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Jüdische Volkszeitung · 1874-08-11 · 32 (11.8.1874) · p. [Seite]

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Journal
Jüdische Volkszeitung
Volume
1874
Issue
32 (11.8.1874)
Date
1874-08-11
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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~ר׳יד *i. ||0clm18clmfi für! freund^ de^ j|ortsclmtt$ in Gemeinde und Aeßelluagea nehmen alle Postanstalten und Buchhandlungen an. Preis viertetjährtich Aar. No. 32. Herausgegeben von I. Klingenstein in Ingelheim. Leipzig, den U. August. und ^eben. Inserate sind an Heinrich Fischer & Co. in Leipzig zu senden. -»«»י * nsfii v. 9ו»ז\ 1874. Inhalt: Leitartikel: Was ist nun zu thun? (Schluß.) — Aus dem Juli- Bericht der ״Allianz". Correspondenzen: Frankfurt a. M״ Aus Württemberg. Aus Bayern. Rundschau: Leipzig. Berlin. Breslau, Gaya. Aus Rußland. Constantinopel. Unterrichts- und Erziehungswesen: Statistisches aus Unterfranken. Literarisches: Prachtbibel für Israeliten. — Die classischePeriode der deutschen Nationalliteratur im 18. Jahrhundert. — Neuere Geschichte der Juden in Ungarn. — Zur Pädagogik der Schule und des Hauses. — Geographie der alten Welt. — Elementarbuch der Weltgeschichte. Feuilleton: Aeltere Geschichte der jüdischen Gemeinde zu Fürth. (Schluß.) — Juden in Egypten und in der Wüste. — Zwei Orginal-Actenstücke im Urtexte. I. Vermischtes. Achawa: Einnahme im Juli 1874. Anzeigen. M«8 ist nun zu tstun? (Schluß.) Bevor wir diesen Artikel schließen, müssen wir noch einem Mißverständnisse begegnen, das wohl sich als Folgerung der Anschauungen, die wir in der letzten Nummer geäußert, ergeben könnte. Wir verlangen vom Rabbinen, vom Gemeinde- Vorstände und Lehrer, insofern dieser auch die Functionen des Cultusbeamten verwaltet, offenes, klares und entschiedenes Auftreten und thatkräftiges Handeln. Wir verachten die Schlafmützen, welchen ihr Amt nur eine Pfründe ist, die, wenn auch nicht sagen, so doch denken: ״Nach uns die Sündsluth"; oder, um einen hebräischen Ausdruck zu gebrauchen: אם שלום יהיה ״ בימיwenn nur Frieden ist in meinen Tagen, wenn ich nur mein gutes Brod in Ruhe verzehren kann. In Ruhe, nach Ehren geize ich nicht." — Das sind ihres Amtes Unwürdige. Wir finden es ferner unbegreiflich, daß die Gemeinden insbesondere immer -noch Männer zu Vorständen wählen, welchen das Judenthum gar nichts ist, die ihr Amt blos als einen Bureauposten betrachten. Wir finden es unbegreiflich, daß immer noch solche Männer sich wählen lassen und es mit ihrem Charakter vereinbar finden, an der Spitze eines Gemeinwesens zu stehen, dessen eigentliche Aufgabe ihnen fremd und gleichgültig ist, dessen erhabene Bedeutung sie perhorresciren. — Wird man jedoch daraus folgern wollen, daß jüdische Gemeinden, Vorstände und Rabbiner um deswillen das Recht der Minoritäten mißachten dürfen, in Cultusftagen rücksichtslos vorangehen sollen? Wir glauben, zu einer solchen Folgerung in unseren Worten keine Veranlassung gegeben zu haben. Doch erklären wir uns deutlicher! Wir verlangen, daß der Rabbiner in seinen Predigten und Belehrungen seine Meinung offen aus spreche, die Wahrheit verkünde, sie lehre y . und ehre. Wenn sich gleichwohl in seiner Gemeinde eine irgend erhebliche Anzahl von Männern findet, die anderer Anschauung und Ueberzeugung ist, als er: so wird er darnach zu trachten haben, daß in der Praxis man auch diesen gerecht werde, die religiösen Gefühle nicht rücksichtslos verwunde; seine Worte wird er um deswillen nicht ändern müssen. Ein solcher Cultusbeamter wird, wenn er z. B. für die Einführung der Orgel ins Gotteshaus ist, nicht anstehen, seine Meinung entschieden und offen auszusprechen, wissenschaftlich zu erörtern und nachdrücklichst zu vertreten. Aber er wird sich wohl hüten, zu verlangen, daß man eine Orgel auch aufstelle, ohne voraus sich zu überzeugen, ob er damit die Ansicht der überwiegenden Majorität der Gemeindemitglieder trifft, ob er den Gemeindeftieden nicht stört und ob er nicht eine beträchtliche Minorität aus dem Gotteshause verjagt, ohne ihnen einen Ersatz etwa in einem entsprechenden Separatgottesdienste bieten zu können. Gerade in dieser Richtung und besonders gerade in der Orgelfrage werden oft unverzeihliche Fehler gemacht. Die Orgel im Gottesdienste ist uns lieb und werth; wir sind von ihrer hohen Bedeutung für die Hebung der Andacht überzeugt und ihre Entfernung würde uns tief schmerzlich berühren. Wir würden sie nur um einen Preis vermissen wollen, wenn es dazu kommen sollte; dieser Preis ist natürlich thatsächlich der höchste: wenn sie wirklich die Veranlassung oder auch nur den berechtigten Vorwand zur Trennung der Gemeinde bieten könnte. Sein eigenes Wohl darf dem Manne im Amt nicht höher stehen, als die Wahrheit: er muß diese verkünden, seine Ueberzeugung aussprechen. Aber das Wohl der Gemeinde beruht nicht sowohl auf einer Cultusform als auf Frieden und Wahrheit! — Also um den Preis der Gemeindeeinheit die Orgel einführen, — wo man die dissentirende Minorität nicht in anderer Weise befriedigen kann, — dazu halten wir Niemand für berechtigt. Vergessen wir dabei nicht, daß sie unserem Andachtsgefühl angemessen, daß sie aber für uns doch kein principiell gesetzliches Erforderniß zur Ab- Haltung eines würdigen öffentlichen Gottesdienstes ist. Wir dürfen sie entbehren; unsere Gegner hingegen glauben oder behaupten, sie dürfen sie nicht hören; ihnen erscheint dies die Uebertretung eines Gesetzes. Sollen wir sie darum von uns stoßen oder ihnen einen plausiblen Vorwand geben, sich zu trennen? Wo also eine achtungswerthe Gegnerschaft — nicht etwa blos ein Häuflein opposiüonslustiger und gesinnungsloser Schreier — der Einführung einer Reform entgegensteht, bei welcher nicht die Wahrheit und das religiöse Gefühl

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