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Jüdische Volkszeitung · 1874-06-23 · 25 (23.6.1874) · p. Seite 194

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Journal
Jüdische Volkszeitung
Volume
1874
Issue
25 (23.6.1874)
Date
1874-06-23
Page
Seite 194 (sequence 2)
Language
German
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194 Ganz anders verhält es sich bekanntermaßen mit den Verschiedenheiten, welche in der christlichen Religion zu gesonderten Confessionen gesührt haben und die ja auch in der Geschichte der christlichen Kirchen ihre Begründung finden. Wer in das Christenthum eintritt oder wer vom Katholicismus zum Protestantismus, oder umgekehrt, Übertritt, hat ein ganz bestimmt formulirtes Glaubensbekenntniß abzulegen, welches eben die Verschiedenheit der Religion, von der er austritt, und derjenigen, in die er eintritt, charakterisirt. Das bisher Gesagte dürfte hinreichen, um klar zu legen: a) wie falsch es ist, Differenzen, die im Judenthum hervorgetreten find, als confessionelle zu bezeichnen, und sie daher den Verschiedenheiten, welche die christlichen Confessionen trennen, analog zu stellen; b) wie die ״confessionellen Bedenken", von denen die Lasker'sche Resolution spricht, überhaupt keine Existenz haben können. Darin, daß confessionelle Differenzen dem Bewußtsein der Juden vollständig fremd find, liegt auch die Erklärung einer Erscheinung, welche selbst wieder die Richtigkeit unserer Ausführung bestätigt. Die jüdischen Gemeinden haben trotz der in ihnen hervorgetretenen Differenzen keinerlei Neigung gezeigt, sich in confesfionell getrennte Theile zu spalten. Das Gesetz vom 23. Juli 1847 bietet in seinem § 53 zu einer derartigen Theilung die Handhabe; aber nicht eine einzige jüdische Gemeinde im preußischen Staat, hat im Laufe der 26 Jahre der Gültigkeit dieses Gesetzes von dem § 53 Gebrauch gemacht. Es hat sich nirgends eine jüdische Gemeinde auf Grund eines besonderen Bekenntnisses gebildet. Allerdings haben sich einzelne jüdische Genossenschaften innerhalb der Gesammtgemeinden zur Erhaltung oder Herstellung ihnen besonders zusagender Formen des Cultus und gewisser Ritualien zusammen gethan. Aber wenn solche Erscheinungen eine confessionelle Trennung einschlössen, so hätten bei der Bildung solcher Genossenschaften diejenigen Glaubenssätze, in denen sie sich von den anderen Gemeinden unterscheiden, bestimmt sormulirt werden müssen; es Hütte Jeder, der in eine solche Vereinigung einzutreten verlangte, um seine Zustimmung zu diesen Sätzen befragt und davon seine Aufnahme in die Gemeinschaft abhängig gemacht werden müssen. Von alle diesem ist nichts der Fall, weil es eben unter Juden nicht der Fall sein kann. Daher — um nur einen für das praktische Leben und den Staat wichtigen Punkt anzuführen — wird bei Schließung von Ehen die Frage, ob die Braut oder der Bräutigam dieser oder jener jüdischen Genossenschaft angehöre, gar nicht in Betracht gezogen. Wo eine Anzahl von Gemeindemitgliedern an einer bestimmten Form des Cultus festhalten zu müssen glaubte und ihnen die Abwehr jeder Aenderung in der Form des religiösen Lebens eine Gewisienssache war; wo sie zu den eben bezeichi neten Genossenschaften zusammengetreten sind, da haben sie | stets ein Geldopfer weniger gescheut, als einen Riß in die j Einheit des jüdischen Gemeinwesens, von dem — wie gesagt I — sie sich durch confessionelle Differenzen nicht geschieden : fühlten. Zu einer billigen Ausgleichung einer hieraus erwach-! senden Mehrbelastung sind schon verschiedene, auch in der l Denkschrift des israelitischen Gemeindebundes berührte Vor-! schlüge gemacht worden, auf welche einzugehen nicht unsere! Ausgabe ist.! So glauben wir denn schließlich aussprechen und auf; Verlangen bezeugen zu können, daß thatsächlich heute innerhalb des Judenthums keine Differenz besteht, die zur staatlichen Anerkennung verschiedener jüdischer Confessionen Veran-! lassung geben könnte, j Berlin, den 5. Mai 1874.; Das Lehrercollegium der Hochschule für die Wissenschaft des! Judenthums in Berlin. ן gez. Geiger. Cassel. Lewy. Steinthal.! Aus dem der ״Allianz". | 1. Die Schule zu Adrianopel zählt 113 Schüler!(darunter 75 zahlende). Die zu Bagdad hat ein monatliches Defizit und wird daher einige ihrer Lehrer entlassen müssen. Man sucht in dieser Stadt die Auswanderung nach Brittisch Indien zu befördern, wo schon fast 3000 meist aus Bagdad stammende Juden in guten Verhältnissen wohnen. Man müßte zu diesem Ende das Erlernen der englischen Sprache in den Schulplan aufnehmen und einen Lehrer aus Bombay kommen lassen. — Die Allianz beschließt, die Ansicht des ״jüdischenglischen Vereins" einzuholen. — B elgrad, die serbische Hauptstadt, Zählt 25,000 Einwohner, darunter 1000 Juden; von hen 200 jüdischen Familien sind 160 arm und bedürfen der Unterstützung der Gemeinde; von 200 schulpflichtigen Knaben besuchen 160, von 220 Mädchen nur 60 die beiden Schulen, was daher kommt, weil die Kinder der Armen schon mit dem 7. oder 8. Jahre angehalten werden, als Dienende ihr Brod zu verdienen. Die Schulen bedürfen der Reorganisation und eines Lehrers, der spanisch spricht, welches die Sprache der dortigen Juden ist. — In Larache (Marocco) herrscht eine so bedeutende Handelsthätigkeit und der Hafen ist von so vielen Fremden besucht, daß es noch nicht gelungen ist, eine paffende Localität für die Schule zu finden. Der ftanzösische Consul ist der Noth abzuhelfen mit bemüht. — Seres (in der Türkei) hat 30,000 Einwohner, deren Mehrzahl griechisch-katholische Christen sind; die Judengemeinde zählt 350 Familien; von den 300 schulpflichtigen Kindern

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