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Jüdische Volkszeitung · 1874-09-29 · 39 (29.9.1874) · p. [Seite]

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Journal
Jüdische Volkszeitung
Volume
1874
Issue
39 (29.9.1874)
Date
1874-09-29
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Jüdische Volkszeitnng. |!j0ckn8dmft fm\ ^reundls deK J|0rt8dmtt$ in Gemeinde und ^duity, ^Mgogq und 1 eiien. Aeftekkuagea nehmen alle Postanstalten und Buchhandlungen an. Preis vierteljährlich 17*/2 Lgr. Herausgegeben von 3. Klingenftein in Ingelheim. Inserate sind an Heinrich Fischer & Co. in Leipzig zu senden. Preis der 3 zesp. Jeile 8 Szr. No. 39. Leipzig, den 29. September. 1874. Inhalt: Leitartikel: Der christliche Charakter der Volksschule. — Das Schopharblasen am Sabbath. Correspondenzen: Berlin, Aus der Pfalz. Rundschau: Berlin, Breslau, Aachen, Wien, Lemberg, Paris, Rom. Feuilleton: Ein englischer Romanjude. (Schluß.) Vermischtes. Anzeigen. Der cbriMcke Charakter der VoN8^uke. Der kngl. bayr. Cultusminister Herr von Lutz hat, so etwa um die Zeit des Sedanfestes, die jüdischen Lehrer an den Communalschulen, d. i. an den von den Civilgemeinden errichteten und erhaltenen confessionellgemischten Volksschulen — und, wie wir später zeigen werden, im logischen Verfolg der Verhältnisse demgemäß die jüdischen Volkslehrer überhaupt — auf den Aussterbeetat gesetzt. Se. Excellenz hat angeordnet, daß jüdische Lehrer an jenen Schulen nicht mehr angestellt werden sollen, weil der ״christliche Charakter der Volksschule" erhalten werden müsse. _ Dieser christliche Charakter der Volksschule erlaubt zwar, daß die jüdischen Kinder sie besuchen, die jüdischen Väter zu den Lasten derselben beitragen und nebenbei sich noch eigene Schulen errichten und erhalten; aber er erlaubt nicht, daß jüdische Lehrer angestellt werden. Der Herr Cultusminister hat freilich die Gnade gehabt, zu genehmigen, daß die bereits angestellten jüdischen Communallehrer bis zu ihrem seligen (?) Absterben in ihren Stellen verbleiben! Sie mögen sich also beruhigen, liebe Collegen, die Sie bisher an diesen Schulen segensreich gewirkt, man wird Sie — höchstens tobt beten; man wird Sie nicht erschlagen, nicht erschießen, und man kann Sie weder ins Gefängniß sperren — noch absetzen! Wir wissen nicht, wie es sich in dieser Beziehung mit den verfassungsmäßigen Rechten der bayrisch-deutschen Juden verhält. Die juridische Beleuchtung der Angelegenheit ist nicht unsere Ausgabe, obwohl wir uns eines der heiligsten Bürgerrechte beeinträchtigt glauben, wenn man eine gewisse Klasse von Staatsbürgern von irgend welchem Amte, zu dem sie sich im guten Glauben vorgebildet haben, principiell und consequent ausschließt, obwohl sie die gesetzlich erforderliche Qualification nachgewiesen haben. Wohl wissen wir, daß die Uebertragung der Aemter in ״vielen" Ländern Deutschlands noch eine Prärogative der Krone ist, und daß es daher von dieser oder ihren Behörden abhängt', eine Stelle einem hierzu im Allgemeinen Berechtigten zu geben oder zu versagen. So war's mindestens Anderwärts mit Bezug auf die Juden sehr häufig und — wird wohl noch länger so bleiben. So etwas kann faktisch geschehen — aber in einer Verordnung darfs nicht gesagt, nicht zugestanden werden. Das ist wider die Regierungsmaximen! Und nun, wird denn der ״christliche Charakter" der Volksschule nicht durch die paar jüdischen Lehrer schon beeinträchtigt, welche seit dem Jahre 1869 im guten Glauben angestellt wurden? Wenn diese bleiben, wie die besagte neueste Verordnung zugiebt, ist da der christliche Charakter der Volksschule nicht schon thatsächlich ״durchlöchert"? Herr von Lutz, der bayrische Cultusminister, ist der Sohn eines Volksschullehrers. Er muß daher, auch wenn nicht in Folge einer ganz abnormen Uebung in Deutschland allerwärts noch — nur im Großherzogthum Hessen jetzt Gottlob nicht mehr — sonderbarer Weise das Departement der Volksschule ein Appendix des Cultusministeriums wäre, Etwas vom Charakter der Volksschule von Geburt aus verstehen. Wird es uns erlaubt sein, uns einmal diese Phrase vom zu erhaltenden christlichen Charakter der Volksschule etwas näher anzusehen? Man wird uns vor Allem erlauben, eine geschichtliche Re.niniscenz hier zu erneuern, die noch in dem Gedächtnisse des größten Theils unserer Zeitgenossen sein wird. Es ist noch nicht lange her, da hörte man in allen Kammern, in allen Landtagen und Abgeordnetenhäusern die Phrase vom ״christlichen Staat", zuweilen auch vom christlich-germanischen Staatswesen. Nun denn, die Phrase istnodt, und ihre Vertreter sind verschollen; — sie wurde nicht getödtet etwa von den paar national-liberalen Juden, die — daß Gott erbarm — in diesen Landtagen und Kammern und im deutschen Reichsrath, zum großen Leidwesen derer vom christlich-germanischen Geiste jetzt das große Wort führten, sondern — von frommen Christen. Denn, als seit dem Jahre 1866 ein tiefer Zwiespalt sich herausbildete, auch in den religiösen Anschauungen zwischen den christlichen — Germanen nnd Ultramontanen, als die Politik andere Wege einschlug, und Juden Führer der deutsch-nationalliberalen Partei wurden, da hielt das alte Stichwort nicht mehr vor. Es war aus mit dem ״christlichen Staate". Bismarck — glaubte nicht mehr daran. Lasker steht ihm näher als Herr von Gerlach und Reichensperger. Wir haben nicht nöthig, das und wie es gekommen, darzuthun. Nun denn, es wird mit der Phrase vom christlichen Charakter der Volksschule nicht anders, nicht besser und nicht schlimmer gehen. Cs ist damit ganz und gar wie mit dem christlichen Staate, da die Volksschule einer der ersten Faktoren des Staatslebens ist. Die Volksschule ist, wenn wir einmal von allen Phrasen-

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