Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 8 (1877)
- Issue
- N° 22. (31.5.1877)
- Date
- 1877-05-31
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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M 22. 1877. 8. Jahrgang Wochen-Zchrist für die religiösen und socialen Interessen des Judentums. Erscheint jeden Dü nnerstaq ».kostet sammt dem allwöchentlich erscheinenden „Jüd. Liter aturblatt" von Rabb. vr. M. Rah me r bei allen Postämtern u. Buchhandlungen vierteljährlich 8 Mark £50 Pf. Mit direkter Zusendung : in Deutschland 12 Mk. (7 fl.): nach dem Ausland«: 15 Mk. (18 Frcs.) jährlich. Einzelnummern der „Wochenschrift" ä 25 Pf. des „Literaturblatts" ä 15 Pf. Verantwortlicher Redakteur und Herausgeber Rabbiner vr. Ä. Trenenfels in Stettin. -m- Magdeburg, 31. Mar. Inserate für die „Wo chenschrift" oder das„Literaturb l att" werden mit 2 0 Pf. für die dreigespaltene Petitzeile, oder deren Raum, berechnet. Bei Wiederholungen Rabatt. Alle Annoncen - Expeditionen besorgen Aufträge. — Die Inserate sind bis Sonntag einzusenden direct an: Die Expedition der „Jsr. Wochenschrift" in Magdeburg. Inhalt: Leitende Artikel: Die Bekränzung des Leichenwagens eine jüdische oder unjüdische Sitte? Berichte und Correspondenzen: Deutschland: Kassel. Elbing. Aus Oberschlesien. Düsseldorf. Oesterreich-Ungarn: Wien. Prag. Linz. Großbritannien: London. Vermischte und neueste Nachrichten: Breslau. Dresden. Constantinopel. Damascns. Odessa. Marocco. Feuilleton: Der letzte Jude. (Fortsetzung.) Inserate. Wochen- Juni. 1877. Siwan. 5637. Kalender. Donnerstag. . 31 19 Freitag .... 1 20 Sonnabend . . 2 21 irterna Perek 2* Sonntag . . . 3 22 (Sab.-Ende: 9 U. 7 M.) Montag.... 4 23 Dienstag . . . 5 24 Mittwoch . . . 6 25 Die Bekränzung -es Leichenwagens eine jüdische oder unjüdische Sitte? T. Prag, im Mai 1877. Die Artikel „Ueber unsere synagogalen Einrichtungen" (in Nr. 19 und 20 d. Bl.) haben hier (auch anderswo in den betr. Kreisen. Red.) Sensation erregt.*) Man muß gestehen, daß sie auf einen wunden Fleck in unserem Gemeinwesen Hinweisen, wenngleich hier und da die Farben etwas zu stark aufgetragen sind. Lassen Sie mich anläßlich eines Vorkommnisses auf die in der Ueberschrift bezeichnete Frage hier näher eingehen, die ja auch unser Gemeinwesen berührt. Seit einigen Jahren hat sich hier und auf dem Lande bei den reicheren Juden der Gebrauch verbreitet, bei Leichenbegängnissen den Leichenwagen mit Blumen zu bekränzen und denselben mit Fackeln oder Windlichtern zu begleiten. Diese Sitte finde! bei den älteren Strenggläubigen großen Widerstand; dieselben sagen, daß derlei Einführungen antijüdisch wären und Nachahmungen christlicher Gebräuche sind. Vorigen Monat kam es in Kolin anläßlich eines solchen pompösen Leichenbegängnisses zu einem lebhaften Conflicte. Eine reiche Frau aus Podebrad wurde in einem mit Blumenkränzen geschmückten Leichenwagen zur Bestattung nach dem Friedhofe in Kolin gebracht. Herr Rabbiner D r. Guggenheim, sollte die Grabrede halten; als derselbe jedoch den Leichenwagen bemerkte, verließ er unwillig den Friedhof und begab sich eiligst nach Hause. Die Leidtragenden, von der Flucht des Rabbi - *) Siehe die Correspondenz „Wien und Prag" in dieser Nr. Wir bemerken, daß die letztgenannte Corresp. nicht vom Vers, des obigen Artikels herrührt. (Red.) ners überrascht, erfuhren, daß der mit Kränzen bebangene Leichenwagen die Ursache war, welche den gelehrten, aber an dem alten Herkommen allzustreng festhaltenden Rabbiner zum Verlassen des Friedhofes veranlaßte. Natürlich herrschte hierauf ein bedeutender Mißton unter den Leidtragenden und dem zahlreich versammelten Publikum; der Rabbiner fand Vertheidiger und Gegner, kurz, die ganze Feierlichkeit nahm ein unerquickliches Ende. Es dürfte daher zeitgemäß sein, mittelst einiger Daten nachzuweisen, daß die so angefochtene Sitte nichts weniger als antijüdisch, sondern vielmehr eine altjüdische sei, und in talmudischer Zeit eine allgemein gebräuchliche war. Ueber den Gebrauch von Kränzen bei Leichenbestattungen finden wir einen deutlichen Beleg im Talmud (Bezah 6b) an der Stelle, welche über das Verfahren bei Leichenbestattungen an Feiertagen handelt. Dort heißt es, daß es am zweiten Feiertage selbst erlaubt sei, zum Zwecke der Leichenbestattung Myrthen abzuschneiden. (Raschi bemerkt, daß es Sitte war, die Todtenbahre mit Myrthen zu schmücken.) Einen weiteren Beleg für diesen Gebrauch finden wir im Tract.-Nidda S. 37. Dort wird von 2 Talmudisten, Asse und R. Schilo, erzählt, welche sich eines gelehrten Streites wegen gegenseitig mit dem Banne belegt hatten. Dieselben starben an einem und demselben Tage und wurden beide zu gleicher Zeit zu Grabe getragen. Bei diesem Anlasse bemerkte das Volk, daß die Myrthenkränze szweigeI welche die Bahren schmückten, (wahrscheinlich von einem Wirbelwind getrieben) einander entgegenflogen. Das Volk schloß aus diesem Vorfälle, daß die beiden Gegner nun versöhnt wären. Aus diesen Talmudstellen resultirt die geschichtliche Thatsache, daß der Gebrauch von Myrthenkränzen bei Leichenbegängnissen in der talmudischen Zeit allgemein war. Dieser V g :k n n -r im :n ch )ie