Jüdische Volkszeitung
- Journal
- Jüdische Volkszeitung
- Volume
- 1874
- Issue
- 16 (21.4.1874)
- Date
- 1874-04-21
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Jüdische Vollszeitung. Bestellung«» Wochenschrift für gründe Minnen rn Grmrmdk und Ilkui^ ZNNAg0gk und Krbrn. Inserat. sind an die Verlagshandlung rn Ermrindk und Irhulr^ S^nngogr und Hrdrn. Inserate sind an die Verlagshandlung von zu senden. Preis der 3gesp. Zeile 2 Ngr. Herausgegeben von A. HlmgMStöin in Ingelheim, Preis der 3gesp. Zeile 2 Ngr. bisher Herausgeber des ״Jsr. Lehrer" und des ״Synodalblatt". N0. 16. Leipzig, den 21. April. 1874. 3 n A « 11: Aufruf! — Kirchenrath vr. Josef von Maier (Schluß). — Rundschau. — Feuilleton: Baron Frank der Kabbalist in Offenbach (Fort- . setzung). — Anzeigen. Ausruf! An dir Israeliten im Großhrrzogthmn Hessen! Das neue hessische Volksschulgesetz wird demnächst veröffentlicht werden und in Kraft treten. Ein neuer Zeitabschnitt wird damit für unser Volksschulwesen beginnen. Die Schule wird das werden, wozu sie berufen ist: eine Pstanzstätte der Cultnr und edler Bildung, eine Quelle des Lichts und des Heils, der Freiheit und der Sittlichkeit! Ist es nicht unsere heiligste Pflicht, als Söhne unseres Vaterlandes und Israeliten unser Theil zur Erfüllung dieser Aufgabe, zur Erreichung dieser erhabenen Ziele beizutragen? Die jüdische Religion ist in diesem Gesetze vollkommen gleichgestellt. Der jüdische Religionsunterricht ist fernerhin obligatorisch, d. h. Eltern und Erzieher müssen Nachweisen, daß ihre Kinder ordentlichen Religionsunterricht erhalten. Die Civilgemeinde und der Staat treten ebenso für den jüdischen Religionsunterricht, wie für den der übrigen Religionsgesellschaften ein. — Wo Gerechtigkeit und Bildung waltet, ist Alles wohlbestellt! Eine bessere Zukunft eröffnet sich dem jüdischen Lehrer. Er kann in den gemeinsamen öffentlichen Lehranstalten gleich seinem christlichen Berussgenoffen und zwar mit der Verpflichtung angestellt werden, den jüdischen Kindern Religionsunterricht zu ertheilen. Der Staat aber, der den jüdischen Religionsunterricht mit unter seine Obhut genommen hat, kann nicht dulden, daß dieser von Unwürdigen und Unberufenen ertheilt werde. Er wird Sorge tragen, daß dem gehörig vorgebildeten und geprüften Lehrer auch eine würdige Stellung und ein angemessener Lohn werde. Der Lehrerberuf wird ferner nicht mehr, wie bisher, nur eine erbärmliche Lebensstellung gewähren, sondern ein anständiges Auskommen und erstreben sw erthe Ziele bieten.