Jüdische Volkszeitung
- Journal
- Jüdische Volkszeitung
- Volume
- 1873
- Issue
- 49 (3.12.1873)
- Date
- 1873-12-03
- Page
- Seite 391 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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391 Glied derselben durch solche Grausamkeit als doppelseitiger Spion, als Schlachtfeld-Hyäne oder Soldaten-Leiher besudelt, wie sie gar nicht im jüdischen Charakter liegt, sollte ein ehrlicher Mensch sich nicht schämen, von den Juden im Allgemeinen zu sprechen, als ob nie ein Christ sich mit einem solchen oder ähnlichen Verbrechen befleckt hätte? Aber man möchte von mancher Seite gar zu gerne so etwas von einer ״Judenhetze" in Scene setzen; wer weiß, wozu man den einmal aufgeregten Janhagel dann noch benützen könnte! Doch mögen ״diese Raben" sich nur heiser krächzen — ihre Zeit ist doch, will's Gott, für immer vorbei, in deutschen Landen mindestens. Und haben wir nach Oben hin noch gegen manche Mißgunst und Ungerechtigkeit den ehrlichen Kampf zu führen, solche handgreifliche Lügen läßt sich bei uns doch der ״dümmste Bauer" nicht mehr aufbinden. An sämmtkic^e i8raekitif<k-äeutf<Ae 8cüuüekrer äer |)fai’5. Der Beschluß der diesjährigen pfälz. Protest. Generalsynode, betreffend 1) der Organisten- resp. Cantordienst ist eine selbstständige Function des Lehrers; 2) derselbe wird für diese Function besonders bezahlt; 3) der Organisten- resp. Cantorgehalt soll nicht in die Fasfion eingerechnet werden, regte in mir den Gedanken wach, auch uns könnte in diesem Sinne geholfen werden. Bei den meisten israelitischen Schulstellen ist der Vorsängergehalt und die Casualien in die Fassion eingerechnet, ob mit Recht oder Unrecht — soll hier nachgewiesen werden. Der Lehrerdienst ist ein selbstständiges Amt und sollte mit Recht hierfür auch nach dem gesetzlichen Gehalt honorirt werden. Der Vorsängerdienst, oft eben so anstrengend wie das Lehramt, man denke nur an die hohen Festtage, von jedem Sabbathe ganz abgesehen, sollte also eben mit solchem Rechte auch besonders bezahlt sein. Allein statt dessen, was finden wir bei den meisten Schulstellen? Der Vorsängergehalt ist fast überall, die wenigen Communalschulstellen abgerechnet, in die Fassion eingerechnet. Vor dem Jahre 1861 war es mit der שחיטה, dieser überflüssigen Last des Lehrerdienstes, ebenso. Ja, in noch ftüherer Zeit waren mit dem Schuldienst noch ״anderweitige" angenehme Beschäftigungen verbunden. Doch das Dotationsgesetz von beregtem Jahre half über diese Klippe hinweg und strich den Schächterdienst aus der Fassion. Beispielsweise nun führe ich meine Gehaltsfasston in Mutterstadt an: 1) Als Lehrer erhalte ich ...... 350 fl. 2) Als Vorsänger.50 ״ 3) Für Casualien.50 ״ 4) Wohnungsentschädigung.50 ״ Zusammen 500 fl. Währenddem, wenn der Vorsängerdienst sammt den Casualien nicht mehr in die Fassion eingerechnet sein dürften, der fixe Baargehalt sein müßte: 1) Als Lehrer. 450 fl. 2) Wohnungsentschädigung.50 ״ Zusammen 500 fl. Und wie es bei mir in dieser Beziehung bestellt ist, die wenigen Communalschullehrer abgerechnet, wird es auch beziehungsweise fast bei Allen bestellt sein. Wollen wir also in gleicher Weise wie unsere christlichen Collegen Vorgehen, so dürfen wir nicht lange zögern. Ich glaube nach meiner unmaßgeblichen Meinung, daß wir Handeln sollen nach dem Sprüchworte: Hilf dir selbst, so Hilst dir Gott, denn wir haben keine Generalsynode, die für uns amtlich intervenirt. Also —. Es soll alsbald eine Versammlung, etwa nach Neustadt, berufen, von dieser ein Comit6 erwählet, welches die Petition abfaßt und nach München senden wird. Herr Abgeordnete und College Gärtner in München wird gerne das Gesuch sich aneignen und vor der Hohen Kammer kräftig, und ich bezweifle nicht, auch mit Erfolg vertreten. Zu diesem Behufe wäre von jedem Lehrer bei der Unter- Zeichnung des Gesuches ca. 18 kr. als Kostenbeitrag zu entrichten. Noch zu bemerken wäre, daß die Sache ja nicht verschleppt würde, denn Zeitungsnachrichten zufolge würde der gegenwärtige Landtag bis Ende Januar geschlossen werden und dann — ja dann dauerts wieder zwei Jahre, bis er wieder zusammenkommt, und wer weiß, ob dann noch der günstige Wind für uns wehet, wie jetzt. Die pfälzischen Herren Collegen werden mir, wie ich hoffe, nicht etwazurufen: מי שמך לאיש שר ושפט עלעו. Nein, nichts weniger als das! Die Liebe zur Sache und zu meinem Berufe trieb mich an, mein Herz zu ergießen und ich hoffe, es möge für jeden Betheiligten reife Früchte abfallen. Darum also rühret Euch und kommet ungesäumt zusammen, um die Sache endgültig zu beschließen. Dem Muthigen gehört die Welt, den Gleichgültigen kümmert Nichts! Mutterstadt, den 26. November 1873. I. Ehrlich, Schullehrer.