Mannheim
Compact Memory

Jüdische Volkszeitung · 1874-09-01 · 35 (1.9.1874) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Volkszeitung
Volume
1874
Issue
35 (1.9.1874)
Date
1874-09-01
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/9588641-9578923-9579235--787-9579236
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

“ * Simm־ nb furzten, bcr 1 M innersten fuhren auf die Schulbildung die ug wird es deüt haben wird, Rußlands, nach >chen Unterricht ^ühlt nun die Knaben. Leide, wurden nur ir l'chen Bewerbe ׳den. dem nicht g< Avancement "ß die rusfisc l»S mit ein! l'P auch d ' ihrer Unt l der Gliiikes und teren Beamten chme s?) mehr sie, der er der Bauern seiner Unter l, friedlichßen fei: ״Was 1 Quartals, beit . Kolkszeitung' tt. Vorhergedieselbe Frage ferenzen. - gabten tsaip , als HDlden dur<j BegleiM gust MW tk. mLW Indische Vollsreitnng Lestelkungen nehmen alle Postanstalten und Buchhandlungen an. prei» uiertetjährtich l?1/־* Agr. Herausgegeben von I. Kkingenftein in Ingelheim. Inserate find an Heinrich Fischer & To. in Leipzig zu senden, prri« der 3 gesp. Jeile 8 Sgr. No. 35. Leipzig, de» t. September. 1874. Inhalt: Leitartikel: Die jüdischen Trauergebräuche. (Fortsetzung und Schluß.) — Was nennen wir ״Consequentes Denken"? Correspondenzen: Ingelheim, Memel, Metz, Paris. Rundschau: Berlin, Troppau, Breslau, Frankfurt a. M., Bockenheim, Wien, Paris, London. Unterrichts- und Erziehungswesen: Die Pflege der Augen in den Schulen. Vermischtes. Anzeigen. Die jüäiscüen Crauergebräucke. (Fortsetzung und Schluß). Können wir, die gesitteten Juden der Gegenwart, heute das Zerreißen der Gewänder verantworten vor dem Richterstuhle unseres geläuterten Gottesbewußtseins? Und wenn wir dies nicht können — dürfen wir unsere religiösen Anschauungen verlästern, herabwürdigen in den Augen unserer Mitbürger und bei diesen erscheinen mit zerrissenen Kleidern? Werden sie uns nicht zurufen mit den Worten unserer Schrift: קרעו לבבכם ואל בגדיכם Zerreißet eure Herzen und nicht eure Kleider! Werden sie nicht sagen: Der gebildete und insbesondere mehr noch der wahrhaft religiöse Mensch muß sich in den Willen Gottes ruhig ergeben lernen! Ist ja das einer der heiligsten Grundsätze, eine der erhebendsten Lehren unserer und jeder Religion ״ כל מה דעביד רחמנא לביב עבירAlles, was Gott thut, ist wohlgethan!" Wozu also dieser Ausdruck einer an sich unwürdigen Verzweiflung? Die Sitte des Kleiderzerreißens ist vom religiösen und sittlichen Standpuncte aus verwerflich und darum offen ihre Abschaffung allüberall zu erstreben, trotzdem sie die einzige ist von all.n Trauergebräuchen, die unleugbar einen geschichtlichen, biblischen Hintergrund hat. Wir haben oben schon angedeutet, daß diese geschichtliche Basis für die so sehr lästige Sitte: den Bart 30 Tage — und in manchen Gegenden von 30 zu 30 Tagen das ganze Jahr über — wachsen zu lassen, durchaus fehlt, oder daß wir in dieser Beziehung einen großen Umschwung der Sitten wahrnehmen Wir haben jedoch gefunden, daß je — nach der Mode oder dem Landes- und Zeitgebrauch diese Sitte während der biblischen Zeit wechselte. Und sind wir nicht heute in derselben Lage? Es erscheint, daß in der biblischen Zeit für die Trauer das verboten war, was Mode war. War es zur Zeit Mode, — wir können kein bezeichnenderes Wort finden — den Bart und das Haupthaar wachsen zu lassen, so sollte sich wahrscheinlich der Trauernde zur Unterscheidung von anderen Männern scheeren. War das Scheeren Sitte, so ließ der Trauernde das Haupt- und Barthaar ״wild wachsen". Anders können wir uns die angedeuteten Widersprüche nicht erklären. Im Talmud selbst, wie in der Bibel, ist übrigens nur vom Haupthaar die Rede; nur in Bezug auf das, bekanntlich aus ganz anderen Gründen abgeleitete Verbot des Scheerens an den Halbfesten (Chol hamoad) ist nach Maimonides (und Mood Katon) der Bart ebenfalls beigezogen und mitgenannt. In unserer Zeit gibt es nun Leute, die sich täglich den Bart scheeren und Andere, die ihn immer wachsen lassen; Leute, die das Haar lang tragen und Andere, die es kurz schneiden. Was soll da nun ein Trauerzeichen sein? Wie kann man an einem solchen Merkmale den Trauernden erkennen? Ist es ja schon eigenthümlich, daß wir in Beziehung auf das Barthaar überhaupt weniger ekel zu sein scheinen, als unsere Vorfahren in der talmudischen Zeit, die es erlaubten, den Lippenbart während der Halbfeste zu scheeren, wenn derselbe beim Essen und Trinken hinderlich ist — weil sie sich davor ekelten? — Wir können ein würdiges Trauerzeichen im Wildwachsenlassendes Barthaares nicht finden und die Bestimmungen selbst des Joreh deah scheinen anzudeuten, daß das Auffallende, Unwürdige zu vermeiden sei, denn es wird dort gesagt, daß man während der Trauertage um Vater und Mutter sich so lange nicht scheeren soll ״ ,עד שיגערו בו אחיוbis die Freunde es ihm versagen", d. h. doch sicherlich: bis es auffallend und unwürdig wird. Eine fernere Bestimmung für die Trauertage ist die, daß der Leidtragende keine Schuhe anziehen soll; eine für unsere Zeit und unser Klima, durchaus ungerechtfertigte Zumuthung. Wir wissen wohl, daß das Ausziehen der Schuhe am Versöhnungstage ebenfalls Sitte war und zum Theil noch ist, und daß es hier zu den fünf Arten der Kasteiung gehört. Ein Trauerzeichen kann es hier wohl nicht sein; denn Trauer als solche ist ja für den Versöhnungstag, der in dieser Richtung als ״Jom tos", als Festtag gilt, rite untersagt. Das Barfußgehen war eben nach dem palästinensischen Klima ein in verschiedenen Fällen herkömmlicher Brauch; Schuhe waren auch dem Hohenpriester beim Tempeldienst verboten. Allein — in allen diesen Fällen war auch ein wirkliches Barfußg!ehen die Regel. Das läßt aber unser Klima und die Landessitte nicht zu — und man umgeht hier zu Lande das Gesetz, indem man sich solche Fußbekleidungen erlaubt, die nicht aus Leder sind. Solche Umgehungen sind aber das, was wir unter allen Bedingungen und — in allen religiösen Dingen am meisten hassen. Gerade diese formell zulässigen Umgehungsanordnungen, welche ganze Gebiete des gesetzlichen Lebens einhüllen, — wir erinnern nur an die Techumingesetze wegen Ueberschreitung der Sabbathgrenze und des Verbots

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.