Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 8 (1877)
- Issue
- N° 22. (31.5.1877)
- Date
- 1877-05-31
- Page
- Seite 170 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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170 Gebrauch, die Tobten mit Blumen und Kränzen zu schmücken, ist zu den Juden wahrscheinlich von den alten Römern übergegangen, wurde aber damals nicht als Chukas Hagoi betrachtet. Auch Fackeln und Windlichter waren in talmudischer Zeit bei Leichenbegängnissen ebenso üblich als Musik und Trauerchöre. Was erstere betrifft, so heißt es im Talmud Tract.-Berachot S. 53: Man soll am Sabbath-Ende nicht über ein Licht, welches bei Leichenbegängnissen verwendet wird, DTlÖ btP “13, den Segen sprechen; hierauf hin entscheidet Jehuda, daß nur über ein solches Licht der Segensspruch nicht gesprochen werden darf, welches bei einem Verstorbenen verwendet wurde, der so vornehm ist, daß, falls dessen Begräbniß am Tage stattgefunden hätte, er ebenfalls mit Lichtern zu Grabe getragen worden wäre, ist aber derselbe nicht so vornehm, daß das Leichenbegängniß auch am Tage unter Begleitung von Lichtern stattftndet, so ist das Licht blos zum Leuchten, und nicht dem Todten zu Ehren angezündet worden, daher der Segensspruch über ein solches Licht gesprochen werden darf. Diese wenigen Zeilen dürften auch die Strenggläubigsten überzeugen, daß sie keine Ursache haben, diesen eigentlich nur wieder eingeführten Brauch zu verdammen, indem durch diese Form der Leichenbestattung nur der Pietät Ausdruck gegeben wird, welche mit dem eigentlich Religiösen durchaus nicht collidirt. — Anmerkung der Red. Wir können nicht umhin zu bemerken, daß wir mit diesen Aufführungen nicht einverstanden sind. Richtig ist es, daß das Legen von Myrthenzweigen auf die Todtenbahre und das Tragen von Lichtern bei Leichenbegängniffen einst bei Juden üblich gewesen ist; die hier angeführten Talmudstellen sind auch im Schulchan Aruch zu lesen (Or. CH. 526 und 298.), aber auch das Niederknien und Niederfallen beim Gebet ist einst jüdische Sitte gewesen; wer würde jedoch die Wiedereinführung dieses Gebrauches, nachdem er seit langer Zeit abolirt worden ist, nicht perhorresciren? Auf eine Discussion über den ziemlich elastischen Begriff Chukas Hagoi kann hier nicht eingegangen werden, unbestreitbar ist's immer, daß bei beiden fraglichen Bräuchen heutzutage nicht von Wiederaufnahme alter Sitte die Rede ist, sonder von Nachahmung. Ist nun dieser fremde Brauch an sich so schön und gut, daß die Nachahmung sich empfiehlt? Schön und gut ist die jüdische Sitte der möglichst einfachen, schlichten, prunklosen Leichenbestattung — noch schöner und besser die jüdische Einrichtung, daß der Aermste gerade ebenso bestattet wird wie der Reichste — beides wird hundertfältig von vernünftigen Nichtjuden anerkannt und gerühmt. Sollen wir Bräuche von s e h r b est r e i t b a r e m Werthe nachahmen?! Der Unterschied zwischen dem Reichen und dem Armen ist altjüdisch, daß bei Beerdigung eines Begüterten der Armen reichlich gedacht wird! den Gebrauch suche man zu conserviren und neu zu befestigen! Ist schon die sinnlose Verschwendung, welche so oft bei Lebenden mit Blumen, Bouquets u. s. w. getrieben wird, ärgerlich, wie vielmehr bei Leichen. Wahrlich, die Summen, die für den vergänglichsten Schmuck und das so schnell weggeworfene Geschenk verschleudert werden, wären bester anzuwenden. Und nun erst beim Leichenpomp! Gebt das Geld den Armen! Und während des Reichen Sarg mit Zweigen und Kränzen überschüttet wird, die oft ein Kapital repräsentiren, (d. h. für den Armen ein Kapital,) und der Unbemittelte ehrenhalber über seine Kräfte Geld ausgibt, um auch den Sarg seines Todten zu bekränzen, soll der Sarg des Armen auf offener Straße das Armuthsattest zur Schau tragen müssen?