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Jüdische Volkszeitung · 1874-05-26 · 21 (26.5.1874) · p. [Seite]

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Journal
Jüdische Volkszeitung
Volume
1874
Issue
21 (26.5.1874)
Date
1874-05-26
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Wochenschrift für1 rctut dir £c|teffungen in «ehmen alle Postansialten und Buchhandlungen an. Preis vierteljährlich 18/גד Ngr. ^rnmndr und Ichulr^ S^nngogr und Ardrn. zns«r°t« sind an die Verlagshandlung von Joh. Friedr. Hartknoch in Leipzig Herausgegeben von I. HlmgsnslöM in Ingelheim, Preis der 3 gesp. Zeile 2 Ngr. bisher Herausgeber des ״Jsr. Lehrer" und des ״Synodalblatt". No. 21. Leipzig, den 26. Mai. 1874. Inkakt: Das Humane imJudenthume (Schluß). — Correspondenzen: Jngelheim, Mannheim, Aus Württemberg, Coblenz, Buzeu. — Rundschau. — Feuilleton: Nachrichten vom ehemaligen Aufenthalt der Juden in Nürnberg. — Anzeigen. Da8 Jmmane im Iuäentkum. Mit Beziehung aus Carl Scholl's gleichlautenden Artikel in ״Es werde Licht!" Nr. 5. (Schluß.) ״Wer sich einen freien Blick zu wahren gewußt hat, der weiß nun aber auch, daß diese Anschauungen in Betreff des ehelichen und des Familienlebens nicht nur in den alten und ältesten Urkunden des Judenthums niedergelegt sind, sondern, daß sie, mit verschwindenden Ausnahmen, in Fleisch und Blut übergegangen sind, und nur der blinde confessionelle Haß und Hochmuth, nur die fanatische Schmäh- und Verläumdungssucht kann es leugnen, daß sich im großen Ganzen das Judenthum, d. h. seine Mitglieder, durch ein geradezu musterhaftes Familienleben, ebenso durch die in ihm herrschende Pietät, als durch seine sittliche Reinheit, seine Treue und Innigkeit aufs Vortheilhasteste auszeichnet, — ein Ruhm, an dessen Verdienst das Christenthum allerdings auch seinen Antheil hat, aber leider fast nur insofern, als sein jahrhundertlang fortgesetztes Bedrückungs- und Verfolgungssystem die Juden förmlich gezwungen hat, im engsten Kreis der Familie sich das stille glückliche Asyl zu schaffen, innerhalb dessen sie den sittlichen Muth der Entsagung fanden inmitten einer Welt, die das Wort der Liebe immer auf der Zunge hatte, im tiefsten Herzen aber nichts als Haß und Verachtung."- Wichtiger als das, was Scholl bisher über das private Leben der Juden gesagt — und was nur vor wenigen wesentlich geleugnet worden ist; was im Gegentheil selbst solche Nichtisraeliten zugestehen, die nicht gerade zu unseren Freunden zählen—, erscheint uns, für eine populäre nichtjüdische Zeitschrift dieser Art, das nun Folgende, das geradezu den einflußreichsten und tiefgehendsten Vorurtheilen zu Leibe rückt und sie tapfer bekämpft. ״Dem Judenthum steht vor Allem der Grundsatz fest und unverrückbar, daß in allen eigentlichen Rechtsverhältnissen gleiches Recht für Alle gelten muffe, und zwar für Alle ohne Ausnahme, für den Juden wie für den Nichtjuden. ״Es soll einerlei Recht unter Euch sein, für den Fremden wie für den Einheimischen." (3. M. 24, 22.) ״Verflucht sei, wer das Recht des Fremdlings beuget!" (5. M. 27, 19.) Dieser Grundsatz ergab sich ihm aus seinem Glauben, daß Gott der Vater aller Völker, aller Menschen, daß diese somit Brüder sind. Das gesammte jüdische Gerichtsverfahren fußte daher auf diesem Grundsatz. ״Ihr sollt nicht unrecht handeln vor Gericht, und sollt nicht vorziehen den Geringen, noch den Vornehmen bevorzugen, sondern Du sollst Deinen Nächsten gerecht richten." — Es gilt kein Ansehen der Person; der Richter darf keine Geschenke annehmen, boshafte Angebereien sind verpönt, bestraft wird nur der Schuldige selber. Daß auch das Judenthum in frühester Zeit seine Sclaven hatte, steht allerdings mit dem Grundsatz allgemeiner Rechtsgleichheit im Widerspruch, aber die gerechte Beurtheilung verlangt nicht nur festzuhalten, daß wir bei allen Völkern*) ohne Ausnahme Sclaverei finden**), sondern daß sie im Judenthume auch *) Jener Zeit wohl! Red. d. ״I. V." **) Die Zeitverhältnisse brachten es mit sich. Da jene Völker kein — Contractbuchgesetz Ijatten, das Verhältniß zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das ja heute noch zu wünschen übrig läßt, sehr wenig geregelt gewesen zu sein scheint, — obwohl unsere hl. Schrift

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