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Mitteilungs-Blatt des Jüdischen Volksrats Posen · 1919-09-01 · 8 (9.1919) · p. Seite 86

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Journal
Mitteilungs-Blatt des Jüdischen Volksrats Posen
Volume
1 (1919)
Issue
8 (9.1919)
Date
1919-09-01
Page
Seite 86 (sequence 12)
Language
German
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Seite 86 Nr. 8 Mitteilungs-Blatt des Jüdischen Volksrats ständiger Staat anerkannt, sind seine Grenzen nach, keiner Richtung hin festgelegt, doch ist nicht daran zu zweifeln, dass die Mächte, die jetzt die Länderkarte Europas umgestalten, auch ein grösseres oder kleineres, mehr oder minder selbständiges Litauen anerkennen werden. Mehr als einer Anerkennung bedarf es nicht; denn das Bestehen des litauischen Staates ist ein Faktum; an der Spitze der litauischen Republik steht ein Präsident, die Verwaltung ist bis ins einzelne durch das Ministerium organisiert. Eine Konstitution ist in Vorbereitung. Litauen ist ein ausgesprochener Nationalitätenstaat. Wenn seine Grenzen auch noch nicht feststehen, und die Verhältnisziffern der verschiedenen Nationalitäten erst durch den Beschluss der Friedenskonferenz feststehen werden, so ist das eine sicher: keine der Litauen bewohnenden Nationen — Litauer, Polen, Juden evtl. Weissrussen — wird für sich allein die absolute Majorität besitzen. Es zeugt von der politischen Einsicht der leitenden Staatsmänner Litauens, aus dieser Situation die richtigen Konsequenzen gezogen und den ungestörten Aufbau des Staates dadurch gesichert zu haben, dass sie den verschiedenen Nationalitäten im Rahmen des litauischen Staates die Autonomie gewährten. Es ist wohl als sicher anzunehmen, dass die Konstituante die Richtlinien dieser Politik in der Konstitution bestätigen wird. Die Nationalitäten sind aber nicht darauf angewiesen, ihre Arbeit bis. zu diesem Zeitpunkt ruhen zu lassen, sondern bereis jetzt ist es ihnen möglich, ihre nationalen und kulturellen Angelegenheiten selbständig zu ordnen. Es ist selbstverständlich, dass auch die Juden Litauens eifrig bestrebt sind, die ihnen zu Teil gewordene Autonomie nunmehr auszubauen. Natürlich ist alles noch im Entstehen begriffen, und das Bild kann sich von heute zu morgen ändern. Gleichwohl dürfte es interessant sein, zu hören, in welchem Umfange die jüdische Autonomie in Litauen durchgeführt ist. Dem Fremden fallen zunächst einige Aeusserlichkeiten ins Auge, die von einer weitgehenden Rücksichtnahme auf die verschiedenen Nationalitäten zeugen. So erscheinen sämtliche amtlichen Bekanntmachungen in litauischer, polnischer und jüdischer Sprache, auch die Strassenschilder in der jetzigen Hauptstadt des Landes, Kowno, zeigen Aufschriften in allen Z Sprachen. Eine der Hauptforderungen jeder Autonomie, das Recht eigene Schulen zu haben, deren Etat aus allgemeinen Mitteln bestritten wird, ist in Litauen bereits verwirklicht. Die jüdischen Volksschulen unterstehen dem Unterrichtsministerium, in dem das Referat für die jüdischen Schulen durch einen jüdischen Fachmann -— z. Zt. Herrn Dr. Deutschländer — besetzt ist. Ihm ist in der Organisierung der Schulen vollständig freie Hand gelassen, die einzige Voraussetzung ist, dass an den Schulen auch die" litauische Sprache als Unterrichtsgegenstand gelehrt wird. Auch in der Organisation der höheren Schulen sind beachtenswerte Erfolge erzielt. Neben dem noch aus der deutschen Okkupationszeit stammenden jüdischen Gymnasium in Kowno sind in Mar jampol und