aber in einem Punkte dürfen wir wohl gewiffermaßen unser Votum abgeben, und zwar dahin, daß einer der Gegner der orthodoxen Prediger vollständig Recht hat, wenn er den letzteren gänzliche Unwissenheit vorwarf. Pastor Diffelhof, einer der orthodoxen Eiferer, sagte nämlich (nach dem Berichte der Berliner „Tribüne"): „Lic. Hoßbach habe in seiner Predigt dahin deducirt, es stehe geschichtlich und thatsächlich vom Christenthum nichts anders als das fest, daß ein Rabbi Christus gelebt und einen Einfluß auf einen kleinen Kreis ausgeübt habe; alles Andere sei Schwindel; Schwindel die Auferstehung, Schwindel das Pfingsten. Solche Lehren seien aber nicht Lehren des Christenthums, sondern des Reform-Judenthums." — Kann es eine gröbere Unwissenheit und Ge- *) Die Menge anderweitigen Stoffes nöthigt uns, den Leitartikel diesmal rurückzulaffen Red. dankenlosigkeit geben, als wenn die Leugnung der Gottheit Cbr's'i undder anderen sich daran knüpfenden Dogmen rc. dem Reform-Judenthum zugeschrieben wird, während das ganze Judenthnm seit mehr als 1800 Jahren ein ununterbrochener Protest gegen dieselben ist? Wir wollen zur Ehre Hoßbach's auch annehmen, daß nur Diffelhof, nicht er selbst, von einem „Rabbi Christus" gesprochen habe. Der Rabbi hieß „Jesus," als einen „Christus" (Messias) haben ihn seine jüdischen Zeitgenossen, die ihn wohl gelegentlich Rabbi nannten, nicht gelten lassen und so baben sie ihn nich t titulirt. „Rabbi Christus" ist also eine ganz laienhafte Zusammenstellung, die ein Theologe als eine sinnlose gar nicht aussprechen dürfte. Weil wir nun im Eingänge dieser Notiz von religiöser Leidenschaftlichkeit, die vor Erregung von Seandal nicht zurückbebt, gesprochen haben, so fügen wir gleich noch ein Beispiel hinzu, obgleich es sich dabei vielleicht um religiösen Eifer handelt. Wir erhielten dieser Tage aus einer benachbarten Stadt eine Anfrage Seitens der dortigen Polizei-Anwaltschaft, betreffend die Amtskleidung jüdischer Cantoren und Cultusbeamten. Es geht aus dem Schriftstück hervor, daß der dortige Cantor denuncirt ist, weil er bei Beerdigung einer Leiche in einer Amtskleidung wie die der Pastoren evangelischer Gemeinden erschienen sei und sich dadurch nach § 360 Ziff. 8 des Strafgesetzbuchs strafbar gemacht habe. Die Denunciation aber ist von einem — „Mitglieds der dortigen Synagogen-Gemeinde" ausgegangen! l. Berlin, 1. Juni. (Or.-Corr.) Sie haben bei der Controverse über die Petition wegen der Einführung obligatorischen jüd. Religionsunterrichts behauptet, daß die Gegensätze der religiösen Parteien nicht an allen Orten so schroff seien, wie in Berlin und einigen anderen Großstädten, daß daher die Befürchtung grundlos sei, als ob die Ertheilung jüd. Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen überall zu Unzuträglichkeiten und Gewissenszwang führen werde. Sie mögen darin Recht haben, es mag wahr sein, daß weitaus in den meisten Orten die anzustellenden jüd. Religionslehrer, — welche ja in der Regel die von den Gemeinden bestellten Cultusbeamten sein werden — Männer gemäßigter Richtung -er lm n 1