Jüdische Volkszeitung
- Journal
- Jüdische Volkszeitung
- Volume
- 1873
- Issue
- 18 (30.4.1873)
- Date
- 1873-04-30
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Jüdische V-lkszcitimg. W ochenschrift tii» reu« tlc LesteHungen nehmen alle Postanstalten und Buchhandlungen an. Preis vierteljährlich 171/2 Ngr. m!smemitI und Srlzul^ I^nugogL und Arden. Herausgegeben von I. MngMstem in Ingelheim, bisher Herausgeber des ״Jsr. Lehrer" und des ״Synodalblatt". Inserat« sind an die Berlagshandlung von Joh. Friedr. Hartknoch in Leipzig zu senden. Preis der 3gesp. Zeile 2 Ngr. No. 18. Leipzig, den 30. April. 1873. I a kl a k t: Vom Deutsch-Israelitischen Gemeindebunde. — Wochenbericht. — Correspondenzen: Leipzig. Mittelfranken. Aus Dresden. Bukarest, Aus Oesterreich (Fortsetzung), Thiengen. — Rundschau. — Briefkästen. — Anzeigen. Vom Deutsch - IsraeütMen Gemeinäebunäe. Der Ausschuß an die verehr!. Cultus-Vorstünde der Deutsch- Israelitischen Bundesgemeinden, Vorschläge für eine Organisation der jüdischen Localarmenpflege mit Beseitigung der Wanderbettelei betreffend. Verehrlicher Cultusvorstand! Aus der betreffenden Rubrik der uns s. Z. von den israelitischen Cultusvorständen ausgefüllt zugegangenen Schemata war ersichtlich, daß mit Ausnahme einiger weniger musterhaft verwalteter Gemeinden die meisten noch keine zweckmäßig organisirte Localarmenpflege besitzen. Wir hatten nun, wie Ihnen bekannt, in Gemäßheit des § 1 Punkt 3 der Statuten des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes, wonach als eine der Aufgaben desselben auch ״Verbesserung des Armenpflegewesens mit Beseitigung der Wanderbettelei" bezeichnet wird, einen diesbezüglichen Organisations-Entwurf ausgearbeitet und in allen jüdischen Blättern zur Prüfung veröffentlicht. Es hat sich indeß dabei herausgestellt, daß die Einrich- Lungen innerhalb der meisten jüdischen Gemeinden noch wenig für eine allseitige und gründliche Organisation der Armenpflege vorbereitet sind. Wir erlauben uns daher, Ihnen vorläufig folgende Grundsätze, Bestimmungen und Einrichtungen, die sich bereits in mehreren deuffch-israelitischen Gemeinden trefflich bewährt haben, zu gefälliger Beachtung angelegentlichst zu empfehlen: A. Localarmenpfiege. I. Grundsätze. 1) Es ist dahin zu streben, daß die allgemeine Ortsarmenpflege pflichtgemäß auch die jüdischen Ortsarmen gleich denen jeder anderen Confession unterschiedslos unterstütze. 2) Die jüdische Localarmenpflege hat sich die Beseitigung der. Hausbettelei dringend angelegen sein zu lassen. Dies geschieht dadurch, a) daß in jeder jüdischen Gemeinde eine allgemeine Armencasse gegründet wird, aus welcher jeder jüdische Arme nach Vedürfniß und Möglichkeit unterstützt wird, ohne die Privatwohlthätigkeit in Anspruch nehmen zu müssen; l>) daß alle Gemeindemitglieder zu der Ueberzeugung gelangen, wie schädlich das vereinzelte directe Almosenspenden nicht nur für's Allgemeine, sondern ganz besonders auch für die Armen selbst sei. 3) Es ist zu verhüten, daß aus den deutsch-israelitischen Gemeinden selbst Arme nach auswärts gehen, um Unterstützungen nachzusuchen. 4) Den jüdischen Gemeindebeamten ist zu untersagen, an solche Arme, die ihre Heimathsgemeinde verlassen wollen, Armuthszeugnisse und Empfehlungsbriefe zu ertheilen. II. Nähere Bestimmungen und Einrichtungen. 1) In jeder — auch Mittel- oder Klein- — Gemeinde wird ein Israelitischer Unterstützungsverein gegründet, zu dessen Beitritt alle steuerfähigen Gemeindeangehörigen aufgefordert werden. 2) Die Vereinsmitglieder leisten nach Maßgabe ihrer Steuerbeträge eine den Bedürfnissen der Armenunterstützung entsprechende Beitragsquote.