Wirballen Gymnasien mit hebräischer Unterrichtssprache entstanden, die Eröffnung von Gymnasien in Wilkowischki und Rossieny ist für die nächste Zeit in Aussicht genommen. Ihren sichtbarsten und wichtigsten Ausdruck hat die jüdische Autonomie in der Bildung des Ministeriums für jüdische Angelegenheiten gefunden, an dessen Spitze als erster jüdischer Minister der bekannte Gelehrte und Politiker Dr. Soloweitzik getreten ist, ein Mann, der hervorragende politische Fähigkeit mit ausgezeichneter Kenntnis der hebräischen Sprache und des jüdischen Schrifttums verbindet. Das jüdische Ministerium arbeitet jetzt noch an der Organisierung der jüdischen Gemeinden, die dann, zu einem. Waad-Hakehilloth zusammengeschlossen, als oberste Instanz in allen jüdischen Angelegenheiten, gewissermassen als jüdisches Parlament, fungieren sollen. Das jüdische Ministerium wird dann nur als Exekutivorgan des Waad-Hakehilloth tätig und der Minister ihm verantwortlich sein. Von welcher Bedeutung diese sechs Verbindungsglieder zwischen der Regierung und den Juden Litauens ist, braucht wohl nicht ausdrücklich hervorgehoben zu werden. Wie schon erwähnt, handelt es sich in Litauen erst um verheißungsvolle Anfänge der jüdischen Autonomie. Es kann aber für den Kenner der litauischen Verhältnisse keinen Zweifel unterliegen, dass sich aus diesen Anfängen ein kräftiges, lebensfähiges Gebilde entwickeln wird, wenn die Entwicklung von äusseren Faktoren ungestört vor sich gehen kann. Gerichtsassessor Martin Cohn. Aus dem jüdischen Leben. Jüdisch-pädagogische Kurse in Wien. Die im Vorjahre begründeten jüdisch-pädagogischen Kurse (Jüdisches Pädagogium) in Wien, eröffnen Ende September ihr zweites Lehrjahr. Die während des ersten Jahres gesammelten Erfahrungen, die ausserordentlichen Leistungen sowohl der Lehrer als auch der Schüler, berechtigen zur Annahme, dass sich diese einzigartige Institution zu einer Stätte jüdischen Wissens und jüdischer Kultur entwickeln wird. Diese Hoffnung ist umso berechtigter, da Herr Oberrabbiner Professor Dr. H. P. Chajes nunmehr die Leitung des Institus übernommen hat und ausser den bisher am Pädagogium wirkenden Dozenten, noch einige hervorragende Lehrkräfte für die Anstalt gewonnen wurden. Es ist zu erwarten, dass sich das jüdische Pädagogium in Wien zu einer Zentralstelle zur Heranbildung jüdischer Lehrer entwickeln wird, und dem empfindlichen Mangel auf diesem Gebiete in erheblichem Masse abhelfen wird. Aufgenommen werden Hörer und Hörerinnen, die das sechzehnte Lebensjahr überschritten haben, über allgemeine Kenntnisse, die etwa einer Mädchen-Mittelschule (Lyzeum) gleichkämen, verfügen und etwas Hebräisch verstehen. Für solche Anwärter, die auf einem der vorgenannten Gebiete nicht ganz sicher sind, besteht sowohl im Hebräischen als auch in allgemeinen Fächern, ein einjähriger Vorbereitungskursus. Hörer und Hörerinnen, die in einen bereits bestehenden Kursus eintreten wollen, müssen sich einer Prüfung aus den bisher am Pädagogium vorgetragenen Fächern unterziehen. Die Lehrdauer beträgt (ausser dem eventuell erforderlichen Vorbereitungskursus) für hebräische Sprachlehrer, die nach Absolvierung der Kurse befähigt sind an einer bereits bestehenden Schule die hebräische Sprache mil Erfolg zu unterrichten, eventuell selbstständig eine Schule zu leiten, vier Jahre; für Kindergärtnerinnen, die nach Beendigung der Kurse sich der Staatsprüfung an einer öffentlichen Kindergärtnerinnenbildungsanstalt unterziehen

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