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Jüdische Volkszeitung · 1873-04-02 · 14 (2.4.1873) · p. Seite 107

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Journal
Jüdische Volkszeitung
Volume
1873
Issue
14 (2.4.1873)
Date
1873-04-02
Page
Seite 107 (sequence 3)
Language
German
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-^-T -- . --;.־,. f9£3R£«*^W: Ä1K*»'» 07 tigen Austritt aus dem Judenthum ermöglicht wird und die in einzelnen Landestheilen etwa entgegenstehenden gesetzlichen Bestimmungen aufgehoben werden." Laster motivirt seinen Antrag folgendermaßen: Wenn, was ich bestreite, die Motive der Regierung Recht haben, so würde der gegenwärtige thatsächliche Zustand der sein: Jeder, der zu einer christlichen Kirche gehört, braucht nur zum Richter zu gehen und ihm in der hier festgesetzten Form zu erklären, daß er nicht mehr einer bestimmten Religionsgemeinschaft angehöre; alsdann ist er völlig frei von allen Lasten und Pflichten, und der Staat kümmert sich nicht weiter darum, in welchen religiösen Verhältnissen er sich befindet. Wenn dagegen ein Jude die gleiche Erklärung vor dem Richter abgeben will, so hat das keinen juristischen Effect. Man verlangt von ihm, daß er nicht aus einer Religionsgesellschaft, sondern aus dem Judenthum austrete. Nun sind thatsächlich die verschiedenartigsten Reformbestrebungen im Judenthum vorhanden, und viele Juden finden es mit ihren Anschauungen unvereinbar, gewisse Ceremonien mitzumachen. Hätte die Regierung das Gesetz ohne die Motive eingebracht, so wäre mein Antrag nicht nöthig gewesen. Wir hätten dann die Entscheidung einfach dem Richter überlassen können, der dann hier nach denselben Grundsätzen hätte entscheiden müssen, wie bei den anderen Eonsesstonen. Der Abg. Marburg (Jude, aus Altona) spricht sich im ähnlichen Sinne aus; er sagt: ״Es wäre bedauerlich, wenn die Juden wieder ausgeschlossen sein sollten von den Wohlthaten, die dieses Gesetz gewährt und gebunden bleiben an die Synagogengemeinde, zu der sie einmal gehören. Ich beklage es, daß die Regierung in der Commission ein neues Special-Judengesetz angekündigt hat. Die Juden sitzen heute in allen gesetzgebenden Versammlungen Deutschlands, aber in der bürgerlichen Gesellschaft bleibt für ihre Gleichstellung noch sehr viel zu wünschen übrig, vornehmlich in Folge des Fortbestehens solcher Specialgesetze." Es sind in dieser Angelegenheit noch mehrere Aeußerungen gefallen, die an und für sich auch derselben Anschauung entspringen. Einigermaßen bedenklich muß es uns erscheinen, daß auch der (ultramontane) Abgeordnete Wind Horst (Meppen), einen ähnlichen Antrag einbringt: ״Die Staatsregierung auszufordern, eine neue, gesetzliche Regelung der Verhältnisse der jüdischen Synagogengemeinden im Sinne größerer Freiheit*) und zur besonderen Vereinigung je nach der innerhalb des jüdischen Glaubens hervortretenden Bekenntnißverschiedenheit in Erwägung zu nehmen." Cultus minister Dr. Falk sagt: ״Die Negierung verkennt *) Die Freiheit, die wir dieser Richtung verdanken, war nie ein Segen für uns. nicht, daß die gegenwärtigen Zustände innerhalb des Juden thums weit über die Gesichtspuncte hinausgegangen sind, die in dem bekannten Gesetz vom Juli 1847 ins Auge gefaßt worden sind. Sie hat sich daher des genauesten über diese Verhältnisse zu informiren gesucht und glaubte noch vor einigen Monaten, es zu ermöglichen, in dieser Session ein umfassendes Specialgesetz vorzulegen. Diese Hoffnung ist jetzt allerdings getäuscht, doch was für diese Session nicht gelungen ist, wird für die nächste gewiß zu erreichen sein." Wir müssen also abwarten, was dies Gesetz bringen wird. Vor einigen Wochen hat die Regierung bei den Rabbinern Preußens Erkundigungen eingezogen, die sich auf die vom Gemeindebund ausgegangenen Gutachten beziehen und eine Jnformirung über den jüdischen Religionsunterricht und das Verhältniß des hebräischen Unterrichts zu demselben bezwecken. Auch in dieser Beziehung müssen wir die Folgen abwarten. Haben wir also in Preußen verschiedene neue Judengesetze zu erwarten, die als Separatgesetze immer etwas Deprimirendes haben, so können wir hingegen mit freudiger Befriedigung unseren Lesern mittheilen, daß der Entwurf des neuen Schulgesetzes, den die großh. hessische Regierung soeben den Kammern vorgelegt, in dieser Richtung alle unsere Er- Wartungen übertroffen hat, und von so wahrhaft gerechtem und humanem Geiste getragen ist, daß wir als Juden — und das ist das höchsterfreuliche — auch kein Wort zu bemerken haben, weil eben der Grundsatz der Gemeindeschule entschieden durchgesührt ist und in Kürze die Confessionsschule zu den Ausnahmen gehören wird. Die Minoritütsconfessionen haben das Recht, zu verlangen, daß an diese Schulen Lehrer ihrer Confessionen nach Verhältniß der Schülerzahl berufen j werden, welche den Schülern der betreffenden Confession den I Religionsunterricht ertheilen müssen. Mit diesem Passus ist; dem widerlichen Religionslehrerwesen im Ganzen und Großen j ein Ende gemacht. Dabei ist jedoch im Entwürfe vorgesehen, j ba^ überall da, wo eine Confession für besonderen Neligions-! unterricht zu sorgen hat, — wo also etwa nicht mehr als 2 oder 3 Lehrer an der Gemeindeschule wirken und darum kein 1 jüdischer Lehrer angestellt werden kann, oder die christlichen Confessionsschulen irgendwo erhalten bleiben, die Civilgemeinde Schullocal, Heizung desselben und einen angemessenen j Beitrag zum Gehalte des Religionslehrers geben muß. Der ' Grundsatz der Parität ist selbst im Wortlaute so streng durchgeführt, daß überall im Text neben Confession, Religion in Parenthese steht, was augenscheinlich nur auf die Juden Bezug hat. Wir werden in der nächste!: Nummer des ״Israel. Lehrer" aus diesen Schulgesetz-Entwurf zurückkommen, mit!? H

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