Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 8 (1877)
- Issue
- N° 7. (15.2.1877)
- Date
- 1877-02-15
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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8. Jahrgang Wochen-Zchrist für die religiösen und ssein!m Intereffen des Judenthums. Erscheint jeden De, nnerstag » kostet sammt dem allwochentliH erscheinenden „Jüd. Literaturblatt" non Rab°>. Dr. üJl. Rah mer bei allen Postämtern u. Buchhandlungen vierteljährlich 8 Mark 50 P f. Mit direkter Zusendung : in Deutschland 12 Mk. (7 fl.); nach dem Auslande: IS Mk. (18 Frcs.) jährlich. Einzelnummern der „Wochenschrist" ä 25 Pf. deS „LueraturbiattS" ä 15 Ps. VeraiuivoeUicher Redakteur und Herausgeber Rabbiner I)r. A. Trenenfets in Stettin. -.— Magdeburg, 13 Februar. I n sera t e für die „Wo ch en s ch r i ft" oder das „Literaturblatt" werden mit 2 0 Pf. für die dreigespaltene Petitzeile, vder deren Raum, berechnet. Bei Wiederholungen Rabatt. Alle Annoncen - Expeditionen besorgen Aufträge. — Die Inserate sind bis s-onntag einzusenden direct an: Die Expedition der „Jsr. Wochenschrift" in Magdeburg. Leitende Artikel Inhalt: Wgchen- Der Austritt alis der Gemeinde. III. — Zustnn- Februar 1877. Adar. I 5637. i Kalender. mungserklärungen. Berichte und Korrespondenzen: Deutschland: Frankfurt a. M. Donnerstag. . 15 2 Cassel. Aus dem Kreise Alzey. Freitag .... 16 3 Oesterreich: Prag. Sonnabend . . 17 4 Frankreich: Paris. Sonntag . . . 18 5 Rumänien: Stettin. Bukarest. Bermischte und neueste Nachrichten: Frankfurt a. M. Eisench. Altona. Wien. Zürich. Rom. Belfast. Serbien. Montag.... Dienstag . . . 19 20 6 7 Inserate. Mittwoch . . . 21 8 rrann (Ende: 5 u. S8 M.) Der Austritt aus der Gemeinde. Von Rabb. 0r. I. Mayer in Meisenhein. III. (Sch! u ß.) „Ein Fehltritt zieht den andern nach sich." Dies ist nicht nur im praktischen religiösen Leben wahr, sondern auch im Bereiche des Denkens. Ein falscher Gedanke ist der Vater eines zweiten. Hirsch meint, die Orthodoxie sei Wahrheit und die Neologie Lüge. Der Vorstand der Religionsgesellschaft aber muthet in seinen Ausgleichsverhandlnngen dem Genleindevorstand zu, das Gemeindeband zu zerreißen und dafür zwischen den beiden dann getrennten Gemeinden ein „ideelles Band" knüpfen zu helfen; denn „Gemeinschaft gehe über Gemeinde." Sehr schöne Worte! Aber der gewöhnliche, einfache und nicht spitzfindige Menschenverstand wird sagen: Wie? Ihr treibt die Rettung der Wahrheit Eueres orthodoxen Bekenntnisses nach der Lehre Eueres Rabbiners bis auf die Spitze, und nun ans einmal wollt Ihr doch zwischen Wahrheit und Lüge ein „ideelles Band" Herstellen? Ist das folgerichtig und würdig? Rein, zwischen Wahrheit und Lüge giebt es kein Band und darf es keins geben. Ein derartiges Comprorniß würde beide Theile compromittiren. Wir können daher der Haltung des Gemeindevorstandes nur unsere Anerkennung zollen, daß er auf ein solches Ansinnen nrcht einging, sondern auf Grundlage des Prinzips der Gemeindeeinheit der Steuer- und Gewissenspflicht ver Orthodoxen die weitgehendsten Concessionen machte, geeignet, Jeden zufrieden zu stellen, der einen Ausgleich will, nur nicht die Ultra's der Religions- Gesellschaft mit Herrn Hirsch an der Spitze. Dieser bleibt dabei, die Zugehörigkeit quand mdme involvire ein Verbrechen am orthodoxen Bekenntniß, und könnte leicht die Folge haben, daß der Sohn eines orthodoxen Vaters nach dessen Tode sagte: Mein Vater war zwar ein orthodoxer Jude und hat sich sogar zu einer orthodoxen Religions-Gesellschaft gehalten; allein die Neologie muß ihm doch nicht als etwas gar Verwerfliches erschienen sein, sonst hätte er sich sicherlich nicht freiwillig zur Reformgemeinde bekannt. Und auf Grund dieses Räsonnements könnte er dann leicht sich mehr zur laxen Neologie hingezogen fühlen, als zur Orthodoxie! Also wieder das Bekenntniß! Nun glauben wir freilich, daß gerade die Bekenntnißfrage, die Basis der Hirsch'schen Opposition gegen jeden Ausgleich, eigentlich weiter nichts ist als ein spät geborenes Kind seines Trennungsgelüstes ä tout prix. Man höre und urtheile! Hirsch selbst erzählt uns am Schlüsse seiner Broschüre Einiges über die früheren Verhandlungen mit dem Gemeindevorstand bei Begründung der Rel.- Gesellschaft. Damals war man bereit zu einem Ausgleiche. Auch später suchte man immer nur die lästige und, wie man sagte, das Gewissen beengende, Zwangsbeitragspflicht abzuschütteln. Als dies nicht gelang, setzte man den Hebel anderswo an und erkämpfte das Austrittsgesetz. Wenn aber das Bekenntniß die Hauptsache ist, so durfte man von vornherein dasselbe nicht ohne Kampf preisgeben; man mußte zuerst den Versuch wenigstens machen, sich von der Gemeinde lossagen zu können, und dann fiel die Befreiung von der Beitragspflicht von selbst der Rel.-Ges. als reife Frucht in den Schooß. Erst nach mißlungenem Versuche konnte man sich als D12K betrachten. Daraus aber, daß man nicht also verfuhr, erhellt auf's unzweideutigste, daß man früher wenigstens noch nicht daran dachte, es sei schon die simple Thatsache der Zugehörigkeit zur Gemeinde, auch nach erlangter Befreiung von Reformcultusumlagen, ein Vergehen gegen das orthodoxe Bekenntniß. Dieser Gedanke ist also offenbar