Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 1873-1874
- Issue
- 18 (1874)
- Date
- 1874-01-01
- Page
- Seite 75 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Thlr. Sgr. Pf. Lehrer Cornelius in Rotenburg — 10 — - Straus in Burghauer — 20 — - Flörsheim in Wolfhagen . — 20 — - Freudenberg in Nentershausen — 20 — Bezirksverein Starkenburg im Gr. Hessen pro 1872: Oppenheimer in Darmstadt, Plaut in Michelstadt, Holzer in Bensheim, Gottschall in Viernheim, Lakowsky in Groß-Gerau, Keller in Birkenau, Weinmann in Auerbach, Wolf in Lampertheim, Fuchs in Lengfeld, Edelmuth in Trebur, Mock in Alsbach, Bing in Langen, Oppenheim in Reichenbach, Weil in Gernsheim, Schwanthaler in Reichelsheim, Schwanthaler in Babenhausen, Nathan in Worms, Hirsch in Groß-Biberau, Reinheimer in Heppenheim (nach Abzug der Kosten) 12 3 Klingenstein in Ingelheim, Lindner in Würzburg und Marx in Alsheim . 1 Zinsen vom Jahre 1873 von 70 Thlr. 2 — — Summa im Jahre 1873 50 25 — Ausgabe. Thlr. Sgr. Pf. Porto des Rechners .... 1 3 10 Cassabücher. — 15 — Verlust ar 8 österreichischen Gulden — 8 — Aus Anweisung des Vorsitzenden zu den Reisekosten des Blumenau nach Berlin in Sachen des Lehrerstandes 10 Portodesselben, Ansprachen an die Gemeinden — 10 — Ferner Porto des Rechners . — 7 6 Porto des Vorsitzenden — 14 — Rechenschaftsbericht pro 1872, 300 Extraabzüge von Nr. 7 und von Nr. 8 des Vereinsorgans und Porto 6 5 6 Veröffentlichungen in verschiedenen anderen Blättern. 2 10 Auslagen der Bezirksversammlungen in Darmstadt. 2 17 Summa der Ausgabe 24 — 10 Ab von der Einnahme zu 50 25 — 26 24 10 Hierzu vorjähriger Bestand 53 12 5 Mithin Vereinsvermögen 80 6 7 Rheda, dm 1. Januar 1874. Der Rechner Jl. 8teinweg. Der israefitifAe Kcfigionsunterricfit in äen VoNs-, Tommunakunä üöüeren AAnken. Die Frage über Form und Inhalt des israelitischen Religionsunterrichts ist in früheren Jahrgängen des „Israel. Lehrer" nach allen Seiten hin so eingehend erörtert worden, daß wir füglich glaubten, in dieser allgemeinen Weise sei der Gegenstand erschöpft. Wir sind daher in den letzten Jahren nicht mehr darauf zurückgekommen. Jetzt, in Folge des allgemeinen Umschwungs der Verhältnisse im Schulleben, welchen wir in solcher Weise vor wenigen Jahren noch kaum ahnen konnten, tritt die Frage in ganz anderer, neuer Form wieder in den Vordergrund und an uns heran und bedarf einer frischen, ganz entschiedenen und klaren Beleuchtung in dieser Richtung. Es sind darum über diesen Gegenstand auch in diesen Blättern (vielmehr in der „Jüdischen Volkszeitung" in Artikeln „Aus der Pfalz") und in anderen jüdischen Zeitschriften (hier und da in theils so vager, theils barocker Weise, daß wir diese Verblendung und Unbekanntschaft auf dem heiligsten Gebiete des religiösen Lebens eigentlich nicht ernst genug rügen könnten) —, in neuester Zeit wiederholt allerhand Ansichten laut geworden. Bestreben wir uns also, auch unsere Ansicht, so klar, kurz und einfach als möglich auszusprechen. Es liegt für uns zur Zeit auch eine äußere Nöthigung vor. Im Großherzogthum Hessen wird demnächst das neue Schulgesetz publicirt werden. Vorerst jedoch sind Commissionen beschäftigt, um die auf die Ausführung jenes Gesetzes bezüglichen Anordnungen zu besprechen und festzustellen. Wäre es nicht möglich, daß dabei auch des jüdischen Religionsunterrichts Erwähnung geschähe? In Preußen ist ein Unterrichtsgesetz in baldigste Aussicht gestellt. Auch hier wird diese Frage wohl Gegenstand der Erörterung werden müssen. Und wenn das auch nicht der Fall wäre; — unter allen Umständen wird eine den Verhältnissen der Gegenwart entsprechende Regelung unumgänglich sein. Der jüdische Religionsunterricht ist in Hessen obligatorisch; — der Staat wird daher nur solche Lehrer dulden, welche die entsprechende Bildung haben; er wird sorgen, daß diesen eine ihrer Aufgabe angemessene Stellung werde. In den gemeinsamen Volksschulen — wie man die Communalschulen nennt — werden jüdische Lehrer angestellt werden, denen die Verpflichtung wird, den jüdischen Kindern Religionsunterricht zu ertheilen. Kurzum, das ganze Verhältniß ändert sich, und wir werden, — das gestehen wir — nach Kräften eine solche Aenderung zu fördern bestrebt sein. Gegenstände solcher Art wollen trotz ihrer rein geistigen Bedeutung, doch nach den realen Verhältnissen beurtheilt werden. Fragen wir also zuerst: Was hat der Jude zu wissen nöthig, um seiner religiösen Aufgabe in der Gegenwart ge-