Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 1873-1874
- Issue
- 15 (1873)
- Date
- 1873-01-01
- Page
- Seite 62 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/10555104-9578369-9578425--59-9578427- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
62 lange es der christliche ist. Das ist das Hauptsächlichste. Die Zahl der jüdischen Lehrer für das höhere Schulwesen ist im Ganzen unbedeutend und fällt nicht besonders ins Gewicht bei diesem Kampfe. Tüchtige Männer in dieser Branche finden immer anständiges Unterkommen. Anders steht es mit der großen Zahl kleiner und mittlerer Synagogengemeinden; anders auch mit den jüdischen Volkslehrern, die für ihre Existenz kämpfen, die man an einzelnen maßgebenden Stellen, so zahlreich sie auch sind, bei der Reorganisation des Volksschulwesens übergehen, umgehen, scheinbar oder wirklich vergessen möchte; und die man vergessen wird, wenn sie nicht aufpassen, wenn sie nicht ihr Ziel fest im Auge behalten, wenn sie nicht zusammenstehen, energisch zusammengehen und für ihre Rechte kämpfen. Man sagt wohl und es spricht auch der Schein dafür, es. seien die Verhältnisse in den verschiedenen Gegenden grundverschieden, und es wäre darum ein einheitlicher Kampf zwecklos oder gar unmöglich. Bei dem stets steigenden Lehrermangel wird man sich jedoch an maßgebender Stelle endlich dazu bequemen müssen, überall das einzige Radicalmittel anzuwenden, und das ist: die totale Trennung der Volksschule von der Kirche und damit als unmittelbare Consequenz: die confessionslose Volksschule. Man wird die Schule als Staatsanstalt betrachten und damit ist denn auch der einzige Weg, den die jüdischen Lehrer zu beschreiten haben, vorgezeichnet: Sie müssen auf ihr Recht als Staatsbürger sich stützend, überall die Qualifikation als öffentliche Lehrer sich zu verschaffen suchen, die nöthigen Studien und Prüfungen machen und dann entweder Anstellung an öffentlichen, confessionslosen Schulen oder Gleichstellung und zwar durchgreifende, allseitige Gleichstellung mit den christlichen Lehrern verlangen! Und wir zweifeln nicht: Ist der Weg auch hier und da noch sehr, sehr weit; in unserer Zeit wird gar schnell Manches möglich, was man vor wenig Jahren noch kaum zu erwarten sich getraute; es wird, es muß gelingen. In Baden und in der bairischen Pfalz sind bereits viele jüdische Lehrer an den Commuualschulen angestellt, in Hessen wird es kaum mehr ein Jahr dauern. Mögen sich die Lehrer nur vorbereiten; mögen sie nur auf ihrer Hut sein; ihre Zeit kommt bald. — Und der jüdische Religionsunterricht? — Wir leben der sichersten Ueberzeugung, daß dieser durch eine solche Regelung des Volksschulwesens nur gewinnen kann, vorausgesetzt natürlich, daß die Lehrer mit ihren höheren Zielen wachsen, daß die an den Communalschulen angestellten jüdischen Lehrer Männer mit wahrhaft jüdischem Bewußsein, mit treuer Liebe zum Judenthume und bereit sind, ihre hohe Aufgabe zu erfüllen. In Hessen ist es im neuen Schulgesetze, das an und für sich gar keinen Unterschied der Confession oder Religion kennt, doch vorgesehen, daß jeder Lehrer an öffentlichen gemeinsamen Schulen den Schülern seiner Confession wöchentlich 3—4 Stunden Religionsunterricht ertheilen muß. Reicht dies auch nicht ganz hin für die jüdischen Kinder aller Classen, so mag sich die Gemeinde mit dem oder den Lehrern für einige hebräische Stunden mehr abfinden. Das wird ihr leicht, wenn sie nicht mehr die Besoldung eines eigenen Lehrers zu tragen hat. Ebenso liegt es im hessischen Gesetze, daß der öffentlich angestellte Gemeindelehrer das Cantoramt zu versehen hat, sobald es seither mit seiner oder der entsprechenden Stellung verknüpft war. Es wird sich auch das ordnen lassen, wenn allseitig guter Wille vorhanden ist. Wir sehen also das Ziel klar vor Augen. Vor Allem: Das armselige, unserer Zeit durchaus nicht mehr angemessene Religionslehrerwesen muß ein Ende haben. Die jüdischen Lehrer müssen ordentliche Lehrer werden, wo sie es noch nicht sind, im ganzen, vollen Sinne des Wortes, d. h. gleichberechtigt, gleichgestellt, gleichstrebend ihren Collegen anderer Confessionen. Daß sie damit ihr religiöses Selbstbewußtsein, ihre Stellung zum Judenthume nicht aufzugeben haben, brauchen wir nicht zu erörtern. Aber wiffen muß der Jude und der jüdische Lehrer, daß mir Juden es nicht sein dürfen, welche dem Fortschritt entgegenwirken, die Trennung der Schule nach Confessionen aufrecht zu erhalten streben. Und wiffen muß es der Staat, die Gemeinde, Alle, die mitzusprechen haben, daß wir an unserem Platze find und unsere Pflicht erfüllen, als Staatsbürger, als Lehrer — wie als Juden. Wissen müssen sie es, daß wir uns nicht mehr abweisen und abfinden lassen, sondern entschieden und correct unser Recht, unser ganzes und volles Recht als Lehrer und Staatsbürger verlangen. Es läßt sich demnach das, was wir anstreben, in drei Sätzen zusammenfassen: 1) Das Religionslehrerwesen, wie es in vielen Gegenden unseres Vaterlandes noch existirt, muß aufhören. Es muß ein Ende haben mit dem rechtlosen und eigentlich existenzlosen Zustande von Männern, welche ihr Leben dem hehren Berufe der religiösen Jugenderziehung gewidmet haben. Wo in einzelnen Fällen für gewisse Kreise Religionslehrer zur Zeit noch eine Rothwendigkeit sind, weil die äußeren Verhältnisse die Errichtung von jüdischen Volksschulen oder die Anstellung von jüdischen Lehrern an öffentlichen Schulen unthunlich machen, müssen diese Qualificationen und Rechte von öffentlich angestellten Volkslehrern haben. 2) Wo noch Confessionsschulen die gesetzliche Regel bilden, müssen die jüdischen Lehrer ihren christlichen Collegen vollkommen und in Allem gleichgestellt werden. Staat und (Civil-) Gemeinde müssen den jüdischen Schulen dieselben Rechte und Mittel bieten, dieselben Subventionen zufließen lassen, wie >