Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 1873-1874
- Issue
- 19 (1874)
- Date
- 1874-01-01
- Page
- Seite 78 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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78 Kirchheim, Frau Johanna Kohn-Speyer, Herr Albert Längsdorff, Frau Ottilie Leo-Wols, Herren Philipp Leser, Sebast. Leonh. Loervenick, Gg. Loewenstein, Leop. Adolph Loewenstein, Siegfried Loewenstein, Dr. R. Loewenthal, Adolph Maas, Siegm. Marx-Menko, Leop. Mayer-Baß, Jul. Meyerfeld, Bernh. Meyer, N. Morgenstern, Gust. Nathan, Gust. Jos. Nathan, Hayum Nathan, Salomon Nathan, Herrmann Neumann, Albert Ochs, Lazare Ochs, Ad. Oplin, Charles Oppenheim, Emil Oppenheim, Guido Oppenheim, Hch. Posen, R. Reifenberg, Herrmann Reiß, Ludw. H. Reiß, Henry. Rice, Salom. Roos, Theod. Rosenfeld, Rosenheim, Emil Rosenthal, Jac. H. Schiff, Bd. W. Schlesinger, Dr. Perez Schnapper, Bernh. Schuster, Ferdin. Schwarzschild, Moritz Schwarzschild, Siegm. Schwarzschild, Gg. Speyer, Eman. Steinfeld, Dr. B. Stern, Berthold Stern, Jojeph Stern, Franz Jul. Stiebel, Julius Stiebel, A. I. Strauß-Fuld, Siegwart Wallach, Aug. Wassermann, David Aug. Weiller, Jac. H. Weiller, I. Wertheim, Siegmund Wohl, Bernh. Wolff, Gustav Wolff, Nathan Wolfskehl, sämmtlich in Frankfurt a. M. VI. Ehrenmitglieder. Herren S. Löb jun. in Cöln, Director Max Meyer in Nürnberg, Dr. Herscheimer, Landrabbiner in Bernburg. 296 Ehrenmitglieder in Frankfurt a. M. außer den vorstehend aufgeführten. Frankfurt a. M., 30. April 1874. üeopokä Dann, d. Z. Rechner. Deut^-jüäi^cüer Leürerverein. Einnahme pro 1874. M. Cramer in Gleicherwiesen 10 Sgr., G. Sander in Tholey 10 Sgr., Baum in Bosen 10 Sgr., S. A. Friedberg in Coblenz 10 Sgr., in Summa 1 Thlr. 10 Sgr. Rheda, im April 1874. Der Rechner A. 8teinweg. Der israekiti^e IieEigionsunterricüt in äen Volüs-, Communakunä üölieren Acüuten. (Fortsetzung und Schluß.) Haben wir somit den Stoff im Allgemeinen bestimmt, welcher als Religionsunterricht für jüdische Kinder unabweisbar zu fordern ist, wenn dieselben religiös mündig, lebendige Glieder der Religivnsgesellschaft, der Gesammtgemeinde, werden sollen, so liegt uns jetzt ob, diesen Stoff auf die uns zugemessene Zeit zu vertheilen; zu prüfen, wie wir bei richtigem pädagogischem Tacte auch das zu leisten im Stande sind, was unumgängliches Erforderniß ist. Für die anderen j Religionsgesellschaften werden die organisirten Religionsbehörden zeintreten. Wir Juden haben überall für uns selbst zu sorgen,! unsere Ziele zu stecken, unsere Mittel zu prüfen. Keine Rez ligionsbehörde wird — mit einigen wenigen Ausnahmen, ■ etwa in Württemberg und in Baden —, uns zur Seite stehen; nur allein das rege Pflichtgefühl des Lehrers muß maßgebend sein. Und das ist im Grunde gut. Seine Pflicht thun — ist religiös. Nach den Anordnungen, welche über den Religionsunterricht in den Volksschulen Hessens getroffen werden, ist z der Religionsunterricht mit wöchentlich 4 Stunden für jede höhere Classe — von 10—14 Jahren; mit 2—3 Stunden für die unteren Classen festgesetzt. Von den obengenannten 4 Stunden werden 2 dem Lehrer, 2 dem Geistlichen zugemessen werden, d. h. von diesen zu unterrichten sein. Vier Stunden sind also das Maß, über das wir auch nicht hinausgehen dürfen, auf welche wir uns im Allgemeinen beschränken müssen und die nur für den Lehrer insofern eine Vermehrung zulassen, wenn die Schüler in getrennten Classen zu! unterrichten sind. Und diese vier Stunden, über die wir zu j verfügen haben, reichen für sachgemäßen jüdischen Religionsunterricht vollständig hin! Gäbe Gott, daß wir sie allen Unseren Schülern, allen jüdischen Kindern zu ertheilen und > sie überall mit der ganzen und vollen Kraft zu verwenden! im Stande sein möchten! — Dann würden, bei wöchentlich vier Stunden etwa fünf Jahre lang, nicht mehr so viele jüdische Kinder bar alles religiösen Wissens die Schule verlassen! — Unsere Kinder sollen ja keine Theologen werden! Und wenn irgendwo, so haben wir beim Religionsunterrichte die vollgültigsten Beweise, daß nicht die Masse des Wissens und Unterrichts den Werth und die Bedeutung desselben ausmacht, sondern nur' die Art, die Innigkeit des Unterrichts. Im Interesse der Gesundheit unserer Schüler, der richtigen Vertheilung von Zeit und Kraft, dürfen wir: eine höhere Stundenzahl in keiner Weise zulassen; die übrigen allgemeinen Unterrichtsgegenstände zu beschränken, steht uns ebenfalls kein Recht zu und — sagen wir es getrost offen heraus — wir wollen das auch nicht. Wie ist diese Stundenzahl passend zu verwenden. Beginnen wir bei der untersten Classe, bei den Kindern vom 8. bis 10. Jahre. Denn auch das setzen wir voraus: in den zwei ersten Schuljahren ist der Religionsunterricht confessionslos, fällt mit dem Anschauungsunterricht zusammen und die jüdischen Kinder sind nur vor Verkümmerung, vor Beeinflussung antijüdischer Art zu wahren und zu hüten. In den beiden genannten Schuljahren aber, vom 9. und 10. Lebensjahre, dem 3. und 4. Schuljahre wird sich der Unterricht — 2 Stunden, d. Stunden wöchentlich — auf biblische Geschichten und die Anfangsgründe des Hebräischen 9