Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 9 (1878)
- Issue
- N° 45. (6.11.1878)
- Date
- 1878-11-06
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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für die religiösen und socialen Interessen des Zudenthums. Jahrgam M 45. 1878. 111 Erscheint jeden Mittwoch «.kostet sammt dem allwöchentlich erscheinenden »Jüdischen Literaturblatt" bei allen Postämtern u. Buchhandlungen vierteljährlich 8 Mark 50 Pf. Mit direkter Zusendung : in Deutschland IS Mk. (7 fl.); nach dem Auslande: 15 Mk. (18 Frcs.) jährlich. Einzelnummern der „Wochenschrift" ä 25 Pf. des „Literaturblatts" » 15 Pf. Verantwortlicher Redacteur und Herausgeber Rabbiner Dr. W. Mhmer in Magdeburg. Magdeburg, 6. November. Inserate für die „W o ch e n s ch r i f t", die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum 25 Pf., (für das „Literaturblatt" ä 20 Pf.,) sind durch sämmtliche Annoncen-Expeditionen oder direct an die Expedition der Israelitischen Wochenschrift in Magdeburg" einzusenden. — Bei Wiederholungen Rabatt. Beilagen, 2500 Stück, werden mit 15 Mark berechnet. Inhalt: Leitende Artikel r Die konservative Reform und der stabile Conservatismus. — Rabbiner Seligmann Bamberger s. A Berichte und Coreespondenzen: Deutschlanv: Stettin. München. Alzey. Aus dem Großherzogthum Weimar. Aus dem Großherzogthum Weimar. Aachen. O esterreich: Wien. Dänemark. Copenhagen. Rumänien: Bukarest. Vermischte und neueste Nachrichten: Magdeburg. Darmstadt. Straßburg. Wien. Brünn. Paris. Leyden. Rom. Belfast. Kischinew. Boston. Cypern. Jerusalem. Inserate. Wachen- Hovember iCheschwan. 1878. 1 5639. Kalender. Mittwoch . . . 6 10 Donnerstag . . 7 11 Freitag .... 8 12 Sonnabend . . 9 13 TjS 7]^ (Ende 4Uhr 58Min.) Sonntag . . . 10 14 Montag.... 11 15 Dienstag . . . 12 16 Die conservative Reform und der stabile Confervatismus. *) Von Dr. A. Sc min, Rabbiner in Coblenz. II. Was ist conservative Reform. Die sicherlich berechtigte Erregung, ja der Ekel ob des gemeinen Treibens, welches sich in seine Nähe wagte, hat Herrn Landrabbiner Dr*. Adler es übersehen lassen, wie er das Lokalbild allzutreu in seine Schilderung verwebte und so sich selbst in Widerspruch setzte, mit dem so warm empfundenen und doch in ruhigem, gemäßigtem Tone einherschreilenden Friedensrufe der Vorrede?) Was wir ihm eigentlich verargt, war, daß er nicht den stabilen vom romantischen Confervatismus getrennt, daß er nicht beachtet, wie Hirsch und nicht Bamberger (siehe den folgenvcn Artikel. *) Wir sehen uns hier zu einigen redactionellen Nachbemerkungen zu den beiden unter obiger Ueberschrift in Nr. 41 u. 42 erschienenen Artikeln unseres gesch. Freundes und Collegen Dr. L. veranlaßt. Als wir jene beiden Artikel veröffentlichten, lag uns das Adler'sche Buch nicht vor, wir haben es inzwischen durchgelesen und gefunden, daß der gelehrte und hochgesch. Vers. in demselben durchaus nicht die Tenvenz verfolgt, dem Conscrvatismus oder der Stabilität die Berechtigung abzufprechen, sondern — wir möchten fast sagen im Gegentheil — von dem Bestreben geleitet ist, der confervativen Reform auch die Berechtigung zu wahren resp. sie wissenschaftlich zu e r w e i s.e n, und nur Denjenigen gegenüber zu erkämpfen, die chr dieselbe nicht nur absprechen, sondern anstatt sie mit wissenschaftlichen Gründen zu widerlegen, sie einfach als Häresie, als Götzendienst u. s. w. verdächtigen und ihren Vertrctren und Anhängern gegenüber jede noch