Jüdische Volkszeitung
- Journal
- Jüdische Volkszeitung
- Volume
- 1874
- Issue
- 34 (25.8.1874)
- Date
- 1874-08-25
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Jüdische Volkszeitnng. ocknsdmflt fun jjreundi* deK Fortschritt^ in Gemeinde und ^Wngog^ und ^eben Aestekkungea nehmen alle Postanstalten und Buchhandlungen an. Preis »ierteljilhrtich 171/2 Agr. Herausgegeben von I. Kkingenstein in Ingelheim. Inserat« sind an Heinrich Fischer L Co. in Leipzig zu senden. Preis der 3 zesp. Zeile 2 Agr. No. 34. Leipzig, den 25. August. 1874. Inhalt: Leitartikel: Die jüdischen Trauergebräuche. (Fortsetzung.) — Amerikanisch-israelitisches Concil in Cleveland (Ohio). Correspondenzen: Gaya. Rundschau: Colberg, Gaya, Paris, Corfu. Unterrichts- und Erziehungswesen: Die rheinisch-westfälische Lehrer-Conferenz. (Schluß.) Feuilleton: Gesellschaftliche, gemeindliche und Schul-Verhältnisse der westrussischen (polnischen) Juden. Briefkasten der Redaction. Anzeigen. Die jüäiscken Trauergebräucüe. (Fortsetzung.) Wir finden ferner noch in anderen Theilen der Bibel Stellen über Trauergebräuche angeführt. Der Prophet Jeremias 16, 6. 7. spricht von den in Juda üblichen Trauergebrauchen, von welchen wir in der Gegenwart und auch unsere Väter längst durchaus nichts mehr wissen. Da wird gesagt: ״Da sterben Groß und Klein in diesem Lande, die nicht begraben und nicht betrauert werden; man macht sich um ihretwillen keine Hauteinschnitte und scheert sich nicht glatt; man bricht ihnen nicht das Brod, um sie über ihren Todten zu trösten und reicht ihnen nicht den Becher des Trostes um Vater und Mutter." Bedürfte es eines weiteren Beweises, um sich zu überzeugen, daß Trauergebräuche aus der Lebensanschauung und dem Herzen des Volkes hervorgekommen, wenn hier von Gebräuchen gesprochen wird, deren striktes Gegentheil jetzt üblich ist, — wie das Scheeren ja bekanntlich eben geradezu zu den Verboten in der Trauerzeit gehört, Hauteinschnitte aber als heidnisch überhaupt strenge untersagt sind? Im selben Propheten wird (Cap. 41) erzählt, daß nach der Ermordung des Statthalters Gedaljah, dessen Tod nach der Zerstörung des ersten Tempels ein so herbes Unglück für die in Juda Zurückgebliebenen, nicht nach Babylon Ausgewanderten war, daß noch heute die Synagoge ein Fasten Gedaljah's kennt, — daß sagen wir, die Männer von Schechem, Schila und Schomron Gedaljah auch in der obenerwähnten Weise, durch Hauleinschnitte, Scheeren des Haupthaares rc., betrauertem Im Propheten Jecheskel 24, 16—18 heißt es: ״Ich entziehe Dir die Lust Deiner Augen durch eine Plage, Du aber darfft nicht trauern, nicht weinen und nicht Thränen vergießen: Seufze still, stelle keine Todtentrauer an; lege Deinen Kopfbund um, thue Deine Schuhe an Deine Füße, verhülle nicht Deinen Bart und iß nicht Anderer Speise". — Wir sehen von Jeremiah bis Jecheskel hatten sich neue Trauergebräuche eingelebt. Auch Jiob (1, 20) scheert sein Haupt, zerreißt aber auch sein Obergewand bei der Todesnachricht seiner Söhne. So die Bibel. Aus der Mischnah (Kethuboth 4, 4, Moed Koton 3) ersehen wir, daß das Bestellen von Trauermusik und Klageweiber bei dem Tode seiner Frau dem Manne zur Pflicht gemacht war. Uns ist es jedoch nicht bekannt, daß in anderen Fällen eine gesetzliche Trauer in jener Zeit streng vorgeschrieben gewesen wäre. In Berachot 2, 6 wird zwar erzählt, daß Rabban Gamliel in der ersten Nacht nach dem Tode seiner Frau sich gebadet habe. Seine Schüler fragten ihn: Rabbi, hast Du uns nicht gelehrt, daß den Trauernden das Baden untersagt sei? Rabbi Gamliel aber antwortete: Ich bin krank (O'lllv-r)- darum nicht, wie andere Menschen. (Die gesetzliche Trauer findet wegen Krankheit bei mir nicht statt.) Erst in der Gemara und in ihren Nachträgen kommen umständliche Vorschriften; es war eben die Aufgabe jener Zeit und ihrer Träger, das Leben zu versteinern, es mit einer Mauer von Gebräuchen zu umgeben. Aber — wie schwach die Conclusionen sind, erhellt daraus, daß sie, entgegen den oben aus den anderen Büchern der hl. Schrift abzulettenden Gebräuchen aus alter Zeit oft in negativer Weise fich auf die Worte der Thora, des Pentateuchs, stützten, wie das ja auch in anderen Fällen geschah. Ein auffallender Beweis hierfür ist das Verbot des Scheerens als Trauerzeichen. Wir finden in den oben angeführten Stellen, daß es zur Zeit der Propheten althergebrachte Sitte war, das Abscheeren des Hauptes als Trauerzeichen zu betrachten. Dem Aaron und seinen Söhnen wurde jedoch zur Pflicht gemacht, beim Tode der Ihrigen, der beiden anderen Söhne Aarons ״das Haupthaar nicht wild wachsen zu lassen und die Kleider nicht zu zerreißen". Man fand es eines Priesters unwürdig, den menschlichen Affecten zu viel Spielraum zu lassen. Und ein Affect ist doch auch die wilde Leidenschaftlichkeit der Trauer. Der gesittete, denkende Mensch, insbesondere der von seiner hohen Aufgabe durchdrungene Priester, der seine religiöse Pflicht nicht aus den Augen verliert, auch in den Momenten des größten Schmerzes und der herbsten Verluste wird sich zu fassen wissen; er wird fich und muß sich in den Willen Gottes ergeben. Er darf es nicht zu so wilden Ausbrüchen der Trauer und Verzweiflung kommen laffen. Die Vernachlässigung des Aeußeren ist eines Priesters, der den Dienst im Heiligthum verrichten will, unwürdig. Darum das Verbot an Aaron, daß er sein Haupthaar wild wachsen lasse. Und daraus schließen die Weisen, daß — das Wildwachsenlassen des Haupthaares und des Bartes für Nichtpriester Pflicht ist. Welcher Zirkelschluß! In der Gemara sind übrigens noch verschiedene andere