Israelitische Schulzeitung
- Journal
- Israelitische Schulzeitung
- Volume
- 1 (1882). Bestand LBI
- Issue
- 4 (4.1882)
- Date
- 1882-04-01
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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M 4. Magdeburg, April 1882. Jahrg. I. JsraelitischeSchulzeituug. pädagogische Llätter sür Schule und Haus. Unter Mitwirkung jüdischer Schulmänner herausgegeben von Dr. M. Rahmer, unb Dr. Th. Kroner, Rabbiner in LUagdeburg Landrabbiner in Sravtlengsfeld. Die „Israelitische Schirlzeitrrng" erscheint als pädagogische Beilage zur „Israelitischen Wochenschrift" vorläufig in monatlichen Zwischenräumen und für die Abonnenten der »Wochenschrift" gratis. — Man kann auf dieselbe auch besonders abonniren, aber nur direct bei der „Exped. der Jsr. Wochenschrift" in Magdeburg, oder bei Herrn Robert Friese in Leipzig. Das Aoounement beträgt pro Quartal 40 Pf. Inserate, die gespaltene Zeile 20 Pf-, sür jüd. Cultusbeamte 10 Pf. — Einzelne Rumimrn mrpnvrt v e Expeoition a 10 Pfg. franco. Das Ziel des jüd. Religionsunterrichts. III. (Schluß.) Das Ziel muß ein umfassendes sein. Es dürfen nicht Zweige fehlen, wie wenn die ganze Zeit der nachbiblischen Geschichte in dem Unterrichte nicht gelehrt, oder von den Speisegesetzen geschwiegen, oder die Feste und Sitten nicht ausführlich genug behandelt wurden. Wenn Namen wie Raschi, Dinge wie das Gebot der vollen Nächstenliebe auch gegen Heiden und Irrende, nicht gekannt sind, so fehlt es Msentlich an dem richtigen Umfange des Religionswissens. Wenn' ein Kind nach vollendeter Elementarschulzeit nicht einmal die Thora zu übersetzen erlernt hat mit den traditionellen Erklärungen und Fortbildungen des Gesetzes nicht einmal bezüglich des Sabbats bekannt ist, wenn ein Kind nicht einmal ordentlich geläufig die alltäglichen oder sabbatlichen und Festgebete lesen und sich verständlich machen kann, dann wird eben diesem Religionswissen der genügende Umfang fehlen. Hier wird freilich in Wirklichkeit die Abgrenzung des Umsanges nach den örtlichen Verhältnissen sehr verschieden stattfinden. Wir werden zuerkennen müssen, daß es auch schwer ist, denselben abzugrenzen. Doch wird sich wohl aus dem Begriff des Unterrichtszieles der Umfang bestimmen lassen. Das Ziel ist ein religiöses Erkennen Gottes, Liebe zu ihm und Leben nach seinem Willen. Es mag nun das Erkennen Gottes einmal sein Wesen an sich überhaupt unberührt lassen, es mag auch die Geheimnisse seiner vorweltlichen Thätigkeit nicht berühren, es mag auch die geheimißvolle und wunderbare Waltung bis in seine Details hinein nicht verfolgen, soviel aber muß es umfassen, daß es keine Wahnvorstellungen von Gott, besonders solche nicht duldet, welche entweder die Verehrung Gottes vermindern oder zur sündigen Begierde, Empfindung und Handlung verleiten können. Das religiöse Wissen muß den Schüler befähigen können, in allen den Fällen, welche in dem einfachen bürgerlichen Leben fast alltäglich eintreten, religiös zu handeln. Es ist nicht nothwendig, daß das Wissen über dieses Ziel hinausgehe, aber innerhalb dieses Umkreises muß es vollständig sein. Den Umfang des Religionswiffens bestimmt also vorzüglich die Religionspraxis. Nur wer diese nicht kennt oder nicht kennen resp. verändern oder beseitigen will, wird den Umfang des Religions-Unterrichts einengen; wer das religiöse Leben voll und ganz erhalten will, wird den Umfang in angegebener Weise bestimmen müssen. Insofern auch jeder einzelne Wissensstoff, jedes System religiöser Vorstellungen wieder aus Einzel-vorstellungen, -Begriffen -Bahnen besteht, wird nicht nur ein umfassendes, sondern auch ein eingehendes vertiefendes, gründliches Wissen zu erstreben sein. Hierbei kommt es aber auf di^ richtige Verknüpfung der Vorstellungsgruppen an. Die Verknüpfung kann nun entweder eine begriffliche oder ursächliche sein, indem entweder die Ordnung der Vorstellungen zu Begriffen, Gattungen führt oder ihre Entstehung ausweist, ihre genetische Reihenfolge. Wenn es sich z. B. um die Erklärung des 6. Sinaiwortes handelt, so ist der Begriff „tobten" zu erklären und seine Unterbegriffe: erschlagen, erstechen, durchbohren, erdrosseln, erschießen, ertränken, vergiften u. s. w. sind darzulegen; ferner die Unterbegriffe vorsätzliches Tödten, fahrlässiges Tödten, unverschuldetes Tödten zu scheiden, aber auch das Tödten im Kriege in der Notwehr zu trennen. Es würde dann aber auch das mittelbare Tödten vom unmittelbaren Selbstmord u. s. w., zu unterscheiden und ebenso der Begriff „tödten" in Beziehung mit „sterben lassen" zu bringen sein, so daß die Schwere der Versündigung hervortritt, welche durch das Unterlassen einer möglichen Rettung aus Lebensgefahr begangen wird. Wer den Kranken nicht heilt, den Hungrigen nicht speist, dem Armen nicht aufhilft u. s. w., wenn er es könnte und der Andere hilflos dasteht, der hat ja auch, wie unsere Weisen sagen, Blut vergossen. Diese Gedankenverbindung würde eine begriffliche, logische Gründlichkeit erzeugen. Wenn hinwiederum die 10 Plagen Egyptens zu besprechen wären, so wären die Ursachen zu zeigen, warum die Israeliten verschont und die Egypter bestraft wurden, warum gerade mit diesen Straseu und gerade in dieser Reihenfolge, warum mit zehn, und warum die Strafen in solcher Gestalt erschienen. Die Ursachen liegen hier in dem Verhalten der Egypter, dem Walten Gottes und sind also theils Handlungen theils Willensacte und somit sind hiermit die zwei Arten der Ursachen, die objectiven und subjectiven, die Thatsachen und die Beweggründe zu trennen und wenn in