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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1877-05-31 · N° 22. (31.5.1877) · p. Seite 172

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
8 (1877)
Issue
N° 22. (31.5.1877)
Date
1877-05-31
Page
Seite 172 (sequence 4)
Language
German
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172 — Deutschlands. — Wir enthalten uns jedoch weitergehenden Urtheils, da uns die lokalen und persönlichen Verhältnisse ganz unbekannt sind, und wir auch nicht wissen, ob nicht die fragliche Predigt etwas scharf in persönlichen Angriffen und drgl. gewesen sein mag, — was wohl das Verfahren des Vorstandes nicht rechtfertigen, aber doch erklären könnte. Red.) Düsseldorf, im Mai. (Schluß.) Die Königl. Regierung wies s. 6. 3. Juni 1876 die Petenten ab, indem sie die Competenz des Vorstandes resp. der Repräsentanten zur Fassung und Ausführung der betreffenden Beschlüsse für unzweifelhaft und die religiösen Bedenken, gegenüber der Ansicht der Gemeindevertretung und des Rabbiners, für hinfällig erklärte. Sie könne sich daher nicht davon überzeugen, daß die Anlegung eines anderweitigen Begräbnißplatzes geboten erscheine Nochmals wendeten sich die Protestler an die Regierung und beriefen sich, zur Begründung des Widerspruchs zwischen den religiösen Satzungen und der beliebten Einrichtung auf das Faktum, daß schon viele jüd. Leichen, trotz großer Kosten, nach Gerresheim gebracht worden seien, während man auf dem städtischen Friedhofe nur zwei Leichen, darunter die eines todtgeborenen Kindes, bestattet habe. Auch dieses Gesuch blieb erfolglos. Nun wendete man sich an das Oberpräsidium; auch dieses wies die Petenten ab,*) setzte jedoch die bedeutungsvolle Bemerkung hinzu: „Das Kön. Ober-Präsidium hat aber die Erwartung ausgesprochen, daß die von Ihnen kundgegebene Absicht, das als Kirchhof zu erwerbende Grundstück der Synagogen-Gemeinde unentgeltlich zu überlassen, damit von dieser ein öffentlicher jüd. Kirchhof daselbst angelegt werden könne, die obwaltenden Differenzen erledigen werde, und haben wir das Oberbürgermeisteramt dieserhalb zunächst mit den weiteren Verhandlungen beauftragt." Auf diesen, durch die Regierung unter dem 2. Nov. ertheilten Bescheid beeilte sich die Protestpartei, dem Gemeindevorstande ein circa 11/a Morgen großes Grundstück zur Einrichtung eines separaten jüdischen Friedhofs gratis zu offeriren. Das Grundstück liegt dem neuen Communalkirchhofe gegenüber. Die jüdische Gemeindevertretung nahm das hochherzige Anerbieten der Petenten an. Vorstand und Repräsentanten- Versammlung beschloffen nämlich in ihrer Sitzung vom 12. Dezeniber 1876 in der Erwägung, um die Einigkeit in der Gemeinde auch fernerhin zu erhalten und mit Rücksicht darauf, daß der jetzige Begräbnißplatz einem Theile der Gemeindemitglieder als den Anforderungen des jüd. Ritus nicht genügend erscheine, die offerirte Begräbnißstelle anzunehmen, knüpften jedoch an die Annahme dieses Geschenkes die ausdrückliche Bedingung, daß der bisherige Begräbnißplatz auf dem Communalkirchhofe der Düsseldorfer Stadtgerneinde bestehen bleibe und die dieserhalb früher getroffenen Vereinbarungen nicht alterirt werden. Der Vorstand machte dem Oberbürgermeister-Amt Mittheilung von diesem Beschlüsse, wurde jedoch unter dem 11. Januar d. I. benachrichtigt, daß die Stadtverordneten-Versammlung den Antrag auf Anlage eines zweiten Begräbnißplatzes für die Düffeldorfer Synagogengemeinde abgelehut habe. Gegen diesen Beschluß der Stadtverordneten wendete sich diesmal der officielle Vorstand der jüdischen Gemeinde an die Regierung mit dem Gesuche, die Anlage des betreffenden Grundstückes zur Herstellung eines der Gemeinde erb- und eigentümlich zugehörigen Begräbnißplatzes gestatten zu wollen. Dies geschah. Die Königliche Regierung cassirte den Beschluß der Stadt- Verordneten-Versammlung, genehmigte die Anlegung eines neuen jüdischen Begräbnißplatzes und verfügte gletchzeitig das Entsprechende an den Herrn Oberbürgermeister zu Düsseldorf. Somit ist, wie Eingangs bemerkt, diese Angelegenheit *) Die Regierung, wie das Ob.-Präs. gingen dabei auf die Nichtanwendbarkeit des oben erwähnten französ. Gesetzes ein. Das ist für den Zweck dieser Berichterstattung unwesentlich. Wie mag es aber gekommen sein, daß erst das Ob.