Jüdische Volkszeitung
- Journal
- Jüdische Volkszeitung
- Volume
- 1873
- Issue
- 8 (19.2.1873)
- Date
- 1873-02-19
- Page
- Seite 63 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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68 bei christlichen Gemeinden irgendwo bei Kirchenbauten geschehen, so dursten gesetzlich die Juden nicht beigezogen werden. Red.) 8) Beseitigung der Einzugsgelder solcher, das Ortsbürgerrecht ansprechender jüdischen Ortsbewohner, die daselbst gewohnt, geboren und erzogen sind und deren Eltern! längst da gelebt. (Nach dem Reichsgesetz bereits beseitigt. Red.) Wenn die Punkte 1), 2), 3) und 4) ihre Berücksichtigung in dem neuen Schulgesetz zu finden hätten, so die Punkte 5), 6), 7) und 8) in der neuen Gemeindeordnung. Von unserer hochweisen, gerechten und liberalen Regierung und von der dem Fortschritte huldigenden Kammer dürfen wir erhoffen, daß man uns höre, und unser gutes Recht nicht länger vorenthalte, damit es endlich auch in Hessen gegenüber den Israeliten wahr werde: ״Gleiche Pflichten bedingen auch gleiche Rechte". Wir tagen darum heute hier, Vorstände, Lehrer und Interessenten des Kreises und haben obiges Programm, das die Grundzüge einer Petition an hohe Staatsregierung unseres Erachtens bilden müsse, angenommen. Treten Sie ebenfalls, so rasch als möglich, in Ihren Kreisen zusammen, berathen Sie über die von uns Ihnen gemachten Vorlagen und lassen Sie uns recht bald Ihre zustimmende Antwort zu Theil werden. Bedenken Sie, welch trauriger Zukunft die jüdischen Gemeinden durch die eminenten Wegzüge in 'größere Städte entgegengehen. Ihre Existenz ist vollständig gefährdet und erschüttert, wenn nicht auf die von uns vorgeschlagene Weise geholfen wird. Wir werden schließlich eine große Landesversammlung abzuhalten haben, wozu Vertreter aller Kreise des Landes, behufs Feststellung der betreffenden Petitionen, zu entsenden wären. Bleibe Niemand zurück, schließe sich Keiner aus, denn es gilt die Verfechtung heiliger Interessen, wohlerworbener Rechte. Wisse Jeder: ״Einigkeit macht stark". Nur durch vereintes Vorgehen erreichen wir unser Ziel, das da ist: die Erhaltung und Wiederbelebung unseres jüdischen Gemeindelebens. Man bittet um gefällige Vertheilung dieses Circulars an sämmtliche Gemeindevorstände in Ihrem Kreise. Zusendungen beliebe man an Herrn G. Sonneberg in Vilbel zu richten. Gerson Sonneberg,Vilbel. M. Strauß, Werthheimer, Heldenbergen. S. Ortenberger, Klein-Karben." (Wir werden s. Z. auf die obigen Forderungen, die uns von einer falschen Auffassung der Tendenzen unserer Zeit und des hessischen Ministeriums auszugehen scheinen, zurückkommen. Redaction.) JÜmulfcf’uw. 28. (Ein neuer Industrie-Zweig.) In London besteht eine Gesellschaft zur Fabricirung von — Krüppeln. Die Polizei der City hat eine Gesellschaft von Kannibalen entdeckt, welche Kinder in zartem Alter zu sich nehmen und sie hinkend, lahm, einäugig oder sonst mißgestaltet und gebrechlich, je nach Wunsch der Eltern, diesen wieder zurückgeben. Der Zweck ist natürlich der, die unglücklichen Kinder zu Gegenständen des Mitleids und der Mildthätigkeit zu machen. Ein vollständiger Tarif liegt vor und eine gründliche völlige Lähmung z. B. kostet vier Pfund. Die Glieder der sauberen Gesellschaft und ungefähr ein Dutzend Bediensteter befinden sich bereits sicher hinter Schloß und Riegel. 29. Frankfurt,30. Jan. (Rügegericht.) JnletzterZeiL haben die hiesigen Gerichte die Erfahrung machen müssen, daß in der frivolsten Weise die Mildthätigkeit der israelitischen Einwohner ausgebeutet wird. Meist besitzen die der Polizei in die Hände fallenden Bettler nicht unbeträchtliche Geldmittel, die sie auf ihren Fechtgängen erwerben. Herz Reichelsheim aus Reichelsheim z. B. hatte, als er beim Betteln betroffen wurde, 1128 fl. beisammen. Da er hier zum ersten Male als Bettler betroffen wurde, erhielt er nur einen Tag Gefängniß. _ Vom Deut^-I8raekitis<Aen Gememäebunä. Wiederholt werden Gesuche wegen Gewährung von Freiexemplaren unserer Broschüre ״Die Einordnung des israelitischen Religionsunterrichts in die Volksschule" — von Seiten des preußischen Cultusministeriums bereits eingehender Beachtung gewürdigt — von Cultusvorständen und Privaten, von Rabbinern und Lehrern an uns gerichtet. Wir sehen uns daher zu der Erklärung veranlaßt, daß, da die Broschüre auf Kosten des deutsch-israelitischen Gemeindebundes gedruckt worden, wir uns nur für befugt hielten, sie, ihrer Bestimmung gemäß, an die Herren Cultusminister und die den Schulcom- Missionen angehörenden Herren Abgeordneten, an die Bundesgemeinde-Vorstände (an welche wir hiermit die betr. Cultusbeamten verweisen), an die Redactionen der namhaftesten Blätter, sowie an einige hervorragende Privatpersonen zu versenden. Uns von anderen Seiten zugehenden desfallsigen Wünschen sind wir daher außer Stande zu entsprechen. Den uns verbliebenen Rest der Auflage haben wir der hiesigen Verlagsbuchhandlung von I. Fr. Hartknoch zum commissionsweisen Verkauf für die gemeinnützigen Zwecke des deutsch-israelitischen Gemeindebundes übergeben, und sind Exemplare a 5 Sgr. durch jeden Buchhändler zu beziehen. Leipzig, 6. Februar 1873. Der Ausschuß des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes. kJ! ) \ h i ו i r!