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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1877-01-18 · N° 3. (18.1.1877) · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
8 (1877)
Issue
N° 3. (18.1.1877)
Date
1877-01-18
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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8. Jahrgang IskselilrsH- Wochen-Zchrift für die religiösen und focialeit Interessen des Judenthums. Erscheint jeden Dl, nnerstag ».kostet sammt dem allwöchentlich erscheinenden „Jüd. Literaturblatt" von Rab5. Or. M. Rah me r bei allen Postämtern u. Buchhandlungen vierteljährlich 8 Mark GO Ps. Mit direkter Zusendung: in Deutschland 12 Mk. (7 fl.); nach dem Auslande: 15 Mk. (18 Frcs.) jährlich. Einzelnummern der „Wochenschrift" ä 25 Pf. des „Lireraturblatts" » 15 Pf. Leraiuwocllichcr Redakteur und Herausgeber Rabbiner I)r. Ä. Treuenfels in Stettin. -H«- ■ Magdeburg, 18. Januar. Inserate für die „W o ch e n s ch r i f t" oder das „Literaturblatt" werden mit 2 0 P f. für die drcigespaltene Petitzeile, oder deren Raum, berechnet. Bei Wiederholungen Rabatt. Alle Annoncen - Expeditionen besorgen A usträge. — Die Inserate sind bis Sonntag einzusenden an die Buchhndl. von H. S k u t s ch in Breslau oder direct an: Die Expedition der „Jsr. Wochenschrift" in Magdeburg. Inhalt: Leitende Artikel: Ein Gutachten über den obligatorischen jüd. Religionsunterricht. Berichte und borrespoudenzen: Deutschlanv: Cassel. Frankfurt a. M. Frankreich. Paris. Aix. Rumänien: Berlad. Kalafat. (Forts. in der Beilage.) Feuilleton: Der letzte Jude. — Inserate. BeilagerBakau. Bukarest. Marokko: Stettin. P al ä stina:Jerusalem. Vermischte und neueste Nachrichten: Magdeburg. Frankfurt a. M. Italien. Amsterdam. London. Ein Gutachten*) über den obligatorischen jüd. Religionsunterricht. (Schluß) Abgesehen von diesen aus dem Wesen des jüdischen Religionsunterrichks als einer im Organismus der Schule aufzunehmenden Disciplin hergeleiteten Bedenken müssen wir aber auch auf die moralische Schädigung Hinweisen, welche für die Schulen in ihrer Gesammtheit daraus erwachsen muß, wenn ausnahmsweise nur dem mosaischen Religionsunterricht der obligatorische Charakter abgesprochen würde. Wir sehen gerade in der paritätischen Behandlung des Religionsunterrichts, in der durch eine solche offen bekundeten gleichen Achtung des Staates gegen alle in seinem Bereiche befindlichen Glaubenslehren, den mächtigsten Hebel zur Ausbreitung des Geistes gegenseitiger Duldung und Anerkennung unter den Anhängern verschiedener Glaubensgemeinschaften. Denn nichts wirkt naturgemäß so überzeugend auf die Anschauungen der Jugend, als die unmittelbare Wahrnehmung, wie von Seiten der Vorgesetzten und Lehrer allen Bekenntnifleu nebeneinander gleiche Fürsorge mit demselben Maße uich in denselben Formen gewidmet wird. Gegrntheils würde durch die ausnahmsweise Beseitigung des obligatorischen Charakters des jüdischen Religionsunterrichts in den christlichen Schülern die Vorstellung einer sachlich begründeten und darum wahlberechtigten Ungleichheit der, jüdischen Religion mit den andern Bekenntnissen unwillkürlich erzeugt und eben dadurch das Bewußtsein der confessionellen Gegensätze gestärkt, der Geist der Unduldsamkeit der bevorzugten gegen die zurückgesetzte Religion genährt und solchergestalt *) Der Schluß des Leitartikels „Etwas vom Völkerrechte" in nächster Nr. Wachen- Januar. 1877. Schewat. 5637. j Kalender. I Donnerstag . . 18 4 Freitag .... 19 5 Sonnabend . . 20 6 K3 (Ende: SU. 7 M.) Sonntag . . . 21 7 Montag.... 22 8 DHlstag . . . 23 9 Mittwoch . . . 24 10 bat Segen der wohlgemeinten neuen Einrichtung in einen Unsegen verwandelt. Wenn solchergestalt also höhere Rücksichten der Volkscultur wie des confesionellen Friedens im Staatsleben gebieterisch die Aufrechterhaltung des obligatorischen Charakters des jüdischen Religionsunterrichts erheischen, so liegt in der weiteren Conseqneuz dieses Standpunktes, daß der jüdische Religionsunterricht auf den höheren Schulen, wo nur immer die Verhältniffe es gestatten, bis zur obersten Stufe durchgeführt und gleich dem der christlichen Confessionen als Gegenstand der Prüfung beim Abiturientenexamen ausgenommen wird, wie dies ja auch zeither im hiesigen Johannes-Gymnasium thatsächlich der Fall gewesen ist. Denn wenn einmal die Unterweisung in den mit der Religion zusammenhängenden Wiffensfächern mit zu den integrirenden Aufgaben der höheren Schulen gerechnet wird, so muß sich selbstredend der Nachweis der sittlichen uub wissenschaftlichen Reife für die Universität auch auf jene Fächer mit erstrecken, weil entgegengesetzten Falls den jüdischen Studirenden, so zu sagen, ein Privilegium auf Vernachlässigung ihrer sittlich religiösen Bildung resp. auf totale Unwiffenheit in denjenigen Gegenständen ertheilt würde, welche mit den höheren Interessen der Menschen innig zusammenhängen. Wir glauben in dieser Beziehung hier noch auf ein überaus wichtiges Moment Hinweisen zu sollen, welches, unseres Wiffens bei den Erörterungen dieses Gegenstandes zeither nicht, oder doch nicht genugsam, in's Licht gesetzt ist. Seitdem die frühern mannigfachen Beschränkungen der politischen Rechtsgleichheit der Juden durch die neueren Lan« des- und Reichsgesetze sammt und sonders beseitigt und die Juden befähigt sind, in alle öffentlichen Staatsämter und 1 zwar sowohl die richterlichen, wie die VerwaltungS- und Lehr-

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