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Jüdische Volkszeitung · 1874-07-28 · 30 (28.7.1874) · p. [Seite]

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Journal
Jüdische Volkszeitung
Volume
1874
Issue
30 (28.7.1874)
Date
1874-07-28
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Jüdische Volkszcitnng. ^oäensclirip ft |rw11dc &t§ |ori«hrit^ in |mcimlc 1m,l |drale, |paj09« mul |ti>en.; - Kestellungea nehmen alle Postanstalten und Buchhandlungen an. Preis »ierteijiihrlich 171/2 5gr. No. 30. Herausgegeben von I. Klingenftein in Ingelheim. Leipzig, den 28. Juli. Inserate sind an Heinrich Fischer L Co. in Leipzig zu senden. Preis der 3 gesp. Zeit« 8 Agr. 1874. Inhalt: Leitartikel: Gewissensfreiheit und Orthodoxie. — Ein Urtheil Eduard Devrient's und in welchem Lichte wir es betrachten. Correspondeirzen: Laupheim, Gaya, New-Aork. Rundschau: Breslau. Trier, Pest, Grönle. Unterrichts- und Erziehungswesen: Jüdische Elementarschule in Kätscher. Feuilleton: Ueber apologetische Literatur. Vermischtes. Briefkasten der Expedition. Anzeigen. Gewissensfreiheit unä Ortüoäozeie.*) Die Gewissensfreiheit darf nicht geschmälert werden; sie ist die schönste Frucht der modernen staatlichen Entwickelung und des religiösen Fortschrittes. Wenn sie zur Wahrheit wird, so feiert das Judenthum, welches sie schon in seinen ältesten Urkunden fordert, einen schönen Triumph. Von fortschrittlichem Standpunkte aus müssen daher die Beschwerden der orthodoxen Minoritäten ebenso berücksichtigt werden, wie die der Reformhuldigenden, falls diese die Minderzahl in der Gemeinde bilden. Der Abgeordnete Lasker handelt ganz im Sinne des Fortschrittes, wenn er Gerechtigkeit für solche Minoritäten innerhalb der jüdischen Gemeinden fordert. Es empfiehlt sich, mit Rücksicht auf solche berechtigte Ansprüche, auch die Kosten für den Cultus der Minorität aus der Gesammtcasse zu bestreiten, oder für Cultus eine besondere Cultuscasse zu führen, zu welcher die Minorität keine Beiträge zu zahlen hätte. In diesem Sinne spricht sich auch vr. Stein in seiner ״Schrift des Lebens" aus. Eine solche Einrichtung liegt im Interesse beider Richtungen. Im Uebrigen aber ist die Einheit der Gesammtgemeinve zu wahren. Nicht einer ״confessionellen Verschiedenheit" wegen erfreue sich die Minorität dieser Rücksicht, sondern wegen der zum Wesen des Judenthums gehörigen Achtung vor der Ueberzeugung Andersdenkender. So weit billigen wir die Bestrebungen Lasker's. Aber Lasker geht weiter und verwickelt sich in einen merkwürdigen Widerspruch. Er sagt ganz richtig, der Staat dürfe sich nicht in die inneren Angelegenheiten einer Religionsgenossenschaft mischen, könne also auch nicht beurtheilen, ob eine confessionelle Veschiedenheit im Judenthume vorhanden wäre oder nicht. Dennoch will er, daß der Staat eine solche Verschiedenheit als vorhanden betrachte, bevor ihre Existenz von competenter Seite festgestellt ist; ja, er verwirft sogar das Votum des Lehrercollegiums der Hochschule für Wissenschaft *) Wir bringen den Schluß unseres Leitartikels in nächster Nummer, da der vorliegende auch in diese Richtung gehört. Red. des Judenthums, das man bis jetzt noch von keiner Seite angefochten hat. Gutachten in entgegengesetztem Sinne liegen selbst von orthodoxer Seite nicht vor, und wenn Herr Rabbiner Hirsch erklärt, er fühle sich von der Hauptgemeinde Frankfurts confessionell getrennt, so ist doch das sicher kein Wissenschaftliches Votum, sondern eine subjective Anschauung, welche nicht Basis eines Staatsgesetzes werden kann. Und selbst H. beweist durch die That, das sein angebliches Gefühl ein trüge« risches ist. Gesetzt, ein Brautpaar, welches der religiösen Reform zugethan ist, wünscht mit Rücksicht auf einen orthodoxen Verwandten von H. getraut zu werden. Wird H. die Trauung verweigern, weil er Angehörige einer anderen Confession nicht trauen darf? Ist die Aufnahme in die israelitische Religionsgesellschaft zu Frankfurt von dem Glaubensbekenntniß des Aufzunehmenden abhängig? Sind alle Mitglieder dieses Vereins orthodox im Sinne des Herrn H.? — Und wie verträgt sich das Gefühl der confessionellen Trennung im! Herzen des Herrn H. mit dem Votum der Orthodoxie in der Chaliza-Frage, nach dem ein factisch vom Judenthum zu einer anderen Religion Uebergetretener erst auf das Recht verzichten muß, seine Schwägerin zu heirathen, bevor diese nach dem Tode ihres Mannes zu einer zweiten Ehe schreiten kann? Man sieht, ein Orthodoxer kann sich heute von einem der fortschrittlichen Richtung zugeneigten Glaubensgenossen confessionell getrennt fühlen und morgen einen vom Judenthum factisch Abgefallenen als Glaubensgenosse betrachten. Jener ist ihm ein Abtrünniger, dieser ein ״Sünder in Israel". Und dennoch beruft sich die Orthodpxie auf Gewissensfreiheit. Orthodoxie und Gewissensfreiheit! Welche Gegensätze! Die Mainzer Katholikenversammlung hat es wenigstens ausgesprochen, daß sie die moderne Wissenschaft und den modernen Staat bekämpft. So offen ist die jüdische Orthodoxie nicht. Sie bekämpft die Wissenschaft, deren Product die Gewissensfteiheit ist; aber sie spricht es nicht offen aus. Daher erklären sich auch die lächerlichen Widersprüche der orthodoxen Schöpfungen. Hiervon nur einige Beispiele aus der Schule. Die Unterrichtsanstalt der orthodoxen ׳Separatgemeinde zu 3E schenkt den Realien eine große Beachtung und leistet darin recht Gediegenes. Aber der Religionslehrer befindet sich beständig veranlaßt, den übrigen Lehrern zu widersprechen. Da wird den Schülern Belehrung über das Größenverhältniß der Himmelskörper ertheilt; aber der Religionslehrer empfiehlt das Gebet ויהי רצון וכר למלאות פגימות הלבנה*) Entweder hört da die Wissenschaft oder die Orthodoxie auf. Sollen die *) Im Gebete ״Kiddutsch halbana" (״Heiligung des Neumonds") ״auszufüllen die Lücken des Mondes". 1 I j ר ו 4 ׳'■׳״ i ■b

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