Jüdische Volkszeitung
- Journal
- Jüdische Volkszeitung
- Volume
- 1873
- Issue
- 36 (3.9.1873)
- Date
- 1873-09-03
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Jüdische Volkszeituiig. Wochenschrift tüß m Ermrmür uni Ir^nlr, ttttit Jhfett ücftcfftingcn nehmen alle Postanstalten und ' Preis^«dttch"^Ngr. Herausgegeben von I. Mngrttstmtt in Ingelheim, bisher Herausgeber des ״Jsr. Lehrer" und des ״Synodalblatt". Inserate sind an die Verlagshandlung von Joh. Friedr. Hartknoch in Leipzig zu senden. Preis der 3gesp. Zeile 2 Ngr. N0. 36. Leipzig, den 3. September. 1873. I n h a [ t: Die Berechtigung von Synoden und ihre zeitweiligen Hindernisse. — Correspondenzen: Ingelheim, Cöln, Frankfurt a. O. — Rundschau. — Feuilleton: David Einhand (Fortsetzung). — Anzeigen. Die Berechtigung von 8gnoäen unä ikrre zeitweiligen BinäernUe. Wir stellen nicht in Frage, ob Synoden ihre Berechtigung haben; wir haben hierfür in Presse und Versammlungen plaidirt und uns den Bestrebungen, Synoden statt Rabbiner-Versammlungen zu berufen, mit Emst und Entschiedenheit angeschlossen. Der Unterschied zwischen Rabbiner- Versammlungen und Synoden liegt darin, daß in jenen ausschließlich solche Männer tagen, welche als Fachgenossen und bevorzugte Pfleger religiöser und theologischer Interessen gelten. Die Rabbiner bilden aber dadurch immer noch keinen abgesonderten Priesterstand und unterscheiden sich wesentlich von dem clerikalen Priesterstand christlicher Geistlichen. Diese trennen kirchliche und weltliche Interessen und halten sich für die ausschließlichen und berufenen Vertreter jener. Trotz der Trennung von der Welt aber trachten sie doch, sich mit weltlicher Macht zu umgeben. Die Religion des Judenthums indeß, und darum auch ihre Bekenner und Vertreter, suchen das Gebiet ihrer Wirksamkeit in der Welt und nicht außerhalb derselben. Die Rabbiner nehmen nicht eine besondere Berufung und Ausschließlichkeit in Anspruch, bilden auch nicht einmal einen gesonderten Stand mit anderen Interessen, als denen der übrigen Religionsbekenner, sondern haben nur die Aufgäbe und das Amt, deren Lehrer und Vorbilder zu sein. Dennoch läßt sich nicht leugnen, daß die Rabbiner unserer Zeit durch Fachbildung und religiöses Interesse um so mehr eine hervorragende, aber immer nicht gesonderte, Stellung einnehmen, als theologische Bildung und religiöses Interesse im Publikum seltener geworden sind, denn sie früher waren. Die Synode fordert Mitbetheiligung des sogenannten Laien- Publikums, das heißt solcher Männer aus dem Volke, welche weltlichen Berufsarten angehören und Theologie gar nicht oder doch nicht, wie die Rabbiner unserer Zeit, ausschließlich pflegen. So will es auch die historische Entwickelung des Judenthums, wir könnten sogar sagen, dessen principielle Anlage, welche wir als solche noch bei Moses nachzuweisen vermöchten, obwohl dieser einen abgesonderten, durch Blutabstammung und Vorrechte bevorzugten Priesteradel einrichtete. Das Judenthum hob indeß später diese abweichende Einrichtung wieder auf und lenkte auf das mosaische Urprincip demokratischer Laienvertretung zurück, hat die Pflege religiöser Interessen nicht ausschließlich den Händen des Priesterstandes und der Fachgenossen überlassen, sondern der Gemeinde und deren Repräsentation übertragen, deren Anfänge schon im mosaischen Alterscollegium und dem maccabäischen Synedrium zu suchen sind. — Im Judenthum wird nicht wie anderswo priesterliche Mitwirkung gefordert, weder im Leben, noch im Tode, weder im Gottesdienste, noch im Hause, weder in der Gemeinde, noch in der Schule, weder bei der Geburt, noch beim Sterben, weder bei Eingehung, noch Scheidung der Ehe, weder im Diesseits noch im Jenseits. Das Judenthum ist in politischer wie religiöser Hinsicht von Anfang an auf breitester demokratischer Grundlage angelegt worden und hat sich auf derselben Basis fort entwickelt; auf ihr sind auch die Bestrebungen erwachsen, die religiösen Fragen der Neuzeit in volksthümlichen Synoden statt in fachmännischen Rabbiner-Versammlungen discutiren und entscheiden zu lasten. Die Bestrebungen auf