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Jüdische Volkszeitung · 1874-11-17 · 46 (17.11.1874) · p. [Seite]

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Journal
Jüdische Volkszeitung
Volume
1874
Issue
46 (17.11.1874)
Date
1874-11-17
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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fm! ^reunäij äeä j|0rt8clmtt$ in ^emeinäe unä ^clutlß, ^ynngog^ unä eben. ikefteKungen nehmen alle Postanstalten und Buchhandlungen an. Preis vierteljährlich 171/2 Sgr. Herausgegeben von I. Kkingenftem in Ingelheim. Inserate sind an Heinrich Fischer L Co. in Leipzig zu senden. Preis der 3 gesp. Jeiie 2 Agr. No. 46. Leipzig, den 17. November. Inhalt: * Achawa. Leitartikel: Nochmals die bayrische Schulfrage.— Zu Chanukkah. Correspondeuzen: Hannover, Carlsruhe, Mittelfranken. Rundschau: Berlin, St. Vetersburg, Amsterdam, Bukarest, England. Feuilleton: Bei einem Getauften. (Fortsetzung statt Schluß.) Druckfehler-Berichtigung. Anzeigen. MHarva. Zweite Aufforderung. Mitglieder unseres Vereins, deren Wittwen und Waisen, welche für das Jahr 1874 wiederholt oder zum ersten Male Anspruch auf Unterstützung zu erheben gedenken (§ 9 der Statuten), wollen ihre Gesuche für sich und ihre Angehörigen, mit b^>den erforderlichen Schriftstücken belegt, innerhalb 8 Tagen an den Schriftführer unserer Verwaltung, Herrn Julius Philipp Bonn in Frankfurt a. M-, einsenden. Später einlaufende Gesuche können unmöglich mehr berücksichtigt werden. Frankfurt a. M., den 17. Nov. 1874. Die Verwaltung. Diejenigen unserer Mitglieder, welche mit der Entrichtung des Beitrags pro 1874 noch jetzt im Rückstände sind, werden hierdurch unseren Statuten gemäß zun: zweiten und letzten Male dringend aufgefordert, ihren Verpflichtungen alsbald nachzukommen und die Gelder an unfern Rechner, Herrn Leopold Dann in Frankfurt a. M. (Schnurgasse 36), einzusenden. Frankfurt a. M., den 17. Nov. 1874. Die Verwaltung. Nockmaks die Bayrifc^e Sefiufftage. Mehr und mehr bricht sich die Erkenntniß Bahn, daß die Schulfrage in der Gegenwart mehr als jede andere von der höchsten Wichtigkeit für das Judenthum ist. Man hat über die Beitragspflicht zur Cultusgemeinde in jüngster Zeit sehr viel gesprochen und geschrieben und betrachtet sie als die Grundbedingung für den geförderten Fortbestand der Gemeinde. Wir stimmen bei, daß die Einheit der Religionsgemeinde, die Zusammengehörigkeit ihrer Glieder und damit die Einheit des Gesammtjudenthums ein unschätzbares Gut ist und daß darum die Erhaltung der Religionsgemeinde in ihrer Integrität jedem denkenden und fühlenden Israeliten heilig sein sollte. Noch mehr! Wir haben in neuerer Zeit die U tk'1':eu1Ui׳ b zze.ovunen, daß die Verschiedenheit der Richtungen, der religiösen Anschauungen in der Gemeinde wie in der Gesammtheit eine Naturnothwendigkeit ist und daß sie — mit Ausschluß nur der fanatisirten Hyperorthoxie, die eben kein Ferment der Cultur und Bewegung sein kann,—nicht allein in Frieden zusammenleben und wirken können, sondern daß ihr Beisammensein und gemeinschaftliches Streben und Wirken besonders in größeren Gemeinschaften, gerade zur gesunden Entwicklung der Genossenschaft, zur regen Förderung der gemeindlichen Institute wesentlich beitragen. Dennoch kann uns nichts in der Ueberzeugung stören: der materielle Bestand der an sich lebensfähigen Religionsgemeinden ist nimmermehr gefährdet, wenn nur die richtige Erkenntniß von der Bedeutung der Schulfrage Platz greift und diese eine solche Förderung und Lösung findet, wie wir sie conform den Bestrebungen der Gegenwart im Allgemeinen fordern. Sagen wir es uns offen: die den Gemeinden aufgelasteten Schulden müssen nach den Anschauungen der maßgebenden Kreise auch die Austretenden mitbezahlen. Und wenn sie wissen, daß sie da mit bezahlen müssen, so werden sie sich wohl hüten, auszutreten — und dadurch das Anrecht auf das betreffende Eigenthum, woran sie zahlten, aufgeben. Können die Gemeinden keine großen und prachtvollen Synagogen mehr bauen, nun so mögen sie kleine, bescheidene Betsäle kaufen oder miethen. Haben sie nicht die Mittel, einen eigenen Rabbiner zu halten, so mögen sie sich Nachbargemeinden anschließen; die Wohlthätigkeits-Jnstitute werden sicherlich auch ferner erhallen werden. Die Hauptfrage ist und bleibt der Religionsunterricht; daran kann nicht gemäkelt werden. Ohne tüchtigen und gerechten Anforderungen entsprechenden Religionsunterricht ist dem Judenthum die Wurzel abgegraben, das Lebenslicht ausgeblasen. Werden also jüdische Lehrer in den öffentlichen, gemeinsamen Schulen angestellt und vom Staate oder der Civilgemeinde mit der Verpflichtung, gleich den christlichen Lehrern den Angehörigen ihrer Confession Religionsunterricht zu ertheilen, bezahlt; so ist dem dringendsten Bedürfnisse abgeholfen und es kann nur darauf ankommen, die Religionsgemeinde mit Leben zu durchfluthen, den Jndifferentismus zu tödten und Alle zur Theilnahme — zur regen Thätigkeit anzuspornen. Unsere geehrten Leser kennen den Erlaß des bayrischen Cultusministers. Er bricht das Princip der gemeinsamen Schule. Er macht aus den Gemeindeschulen — christliche Anstalten. Daß damit auch die Päoagogik sich nicht zufrieden geben kann, ist selbstverständlich. Eine christliche Schule ist eine confessionelle; das Princip der confessionslosen Gemeindeschule ist dadurch negirt. Wir wissen wohl, vas wir

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