Mannheim
Compact Memory

Jüdische Volkszeitung · 1873-11-05 · 45 (5.11.1873) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Volkszeitung
Volume
1873
Issue
45 (5.11.1873)
Date
1873-11-05
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/9588641-9578452-9578849--399-9578850
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Jüdische Bolkszeitmlg. Wochenschrift vctttt tlc ac8 ::»?-(:£*^*?:£44; Lestekkunflea nehmen alle Postanst lten und Buchhandlungen an. Preis vierteljährlich 1 2-/בד Ngr. irr GknlLwilI und Schulz H^uugogr und Ardru. Herausgegeben von I. Mngsnslsm in Ingelheim, bisher Herausgeber des ״Jsr. Lehrer" und des ״Synodalblalt". Anserat« sind an die Verlagshandlung von Job. Friedr. Harttnoch in Leipzig zu senden. Preis der 3gesp. Zeile 2 Ngr. N0. 45. Leipzig, den 5. November. 1873. Iakakt: Der Religionsunterricht in den höheren preußischen Lehranstalten. — Ein Nüßchen zu knacken. — Correspondenzen: Alzey. — Biblische Charakterbilder. — Feuilleton: David Einhand (Fortsetzung). — Anzeigen. Der' Religionsunterricht in äen höheren preußischen Rehranstakten. Herr Rabbiner vr. Treuenfels aus Stettin, Redacteur der ״Jsr. Wochenschrift" versendet soeben an die preußischen Synagogen-Vorstände nachstehende Petition mit der Bitte, dieselbe zu prüfen und eventuell zu unterzeichnen: Einem Hohen Königlich Preußischen Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medicinalangelegenheiten erlauben sich die Unterzeichneten Synagogengemeinden-Vorstände bzw. Repräsentanten nachfolgende Bitten in Beziehung auf den jüdischen Religionsunterricht ganz׳ gehorsamst zu hochgeneigter Berücksichtigung und Gewährung zu unterbreiten. Wir bitten um: 1) Einreihung des jüdischen Religionsunterrichts in den Lehrplan der höheren Schulen (Gymnasien, Realschulen, höhere Bürger- und Töchterschulen.) 2) Gleichberechtigung des jüdischen Religionsunterrichts mit dein christlichen und zwar a) durch Berücksichtigung desselben bei Aufstellung des Lehr- und Stundenplans für - die genannten Anstalten, ir) durch Anstellung des jüdischen Religionslehrers und dessen Berechtigung zu Sitz und Stimme im Lehrercollegium bei der Censurertheilung (für seine Schüler) und bei allen den jüdischen Religionsunterricht betreffenden Fragen. 3) Berücksichtigung der Sabbathe und jüdischen Festtage bei Feststellung der jedesmaligen Termine für die Abiturienten- und thunlichst auch für die Aufnahme-Prüfungen. 4) Ermöglichung der Theilnahme der jüdischen Schüler am sabbathlichen Hauptgottesdienst a) durch generelle Dispensation, b) dadurch, daß auf die betreffenden (Sonnabend-Vormittags-) Stunden thunlichst solche Unterrichtsgegenstände gelegt werden, welche ׳ ohne erheblicheren Schaden versäumt werden können. 5) Fürsorge des Staats für die Ausbildung jüdischer Religionslehrer und zwar a) durch Errichtung resp. Subvention einer entsprechenden Anzahl jüdischer Lehrerseminarien, b) durch Anstellung eines Lehrers für die jüdischen Religionsunterrichtsgegenstände an geeigneten Schullehrerseminarien. 6) Uebertragung der Aufficht über jüdische Religions- und Elementarschulen an geeignete Personen jüdischer Religion. Zur Motivirung dieser unserer gehorsamsten Bitten dürfen wir zunächst daran erinnern, daß einzelne derselben, namentlich 2 b und 6, bereits durch Hohes Ministerium selbst in einigen Städten der, Monarchie bewilligt und ins Leben getreten sinv, daß andere, namentlich 3 und 4 a, in vielen einzelnen Fällen auf Bitte der betreffenden Eltern oder Rabbiner

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.