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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1878-07-31 · N° 31. (31.7.1878) · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
9 (1878)
Issue
N° 31. (31.7.1878)
Date
1878-07-31
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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M 31. 1878. Jahrgang örskUkrschs Wochen-Zchrift für die religiösen und sociale« Interessen des Judenthums. -rfchklnt jedkn MIttivbch ». koNet lammt d«m allwöchentlich erscheinenden »Iüd. Liter aturblatt" von Rabl». l>e. M. Nah me r bei allen Postämtern u. Bnchliand- I langen vierteljährlich Q Dtarl 50 Pf. Wtt direkter j{iifcnBuitfl . in Deutschland 12 Ulf. . (7 si -; nach dem AuSlande: 15 Mk. (18 ,^rc4> jährlich. . Beraillwotllicher Redakteur und Herausgeber Rabbiner Or. Treuenftls in Stettin. -^-- Inserate für die „Wochenschrif t", die dreiqesvalten« Petitzeile oder deren Raum £25 Ps-, (für das „Literaturblatt" L 20 Pf.,) sind durch fämmtliche Annvncen»Sxpeditionen oder direct an die Expedition der Israelitischen Wochenschrift'» Magdeburg" einzusen» den. — Bei Wiederholungen Rabatt. Einzelnummern der ^Wochenschrift" » ii Pf. der .Literaturblatts" » 15 Ps. Magdeburg, 31. Juli. Beilagen, 2500 Stuck, werden mit 15 Mark berechnet. > nbait: keitenve Artikel r Zum Berliner Frieden. Berichte unv Correspondenren : DeutschlanoLeipzig. Driburg. Oesterreich: AuS Galizien. Kanitz. Rußland: Nalisch. Donausürstenthümer: Jassy. Holland: Amsterdam. Groningen vertnischte und neueste Nachrichten: Hannover. Fürth. Marienbad. Pest. Warschau. London. Feuilleton: Bankier und Handelsjude. — Die Blinden. Inserate. Wochen- «Juli. 1878. Aw. 5638. Kalender. Mittwoch . . . 31 1 Rosch Chodesch Aw. Donnerstag . . 1 2 Freitag .... 2 3 Sonnabend . . 3 4 (E. 8 U. 35 M.) Sonntag . . . 4 5 Schabb. Cliason. Perek. 2. Montag .... 5 6 Dienstag . . . 6? Zum Berliner Frieden. Bon Rechtsanwalt Metz in Minden. Friede, Friede, den Nahen und den Fernen, spricht Gott, ich habe ihn geheilt. (Jes. 57, 19.) Wahrlich, eine göttliche Heilung ist der Welt geworden durch den Frieden, eine Heilung von schweren Schäden, die sich bereits eingefressen hatten, und eine Abwendung unendlich größerer Uebel, die über die Menschheit hereinzubrechen drohten. Die frohe Botschaft des Friedens ist erklungen den Nahen und den Fernen. Wir, in Europas Mitte, dürfen uns getrost wieder hingeden den Werken und den Künsten des Friedens, ohne fürchten zu müssen, daß die Flammen des Krieges sie zerstören. Den Fernen aber, unfern so lange gedrückten und niedergebeuglen Glaubensbrüdern im Osten, bringt der Friede noch köstlicheres Gut, er führt sie aus der Sklaverei zur Freiheit, aus der Trauer zur Festesfreude, aus tiefer Finsterniß zum Hellen Lichte. An ihnen hat sich der alte Spruch bewährt: 1EP nx 'T ,/Gott wird fein Volk segnen durch den Frieden." Und wiederum hat es sich gezeigt, daß die Mächte der Finst-rniß, indem sie Uebles stiften wollen, das Gute fördern helfen müssen. Hätte Numänien die Inden nicht in so skandalöser We'se mißhandelt und unterdrückt, so würde das Prinzip der GewisienSfitiheit und der Gleichstellung aller Eonsessionen schwerlich einen so präcisen und energischen Ausdruck in den Bedingungen des Berliner Fnedenstraclates gesunden haben. Die bezüglichen Artikel dieser denkwürden Urkunde verdienen mit goldenen Buchstaben in die Bücher der Geschichte verzeichnet zu werden, sie begründen eine neue Aera der Freiheit und Brüderlichkeit für die Völker des Orients, die bisher hin und wieder wohl die Toleranz, aber keineswegs die wirkliche Gleichberechtigung der Andersgläubigen kannten. Für Rumänien ist ausdrücklich festgesielll, daß der Unterschied deS religiösen Glaubens und der Bekenntnisse Niemandem entgegengestrllt werden dürfe als ein Grund der Ausfchließanq oder der Unfähigkeit, insoweit es den Genuß der bürgerlichen oder politischen Rechte, die Zulassung zu öffentlichen Aemtern, Würden und Ehrenstellen oder die Ausübung der verschiedenen Berufsarten und Gewerbe betressen, an welchem Orte es auch sei; die Freiheit und die öffentliche Ausübung jedes Bekenntnisses werden allen Einheimischen und Fremden gewährleistet, der hierarchischen Organisation der verschiedenen Religionsgellschaften sowie ihrer Beziehungen zu ihren geistlichen Obern darf nichts in den Weg gelegt werden. Endlich ist noch ausdrücklich bestimmt, daß die Unterthanen aller Mächte, Handeltreibende oder andere Personen, von Rumänien ohne Unterschied der Religion auf dem Fuße vollständiger Gleichheit behandelt werden sollen. Diese letzte Bestimmung ist gegen das Streben der rumänischen Negierung gerichtet, die mit auswärtigen Mächten geschlossenen Handelsverträge zum Nachtheil der Juden zu interpretcren. Hinsichtlich Bulgarien, Serbien und Montenegro, welche noch nicht in der Lage gewesen sind, Handelsverträge abzuschließen, ist diese Bestimmung, als überflüssig, nicht getroffen; im Uebrigen ist für diese Staaten wegen Gleichstellung aller Consessionen verordnet — wie für Rumänien, und bei Bulgarien und Montenegro noch besonders hinzugefügt, daß diese Bestimmungen Grundlage des öffentlichen Rechts für diese Länder sein sollen. Wir wollen uns nicht darüber täuschen, daß in diesen noch halbbarbarischen Ländern sich nicht mit einem Schlage, auch nicht für unsere Glaubensgenossen, europäische Zustände Herstellen lassen, und daß geschriebene Gesetze für sie allein noch nicht ausreichen den Rischus in den Gemülhern zu tilgen, allein es ist rmmerhln ein außerordentlich großer Erfolg, daß das von den Großmächten Europas gewährleistete Gesetz die Inden von Rumänien, Bulgarien und Serbien und (wenn sich solche dort niederlassen sollten) von Montenegro zu gleichberechtigten Vollbürgern ihres Staates macht, und dürfen wir vertrauen, daß die mächtigen Bürgen dieser Gesetze Verletzungen derselben nicht dulden werden. Erheben wir unsere dankbaren Herzen zum allmächtigen Vater, der in seiner unendlichen Weisheit die gedrückten Juden des Ostens als Wer kze ug ausersehen hat, daß wegen ihrer einer jener großen Grundsätze, die das Heil der gan-

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