Israelitische Schulzeitung
- Journal
- Israelitische Schulzeitung
- Volume
- 1 (1882). Bestand LBI
- Issue
- 11 (11.1882)
- Date
- 1882-11-01
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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M 11. Magdeburg, November 1882. Jahrg. I. Israelitische Schulzeituug. Ltätter für Schule und Haus. Herausgegeben unter Mitwirkung jüdischer Lehrer u. Schulmänner von Rabbiner l>r. M. Hahmer in Magdeburg. Die „JOraelitische Echrrkzeitung* erscheint als pädagogische Beilage zur „Israelitischen Wochenschrift" vorläufig in monatlichen Zwischenräumen und für die Abonnenten der »Woche Schrift" gr atis.— Man kann auf dieselbe auch besonderabonniren. aber nur direct bei der ..Exped. der Jsr. Wochenschrift" in Magdeburg, oder bei Herrn Robert Friese in Leipzig. Das Abonnement beträgt pro Jahrgang I Mt. Inserate, die gespaltene Zeile 20 Pf., für jüd. Cultusbeamte 10 Pf. — Einzelne Nummern v»rfindet de Expedition ä 10 Ptg. franco. Methodologische Grundsätze zur Behandlung des biblischen Geschichtsunterrichtes in der israelitischen Religionsschule. Von Hermann Becker in Schmieg»!. II. Sollen die Resultate des biblischen Geschichtsunterrichtes voll und ganz erzielt werden, so müssen die besten methodischen Grundsätze auf's Peinlichste beobachtet werden. Diese methodischen Grundsätze sind anzuwenden: a) Bei der Auswahl und Stoffvertheilung der biblischen Geschichten; b) Bei der Form des Vortrages (Sprache); e) Bei der katechetischen Behandlung. A. Methodische Grundsätze für die Auswahl und Stoffvertheilung der biblischen Geschichten. Rach der Alters- und geistigen Entwicklungsstufe der Schüler und nach der Anzahl der Jahreskurse ist der Inhalt der biblischen Geschichten auszuwählen, sowie der Umsang und die Anzahl der Geschichten festzusetzen. — Für die spezielle Auswahl ist aber auch noch der Charakter der Religionsschule zu berücksichtigen. Es ist klar, daß in einer öffentlichen Elementarschule die Auswahl eine andere wird sein müssen, wie in einer Gemeind e-Religionsschule, die also auf Gemeindekosten unterhalten und von der Gemeinde beaufsichtigt wird, in dieser anders, wie in einer P r i v a t-Religionsschule, die zwar von der Gemeinde beaufsichtigt, doch nicht von ihr unterhalten wird, sondern durch besonderes Schulgeld der Gemeinde-Mitglieder, und endlich in den höheren Schulen -- Gymnasien, ReU-, höheren Bürger- und Töchterschulen — wiederum eine andere Auswahl, wie in den Schulen niederer Ordnung getroffen werden muß. — Manche Leser werden vielleicht in dieser Darstellung, die Auswahl mit Rücksicht auf den Standpunkt der Gemeinde vermissen. — Folgende kleine Geschichte diene darauf zur Antwort: In einer mehrklasiigen öffentlichen jüdischen Elementarschule war unlängst die Stelle des ersten Lehrers zu besetzen. Da diese Stelle verhältnißmäßig gut dotirt ist, so bewarben sich eine ganze Anzahl Kollegen um dieselbe. Dabei wurde einer der Probekandidaten privatim von eineni der Lehrer an der qu. Schule gefragt: „Welchen Standpunkt nehmen Sie auf religiösem Gebiete ein? Denn ich muß Ihnen mittheilen, daß die hiesige Gemeinde eine orthodoxe ist." Der Gefragte erwiderte:' „In einer öffentlichen Elementarschule ist mein religiöser Standpunkt vollständig Nebensache, ich habe nur getreulich den Verfügungen und Vorschriften meiner Vorgesetzten königlichen Behörden nachzukommen, im übrigen bin ich nur Gott und meinem Gewissen dafür verantwortlich, daß ich meine Schüler zu echten Israeliten erziehe." — Damit gab sich indeß nicht der neugierige Kollege, — ob der Roth gehorchend oder dem eigenen Triebe, ist nicht klar geworden — zufrieden, sondern examinirte weiter: „Nun Sie müssen doch aber auch in der Elementarschule Religion und biblische Geschichte unterrichten, dabei müssen Sie doch einen bestimmten Standpunkt einnehmen." — „Nun denn", erwiderte der Probandus, „ich kenne in derSchule keinen anderen Standpunkt, als den Standpunkt der reinen, unverfälschten Gotteswahrheit und von diesem Standpunkte aus will ich meine Schüler in Religion und biblischer Geschichte unterrichten, ohne Rücksicht auf den religiösen Standpunkt der Gemeinde, sagen Sie das denen, die Sie zu mir geschickt haben." — Ich weiß wohl, daß manche Kollegen gerade den religiösen Standpunkt der Gemeinde für das wichtigste, wenn nicht sogar für das einzige Princip halten, nach welchem die Auswahl der biblischen Geschichte zu treffen ist, doch ich erkläre unumwunden: Wer das heilige Gotteswort wie eine Waare betrachtet, von der er in einer Gemeinde etwas abhandeln, in einer anderen etwas zulegen kann, wer heute Religionslehrer in einer freisinnigen Gemeinde, morgen in einer orthodoxen ist und mit dem Stellenwechsel auch seine religiöse Ueberzeugung wechselt, weil er ein besseres Einkommen hat, der ist ein elender Charakter und unfähig, das heilige Gotteswort zu lehren und die Jugend auf die Pfade der Tugend zu leiten, von einem solchen Lehrer müßte jede Gemeinde, welcher religiösen Richtung sie auch angehören möge, sich mit Verachtung wegwenden. — Es sei mir gestaltet, auch hier an eine, vielleicht'nicht allgemein bekannte Geschichte zu erinnern: In einer' größeren Gemeinde war ein junger Rabbiner angestellt, der auf einem sehr freisinnigen Standpunkte stand und damit wohl den Gesinnungen der Mehrzahl seiner Gemeindemitglieder entsprach. Allein was geschah? In einem Purim - Vortrage erklärte der betreffende Rabbiner von der Kanzel herab: „Ich habe versucht, in heftigen, inneren Kämpfen redlich versucht, meine religiöse Ueberzeugung mit den Pflichten meines heiligen Amtes in Einklang zu bringen, allein es ist mir nicht gelungen, und so erkläre ich denn: Ich kann bei meinen religiösen Ueberzeugungen nicht länger Ihr Seelsorger und überhaupt nicht mehr Lehrer des Gotteswortes sein!" — Sprach's und verschwand am anderen Tage spurlos aus seiner Gemeinde. Der betreffende Herr sattelte um und soll einer der gesuchtesten Rechtsanwälte geworden sein! 01415