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Jüdische Volkszeitung · 1873-10-01 · 40 (1.10.1873) · p. [Seite]

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Journal
Jüdische Volkszeitung
Volume
1873
Issue
40 (1.10.1873)
Date
1873-10-01
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Jüdische VoWzeitung Wochenschrift rcmt tlc de Bestellungen nehmen alle Postanstalten und Buchhandlungen an. Preis vierteljährlich!!1k Ngr. itt ^ImrrnitL ttttit ttnit Inserat« find an die Verlagshandlung von ־ ~ Joh. Friede. Hartknoch in Leipzig Herausgegeben von I. MmgMÄrm in Ingelheim, Preis der 3gesp. Zeile 2 Ngr. bisher Herausgeber des ״JSr. Lehrer" und des ״Shnodalblatt". Xo. 40. Leipzig, den 1. October. 1873. 3u1att: Ein Mahnruf der Zeitgeschichte (Schluß). — Ein Gebet für die Bedrängten. — Correspondenzen: Hannover, Aus Oberhessen (Fortsetzung), AusPreußen, Ulm. — Rundschau. — Feuilleton: David Einhand (Fortsetzung). — Briefkasten der Redaction. — Anzeigen. (Ein Mahnruf der Aeitgcfchiehte. (Schluß.) Glaube und Gewissen! rein innere Zustände und Astertionen, die lediglich das Individuum in seinem eigensten Ich und Selbst angehen, die nur das Verhältniß ausmachen, in welches es sich zu seinem Gotte und Seiner Weltordnung in Höhe und Tiefe setzt, worüber demnach auch Dieser einzig und allein Richter sein kann, wie darf ein Mensch oder ein menschliches Tribunal, und wäre es aus den Weisesten und Besten zusammengesetzt, darüber zu Gericht sitzen wollen? Der Mosaismus als (wie bekannt) ״Religion der That" nicht aber des bloßen Glaubens, kennt daher auch keine Ketzergerichte in solchem Sinne, ahndet vielmehr — und zwar als weltliche Behörde — nur gegen Gott und Menschen begangene frevelhafte Handlungen, und so ist es auch in den Zeitaltern der Propheten sowohl als Rabbinen — einzelne Verirrungen in ganz düsteren Perioden vielleicht abgerechnet — beständig im Judenthum Recht und Gesetz geblieben. Diejenigen aber, welche in majorem dei gloriaia anderwärts *u solchem Gericht sich berufen fühlten, sie hätten sich, von den Ungerechtigkeiten und Grausamkeiten abgesehen, die sie unter diesem Schutzdach verübten, wenn ihnen nur eine Spur echten Glaubens und Gewissens innegewohnt, sagen müssen, daß sie damit die schmählichste Blasphemie und den gröblichsten Eingriff in die göttliche Prärogative sich erlaubten und über ihr Thun das göttliche Strafgericht mit Keckheit herausforderten. ״Doch Glaube und Gewissen, je nachdem sie recht und gut oder das Gegentheil sind, führen ja auch zu eben solchen, löblichen oder verwerflichen Thaten, und diese find doch der menschlichen Justiz anheimgestellt?" Wohl! aber eben nur, so weit sie die menschliche Gesellschaft, deren leibliches und geistiges Wohl und Bestes, ihre gute Sitte, das geltende Recht, die allgemein anerkannte Moral u. dgl. betreffen, nnr insofern ist auch gegen denjenigen, der sie thatsächlich — mit Wort oder Hand — verletzt, nach ganz bestimmten Normen, die keinerlei Willkür zulassen, Strafe festzusetzen, und hat er sich solchem Urtheilsfpruch, glaubte er sich auch unschuldig wie Socrates seinen Richtern gegenüber, willig und ergeben zu unterwerfen; so lange es sich aber allein als innerliches, subjectives Fühlen und Wollen manifestirt, in Herz und Seele nur wohnt, da — wie schon das vulgäre Sprüchwort ״Gedanken sind zollfrei" sagt — ist jede fremde Einmischung und Controle unberechtigt, und in demselben Maße ungerechter, als sie mit der Prätension unbestreitbarer Befugniß auftritt. ״Das Heiligthum Gottes verunreinigst, eine Tempelschändung begehst du", möchte ich Jedwedem zurufen, der sich an dem zu vergreifen wagt, was jedes Menschen eigenstes Sacrament ist und bleiben soll, und der Israelit, dem dieser Frevel zuerst als Capitalverbrechen bezeichnet worden (4 B. Ai. 18 Schluß und 19, 13. 20), er sollte, und je frömmer er sich dünkt und erscheinen will, desto eifriger, ihn wie Pest und Hölle fliehen und ihm jeden Zugang zu feinem Innern beharrlich versperren. Und damit dies l'Torah welitheuda (zu Lehre und Gesetz) in Israel werde oder bleibe, sei es bei uns in Haus und Schule, für Eltern und Erzieher, eben so heilige Gewissenspflicht, in den jungen Gemüthern Duldsamkeit, Achtung für den Glauben und die Ueberzeugung Anderer

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