-Präs. darauf hinweist, daß das franz. Gesetz für Düsseldorf, für das rechte Rheinufer, überhaupt nicht gelte? bestens, unter Wahrung aller Ansprüche und zur Wiederherstellung des Gemeindefriedens erledigt. Von den beachtenswerthen allgemeinen Bemerkungen, welche Herr Kohut an diese Vorgänge knüpft, werden wir im nächsten Blatte noch einige mittheilen. Oesterreich-Ungarn. Wien, 20. Mai. (Or.-Corr.) Wer unsere Verhältnisse kennt, wird zugeben, daß „ein erfahrener Kahalsmann" die Artikel „über unserere synagogalen Einrichtungen", in Nr. 19 und 20 der Wochenschrift geschrieben hat. Ich erlaube mir nur in einer Beziehung von demselben abzuweichen. Der geehrte Verfasser meint Nr. 19 S. 196:' „Ihm (Sulzer) schwebte als Ziel vor, die früher verwilderte Betheiligung der Gemeinde am Gottesdienste in kunstgerechte Bahnen zu leiten und einen Gemeindegesang in würdigen, kanonischen Chorälen in Responsen zu schaffen." Ich selbst habe Sulzer nach meinen Kräften, wie er es verdient, oft gerühmt und gepriesen; aber die große Schattenseite seines „Schir Zion" ist, daß die Gesänge eben künstlerische Kräfte oder sogar eingeschulte Sänger fordern. Es ist Thatsache, daß mit Ausnahme des Schema und der Keduscha, die Gemeinde zum Schweigen verurtheilt ist, und wenn sie sich arn Gesänge betheiligt, so wird eben ein Charivari daraus. Täuschen wir uns nicht, man ist von einem Extrem zum andern übergegangen. Sonst hat Alles in der „Judenschule" mit gebetet, mit gelärmt und mit geschrieen, und wenn der Rabbiner seine Derascha hielt, wurde gestritten und disputirt. Jetzt muß bei der Predigt selbstverständlich Alles stille sein, und während des Gebetes resp. der Gesänge kann sich die Gemeinde nur höchst selten laut betheiligen. — Daß wir die früher» Zustände nicht herbeiwünschen, ist selbstverständlich; aber die jetzigen sind auch nicht erfreulich zu nennen, wie dies der erfahrene Kahalsmann des Weitern auseinandersetzt. Wollen wir jedoch der Wahrheit die Ehre geben, so müssen wir bekennen, daß man nicht aus bloßer Laune und Neuerungssucht diese synagogalen Reformen auf gesanglichem Gebiet einführt. Der Gottesdienst war wirklich mehr abstoßend als anregend, wobei .ich allerdings zugeben will, daß die Reformen, bei unzulänglichen Mitteln, was bei kleineren Gemeinden gar häufig vorkommt, nicht viel zur Hebung der Andacht beitragen. Musikalisch gebildete Ohren wenden sich entsetzt von derartigem Sing-Sang ab. Man darf jedoch nicht vergessen, daß man auf dem Lande in dieser Beziehung bescheidene Ansprüche macht. Man verlangt dort nicht eine Patti, Nilsson, Lucca, Wolter oder Sonnenthal und Lewinski zu hören und zu sehen und verzichtet daher auch auf einen Sulzer. Bekennen wir ferner aufrichtig, daß auch unsere Altvordern viel Schwindel, wenn ich mich so ausdrücken darf, mit einem guten Chasan getrieben haben. Einem guten Chasan gegenüber war man nachsichts- und rücksichtsvoll und drückte selbst in den frömmsten Gemeinden nicht blos ein Auge zu, wenn auch, ihn, wie den Cantor der Jetztzeit, der Müßiggang manchmal zu Unschicklichkeiten und Unsittlichkeiten verleitete. „Der er- ' fahrene Kahalsmann", mein verehrter Landsmann, da ich , auch aus Mähren bin, wird wohl von derartigen Fällen gehört haben, wie ich selbst einige erlebt habe (wie ich nämlich vermuthe, ist der Herr Verfasser jenes Artikels um mehrere Jahre jünger als ich). Die Erscheinung ist übrigens sehr erklärlich. Es gab vor 40, 100 und 200 Jahren u. s. w. Leute in den Gemeinden, die die Derascha des Rabbiners nicht verstanden und den Inhalt der Gebete nicht wußten; aber einen hübschen Gesang versteht Jeder, und es hatte weiter nichts auf sich, wenn der Chasan eine neue Keduscha oder einen neuen „Melech Eljon" nach Motiven aus Norma, Don Juan rc. sang. Heute verstehen wohl mehr Personen den Prediger, wenn auch da und dort der Fall vorkömmt, daß der Eine oder der Ändere während dieser Zeit einnickt; aber das Verständniß und die Kenntniß der Gebete hat nicht zu-, sondern ab genommen. Man sucht daher den Leuten einen Ohrenschmaus zu bieten.

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