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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1878-12-25 · N° 52. (25.12.1878) · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
9 (1878)
Issue
N° 52. (25.12.1878)
Date
1878-12-25
Page
[Seite] (sequence 2)
Language
German
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M 52. 1878. Jahrgang für die religiösen und sociale» Interessen des Zudeuthums. Erscheint jeden Mitt«l,ch u. kostet samint dem wöchentlich erscheinende« „Jüdischen Literalurblatt" tei allen Postämtern und Buchhandlungen vierteljährlich 3 Mark. Mit birecter Zusendung : Nach Oesterreich 8 fl; und nach dem AuSlande: 18 Mk. (LS FrcS. 6 Rub. 4 Dollars) jährlich. Verantwortlicher Redacteur und Herausgeber Rabbiner vr. W. Wahmer in Magdeburg. Einzelnummern der „Wochenschrift" » LS Pf. d«S „LiteraturbiattS" » IS Pf. --U-- Magdebnrg, 25. December. Inserate für die „Wochenschrif t", die dreigespaltene Petitzeil« oder deren Raum 25 Pf., (für das „Literaturblatt" 4 20 P f.,1 sind durch fämmtliche Annoncen-Erpeditionen oder direct an die Expedition der Israelitischen Wochenschriftin Magdeburg" einzusenden. — Bei Wiederholungen Rabatt. Beilagen, 2500 Stück, werden mit IS Mark berechnet. Inhalt: Judenthum im geschäftlichen Leben. Von Deutschland.- Magdeburg. Solingen. Aus dem Fürsten» Leitende Artikel: Vom Max Weinberg. Berichte und Eorresponde»r,en: Aus Thüringen. Aus Oberschlesien, thum Lippe. Frankreich: Paris. Großbritannien: London. vermischte und neueste Nachrichten r Berlin. Köln. Braunschweig. Wartenburg. Solingen. Pest. Aus Galizien. Paris. Paris. Aus Rußland. Belgrad. Bukarest. New-Iork. Feuilleton r Ein Jrrthum des Kaisers. Inserate. Wochen- December 1878. Kisslew. 5639. Mittwoch . . . 25 29 Donnerstag. . 26 30 r Freitag .... 27 i 1 Sonnabend . . 28 2 Sonntag . . . 29 3 Montag.... 30 4 Dienstag . . - 31 5 Kalender. Rösch Chodesch. Tewes. ppö (E. 4 u. 37 M.) Sabb. Chanuka II. Einladung zum Abonnement aus den zehnten Jahrgang. Die „Israelitische Wochenschrift" kostet zusammen mit dem „Jüdischen Literaturblatt" vom 1. Januar 1879 an bei alle» inländischen Postanstalten drei Mark vier^ljährlich. — Directe Zusendung findet^ innerhalb des deutschen Retchspostvereins nicht statt. Nach dem Auslände versenden mir die Wochenschrift unter Strtzifband nur, wenn das Jahres-Abonnement mit 16 Marc (8 fl., 20 Frcs., 6 Rubel, 4 Dollars) prLnumersnclo entrichtet wird. Bestellungen durch den Buchhandel werden pünktlich effectuirt, doch gelangen die Exemplare auf buchhändlerischem Wege (via Leipzig) fast acht Tage später in die Hände der geehrten Abonnenten, darum ist Postabonnement vorzuziehen, und ersuchen wir, dasselbe bis zum 25. d. Mts zu bewerkstelligen, damit keine Unterbrechung in der Zusendung erfolge. (Mau aboimire nur auf die „Israelitische Wochenschrift", das „Jüdische Literaturblatt" wird ohne ausdrückliche Bestellung beigegeben.) — In Nr. 1 beginnt die spannende historische Erzählung: Salomo Molcho. Den isr. Cultusbeamten wollen wir die Ermäßigung gewähren, daß wir den vierteljährlichen IliPSjift» Postquittungsschein bei Inseraten oder bei Bestellung auf Rahmens Israelitisches Predigt-Magazin (Jhrg. V 1879) für eine Statt in Zahlung "»»-hmen. Die Expedition der „Israelitischen Wochenschrift" in Magdeburg. Vom Judenthum im geschäftlichen Leben. (Schluß des Artikels über den Wucher.) Von Max Weinberg in Magdeburg. Wir haben in unserer letzten Auseinandersetzung in gedrängter Kürze nachgemiesen, daß wir nicht, wie man von gewisier Seite gern glauben machen möchte, freiwillig und aus angeborenem Hang dem Wucher und Schacher uns in die Arme geworfen, sondern daß man uns gewaltsam dazu erzogen, mit gebundenen Händen uns ihm überantwortet hat. Wir sagen wahrlich nicht zu viel, wenn wir behaupten, daß unter den gegebenen Verhältnissen und in gleich trauriger Lage kein Volk der Welt, seine Religion sei katholisch, protestantisch oder türkisch, in dieser Beziehung sich im Ganzen und im Speziellen moralischer gehalten und bester gehandelt haben würde, wie das unsrige. Mögen unsere Gegner statt zu Hetzen und zu schimpfen, dieses doch einmal widerlegen, wenn sie es können. Der Rahmen dieses Blattes, sowie andere zufällige Verhältniste (Abschluß des Jahrgangs) zwingen uns, von einer mehr erschöpfenden Behandlung unseres Gegenstandes für heute abzusehen, was indeß um so weniger ausmacht, als ja leider mancherlei böse Omina dafür sprechen, daß wir auch im neuen Jahrgang dieser Zeitschrift gezwungen sein werden, auf dieses unerquickliche Thema zurückzukommen. Für heute zur Vervollständigung dieses traurigen Bildes, nicht wie unsere Feinde, sondern wie die Geschichte es zeichnet, nur noch ein kurzes Resum6 über die Lage der Juden in dem größten deutschen Staat, in Preußen bis zu dem, bekanntlich auch wieder zurückgenommenen oder doch nie ausgeführten, Edict vom 11. März 1817. Gestützt auf unanfechtbares geschichtliches Material schreibt Rießer hierüber: „Ueber die Verhältniste, wie sie vor diesem Gesetze gewesen, verlohnt es sich nicht der Mühe, viele Worte zu verlieren. Es herrschte dieselbe quälende und d e moralisireude Willkür, dieselben zwecklosen, verderblichen Ausschließungen und Bedrückungen, wie anderwärts, Versagung der Grundbesitzes und und der Betreibung vieler

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