*) das sollen wir ein führen, dafür unseren guten Brauch preisgeben?! Berichte und Correspoiidenzen. Deutschland. Kassel, 20. Mai. Heute feierte Hierselbst Herr Landrabbiner Dr. Adler das Fest seines 25jährigen Dienstjubiläums. Schon gegen 9 Uhr Morgens begaben sich die Gemeindeältesten in die Wohnung des Jubilars und überreichten demselben einen prachtvollen silbernen Pokal nebst einer künstlerisch ausgeführten Adresse. Der Pokal, reich vergoldet, ist mit kunstvollen Arabesken sowie mit aus massivem Silber getriebenen Figuren aus der biblischen Geschichte geschmückt. Die Adresse, in einer reich verzierten und vortrefflich gearbeiteten Mappe, war auf das Würdigste abgefaßt und die darin angebrachten allegorischen Tableaux veranschaulichten die Thätigkeit des Jubilars in seiner Eigenschaft als Prediger. Beide Geschenke wurden mit einer passenden Ansprache dem Jubilar übergeben. Im Laufe des Vormittags brachten die Vorstände des Vorsteheramts, der israelitischen Krankenpflegevereine, der Humanitätsgesellschaft, der Philipp Feidel'schen Waisenhausstistung. der Speise-Anstalt rc. ihre Glückwünsche dar und überreichten ebenfalls Adressen und verschiedene Geschenke. Von den Lehrern der israelitischen Schulen aus der Provinz, sowie der hier am Platze befindlichen Schule und Seminar wurde dem Jubilar ein prachtvolles Album mit den Bildern der Geber verehrt; auch die Kreisvorsteher überreichten im Namen ihrer Gemeinden demselben ein silbernes Schreibzeug, und ein gleiches Geschenk erfolgte von den Gemeinden in Gudensberg, Fritzlar, Niedenstein, Jesberg, Zimmersrode. Außerdem wurden dem Jubilar noch von anderen Gemeinden aus der Provinz sowie von Personen aus hiesiger Stadt zahlreiche Beweise der Anerkennung zu Theil. — Mittags um 12 Uhr fand in der mit Blumen und Guirlanden geschmückten Synagoge ein feierlicher Festgottesdienst statt, zu welchem die Spitzen der Behörden und die Vertreter der auswärtigen Gemeinden, an welche Einladungen ergangen waren, sowie viele Freunde und Gönner des Jubilars sich eingefunden hatten. Nachdem der Letztere von zwei Mitgliedern der Gemeinde, welchen weißgekleidete Kinder vorausgingen, feierlichst eingeführt war, wurde der Festgottesdienst mit einem Choräle und der Absingung eines Psalms eingeleitet, worauf Herr Dr. Stein die Anrede hielt, in welcher er dem Jubilar den Dank und Glückwunsch der Gemeinde aussprach und zugleich die vielen Verdienste, welche sich derselbe während seiner hiesigen Amtsthätigkeit um die Genteinde erworben, mit warmen Worten feierte. Tiefbewegt dankte der Jubilar dem Redner und wandte sich hierauf an die Versammlung, um in einer ergreifenden Rede einen Rückblick auf die bisherige Zeit seiner Wirksamkeit zu werfen. Mit einem Gebete und der Absingung eines Chorals fand sodann die erhebende Feier ihren Abschluß. — Abends vereinigten sich die Mitglieder der hiesigen Gemeinde mit ihren auswärtigen Gästen zu einem Festessen. (Tag. u. A. f. H.) Elbing, 10. Mai 1877.**) Geehrter Herr Redakteur! *) Wir sprechen hier überall nur von dem öffentlichen Leichen, begängniß; wie es in der Behausung des Verstorbenen gehalten werden soll, das mag man füglich den Leidtragenden überlassen, sofern es nicht strikte gegen jüd. Gesetze verstößt. ' **) Es wäre mir unangenehm, wenn irgend Jemand sagen könnte, ich hätte in meinem Blatte einen Angriff irgend welcher Art gegen ihn veröffentlicht und ihm die Vertheidigung abgeschnitten. Ich gebe daher dem obenstehenden Schreiben Raum, gebe es vollständig, auch den nicht zur Sache nöthigen größeren Theil. Das Urtheil über die Tal-