so unehrenhafte Angriffsweise für erlaubt halten. Die Tendenz des Buches ist entschieden eine apologetische und nur gegen dieLüge, Verleumdung, Abfallserklärung und Verketzerung eine polemische. In diesem Kampfe verdient der greise Vers, die Unterstützung aller derer, die es ehrlich und aufrichtig mit der Erhaltung des Judenthums meinen. In diesem Kampfe will auch dieses Btatt stets in der vordersten Reihe stehen. — Wir wollen nunmehr obigen Art. mit einigen Anmerkungen, wie sie sich uns aus dem Adler'scheu Buche ergeben, im Sinne des Verfassers begleiten. (Red) ') Hierauf könnte Hr Dr. A. dem Hrn. Dr. L. mit einem ähnlichen Vorwurf dienen: „Du hast in Deinem ersten Art. einige Aeußerungcn dre ich ausdrücklich mit Bezug auf ganz concrete Fälle „in unsere r einigen und friedlichen Gemeinde" — wie es S. 2 heißt - — gethan. ganz allgemein aufgefaßt, auf den ganzen stabilen Conservatrsmus bezogen und daraus Schlußfolgerungen gezogen, die geeignet sind, meine m diesem Buche verfolgte Tendenz vor den Lesern der Wochenschrift m ern ganz falsches Licht zu stellen." Red.) die Trennung der Gemeinden, die Zerklüftung des Judenlhumes, die Sectenbildung und die Verketzerung auch der confervativen Reform angestrebt habe. Wie wir hierbei scharfe Begrenzung vermissen, so fehlt uns auch in der Definition der confervativen Reform die Trennung und Sonderung von der willkürlichen, von der negirenden Reform. Wohl begegnen wir einer Fülle von Darstellungen und Aussprüchen, die wir von Herzen unterschreiben. Allein es wird zu viel bewiesen, so viel, daß auch die extreme Reform ihr Rüstzeug, ihre Vertheidignng und Begründung aus diesem Buche holen könnte.2) Daneben wird das Gebiet der Reform allzusehr eingeengt und — doch wir wollen lieber praktisch vorgehen und das Einzelne ins Ange fassen. Was ist conservative Reform? Schön, bestechend, geradezu blendend ist die S. 63 gegebene Antwort: „daß die Erhaltung des Judenthums durch eine conservative Reform, d. h. Reform n-s.n vIN^ (Zur Befestigung des Gesetzes gesichert ist." Das aber ist, oder will doch wenigstens jede Reform sein! Auch die extremste Umsturzrichtung — insofern sie nicht Alles von sich abstreift, sondern eine Form sucht, in welcher sie Genüge findet, sobald sie nicht indifferent ist — dürfte mit vollem Rechte von sich behaupten, daß sie nur ändere und ansscheide zur „Erhaltung des Geistigen durch Belebung des Aeußerlichen" (S. 93). Ja auch der Satz: „Jetzt war mehr daran gelegen, durch Anordnungen und Einrichtungen zur Erhaltung des W esen tlichsten das Möglichste zu thun. Wenn dieses als das Gemeinsame sich erhielt: das Gesetz Gottes als Gottesgesetz für Israel," das geschriebene Gotlesbuch mit seiner lruoitionellen Auslegung aus den Zeiten der Schriftgelehrten mochte die Gleichmäßigkeit in den w e i t e r e n A u s l e g u n g e n, Anordnungen und Umzäunungen auch noch so wün-. schenswertp erscheinen, sie war im Berhältniß zum Frieden, Daraus könnte Hr A. entgegnen: Wie nun? Sind die Aussprüche vernünftig. dieBelege richtig, dann sind es auch die Schlußfolgerungen! Sind G e g e n gr ü n d e vorhanden, dann müssen diese vorgebracht werden. Das ist ja doch eben der Weg z u m F r i e d e n, daß wir Jeden zu Worte komuien lassen, ihm entweder beistimmen oder widerlegen, aber von beiden Letten anständig, wahrheitsliebend und friedlich. Das '12s DX *'7S< „Sagen oder Nichtsagen" ist in unserer Zeit nicht aiuvendbar. Sagen wir es nicht, so sagen es Andere.