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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1878-08-28 · N° 35. (28.8.1878) · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
9 (1878)
Issue
N° 35. (28.8.1878)
Date
1878-08-28
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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M 35. 1878. Msrlrkische Jahrga Wocheu-Zchrift für die religiösen und socialen Interessen des Iudenthums. Erscheint jeden Mittwoch ».kostet sammt dem allwöchentlich erscheinende« „Jlld. Literaturblatt" von Rabb. 0r. M. Rahmer bei allen Postämtern u. Buchhandlungen vierteljährlich 3 Mark 50 P f. Mit directer Zusendung: in Deutschland 12 Mk. l7 fl.); nach dem Ausland«: 15 Mk. (18 ffrcS.) jährlich. Einzelnummern der „Wochenschrift" » 25 Pf. deS „Literaturblatts" ä 15 Pf. Verantwortlicher Redakteur und Herausgeber Rabbiner vr. X Treuenfels in Stettin. Magdeburg, 28. August. Inserate für die „W o ch e n s ch r i f 1", die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum 35 Pf.. < für das „Literaturblatt" ä 20 Pf.,) sind durch fämmtliche Annoncen-Expeditionen oder direct an die Expedition der Israelitischen Wochenschriftin Mag deburg" einzusenden. — Bei Wiederholungen Rabatt. Beilagen, 2500 Stück, werden mit 15 Mark berechnet. Inhalt: Leitende Artikel r Ein „deutsches Volksschul-Lesebuch für Simultanschulen" — und der konfessionelle Friede. Berichte und Correspondenzen : D e u t s ch l a n v: Breslau. Breslau. Norderney. Oesterreich: Krakau. Brody. Budapest. Holland: Arnheim. Rumänien: Hamburg. vermischte und neueste Nachrichten r Berlin. Bonn. Mühlhausen. Teplitz. Eibenschitz. Pest. Pest. Paris. Amsterdam. Copenhagen. Petersburg. Serbien. Rumänien. Feuilleton» Bankier und Handelsjude. Inserate. Wochen- August. 1878. Aw. 5638. Kalender. Mittwoch . . . 28 29 Donnerstag . . 29 301 1 Rosch chodesch. Freitag .... 30 1/ 2 „ „ EUul. Sonnabend . . 31 2 D'töSltP (Ende: 7U.293R.) Per. 6. Sonntag . . . Sept. 1 3 Montag.... 2 4 Dienstag . . . 3 5 Ein „deutsches Volksschul-Lesebuch füt Sinrultanschulen" — u. d. konfessionelle Friede. Wie die Tagesblätter melden, hat in diesen Tagen eine im Namen des Cultusministers von der städtischen Schuldeputation in Berlin an die Vorstände von Privatschulen, in welchen Kinder der beiden christlichen Confessionen gemeinsam unterrichtet werden, gerichtete Verfügung ein gewisses Aufsehen erregt. Diese Verfügung stellt mehrere Lesebücher für Volks- und höhere Schulen, deren religionsgeschichtlicher Inhalt leicht Angehörige der katholischen Confessio» verletzen könnte, auf den index librorum prohibitorum. Diese Verfügung ist Nichts weiter, als eine praktische Anwendung des vom Cultusministerium im Juliheft des Centralblattes 1874 ausgefprochenen Satzes: „Einen confessionellen Charakter darf das Lesebuch nicht tragen." Das Lesebuch der Simultanschule ist doch in erster Reihe berufen, den confessionellen Frieden zwischen Schülern der verschiedensten religiösen Bekenntnisse anzubahnen, nicht nur für gegenseitige Duldung, sondern auch für gegenseitige Achtung, für gegenseitiges vertrauensvolles Verkehren miteinander Propaganda zu machen. So erscheint es begreiflich, daß die obige Verfügung selbst gegen die Schiller'sche Darstellung von „Gustav Adolph's Tode" Bedenken erhebt und sie von Schulen gemischter Confeffionen ferne gehalten wissen will, um nicht katholische Schüler ohne Noth zu verletzen. Die Frage liegt nahe, ob man auch auf die Schonung des religiösen Gefühles der j ü d i s ch e n Zöglinge dieselbe zarte Rücksicht nehme? Vor uns liegt ein für Simultanschulen bearbeitetes, von Behörden und Schulcapacitäten vielfach empfohlenes und, soviel wir wissen, in Schulen auch bereits mehrfach eingeführtes Lesebuch, das sich betitelt: „Deutsches Volksschul-Lesebuch . . . herausgegeben von Rudolf und Woldemar DAlein. Ausgabe B. (für Simultanschulen) 2. unveränderte Auflage. Wittenberg 1875." Die Herausgeber betonen in ihrem Vorworte mit Emphase, daß sie nach Ausscheidung der Lesestücke mit rein evangelischer Färbung, solche gewählt haben, „die wohl geeignet sind, der christlichen Duldsamkeit Vorschub zu leisten." Sie empfehlen ihr Buch mit dem bezeichnenden Schlußsätze: „Daß das vorliegende Lesebuch für Schulen jeder Confession geeignet ist, bedarf wohl kaum der Erwähnung." Dagegen müssen wir uns auf das Entschiedenste verwahren. Zum Mindesten finden wir es für Schulen jüdischer Confession wie überhaupt für Schulen, in denen auch jüdische Zöglinge unterrichtet werden, höchst ungeeignet. Wir wollen hier nicht mit dem Geschmacke und dem pädagogischen Tacte der Herausgeber rechten. Allein mit welcher Einwirkung wird „der christlichen Duldsamkeit Vorschub geleistet," wenn man sich nicht entblödet, in Simultanschulen Zöglingen Lesestücke vorzulegen, wie die Nr. 404 „Einträglicher Räthselhandel" (S. 391 f.)? Daß Hebel als Verfasser dieses Stückes genannt ist, ändert an der Sache selbst nicht das Geringste. Man höre, in welcher den confessionellen Frieden und die gegenseitige Achtung fördernden Weise den Schülern ein Exempel für Kopfrechnen pikant gemacht wird! 11 Personen fahren den Rhein hinab. Ein Jude erhält die Erlaubniß, sich in einen Winkel zu setzen und auch mitzufahren, wenn— — er sich gut aufführen wollte, allerdings ein rührendes Beispiel von christlicher Duldsamkeit. Die 11 sauberen Passagiere langweilen sich während der Fahrt, und um ihr.Müthchen zu kühlen, wendet sich einer an den Juden im WiiM mit folgender Apostrophe: „Mansche, weißt du nichts, daß

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