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Jüdische Volkszeitung · 1874-06-23 · 25 (23.6.1874) · p. [Seite]

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Journal
Jüdische Volkszeitung
Volume
1874
Issue
25 (23.6.1874)
Date
1874-06-23
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Wochenschrift Mische V-lkszeitim rcutt tl c o 1* L«ftelkung«n w nehmen alle Postanstalten und Buchhandlungen an. Preis vierteljährlich!!1k Ngr.!rmmndr und Rrhulr^ InnunüM und Herausgegeben Vvn I. HMgrnslrw in Ingelheim, bisher Herausgeber des ״Jsr. Lehrer" und des ״Synodalblatt". Aaserat« sind an die Verlagshandlnng von Joh. Friedr. Hartknoch in Leipzig zu senden. Preis der S gesp. Zeile 2 Ngr. No. 25. Leipzig, den 23. Juni. 1874. 3 n kl a k t: Votum des Lehrercollegiums der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin. — Aus dem Mai-Berichte der ״Allianz". — Correspondenzen: Breslau, Württemberg, Stuttgart, Alzey, Aus Süddeutschland. — Rundschau. — Feuilleton: Vom ehemaligen Aufenthalte der Juden in Nürnberg (Schluß). — Anzeigen. Votum des Lebrercokkegiums der Kockfcknke für die Wissenschaft des Iudentkmms in Kerkin. Der verehrliche Ausschuß des deutsch-israelitischen Gemeindebundes hat uns am 10. April aus Veranlassung der Verhandlungen im preußischen Abgeordnetenhause über die bekannte Lasker'sche Resolution die Frage vorgelegt: ״Ist es wahr, daß die bei Einzelnen, oder Gruppen, innerhalb des Judenthums hervorgetretenen Verschiedenheiten der religiösen Ansichten, besonders über Cultus und Ritualien, sich derart zu bestimmten, getrennten Confessionen gestaltet haben, wie die Verschiedenheiten der Richtungen innerhalb der christlichen Religionen sich zu gesonderten Confessionen, wie Katholicismus, Protestantismus, Reformirte rc., formulirten und vom Staate, im Sinne des Gesetzgebers, als solche selbstständige Confessionen betrachtet werden?" Wir haben diese Frage in gemeinschaftliche Erwägung genommen und theilen das übereinstimmende Ergebniß dieser Erwägung dem verehrlichen Ausschuß mit, indem wir demselben anheimgeben, von dieser unserer Antwort den geeignet scheinenden Gebrauch zu machen, insonderheit dem preußischen Abgeordnetenhaus gegenüber. Die uns vorgelegte Frage ist unbedingt zu verneinen. Sowohl die innere Gestaltung des Judenthums, wie sie sich auf der Grundlage der heiligen Schriften im Lause der Zeit entwickelt hat, als auch die thatsächlichen Zustände der Gegenwart, führen den Beweis dafür, daß ein Vergleich der innerhalb des Judenthums hervorgetretenen Differenzen mit den Verschiedenheiten, welche im Christenthum zu gesonderten Confessionen geführt haben, durchaus unstatthaft ist. Jene Differenzen sind mit diesen Verschiedenheiten incommensurabel, und die Verkennung des gegenseitigen Verhältnisses müßte in der Beurtheilung jüdischer Zustände zu falschen Ergebnissen führen. Die Lasker'sche Resolution ist dadurch veranlaßt worden, daß die im Judenthum hervorgetretenen Differenzen als confessionelle aufgefaßt wurden. Es gibt aber keine confessionelle Differenzen innerhalb des Judenthums. Denn die Zugehörigkeit zum Judenthum erwächst nicht aus einer Confession, d. h. einer ausdrücklich übernommenen Verpflichtung zur Bekennung gewisser Glaubensgrundsätze. Der im Judenthum Geborene und darin Verbliebene hat in keinem Moment feines Lebens von Seiten seiner Religion eine Veranlassung, geschweige denn eine Nöthigung, ein Glaubensbekenntniß abzulegen. Der Begriff ״Bekenntniß" im eigentlichen Sinne als die Summe derjenigen fest bestimmten religiösen Wahrheiten, von deren Anerkennung der Eintritt in eine religiöse Gemeinschaft und die Zugehörigkeit zu derselben abhängig gemacht wird, ist dem Judenthum so fremd geblieben, daß die hebräische Sprache, in welcher nicht blos die heiligen Schriften, sondern auch der größte Theil der späteren religiösen Literatur abgefaßt ist, für den genannten Begriff kein Wort ausgeprägt hat. Der Versuch desjenigen Mannes, der als eine hohe Autorität im Judenthum anerkannt ist, des Maimonides, eine gewisse Zahl von religiösen Lehren als Glaubensartikel hinzustellen, hat heftigen Widerspruch erfahren und ist ohne praktische Folgen geblieben.

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