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Der israelitische Lehrer · 1873-01-01 · 9 (1873) · p. Seite 39

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
1873-1874
Issue
9 (1873)
Date
1873-01-01
Page
Seite 39 (sequence 3)
Language
German
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39 #• 1 (Religions-) Gemeinden in einer Gemeinde vorhanden, so, „können"*) die Lehrer an den gemeinsamen öffentlichen Volksj schulen aus jeder solchen Confession entnommen werden, zu: welcher sich die bei den Schulen betheiligten Confessions-! (Religions-) Gemeinden bekennen. Dabei ist aus die Größe j der einzelnen Confessions- (Religions-) Gemeinden wesentlich j Rücksicht zu nehmen. i Bei dein Unterricht in der Religion sind die Kinder; stets confessionell getrennt und wird dieser Unterricht von dem, oder den Lehrern der betreffenden Confession ertheilt." | Nach Artikel 5 sind die Kosten der etwa verbleibenden j Confessionsschulen, wenn die Zahl der sie besuchenden Schüler i mehr als 30 ist, von der politischen Gemeinde zu übernehmen.; Wo keine gemeinsamen Schulen bestehen, kann jede Con-! fessions- (Religions-) Gemeinde, „wenn sie in drei auf ein-! ander folgenden Jahren ununterbrochen 50 oder mehr schulj pflichtige in die Schulen aufgenommene Kinder hat", verlangen,! daß auf Kosten der politischen Gemeinde auch eine besondere Schule für ihre Angehörigen errichtet wird. '> Der insbesondere für die Juden in kleineren Genreindcn; bedeutungsvolle Artikel 7 lautet: „Für den vorgeschriebenen. Unterricht in der Religion solcher Kinder, in deren Re-! ligion an den Schulen einer Gemeinde kein Unterricht ertheilt wird, muß, sofern die Zahl der Kinder mindestens zehn beträgt, das Schullocnl und die Heizung dargeboten werden, insoweit dadurch der übrige Unterricht nicht gestört wird. Unter besonderen dies rechtfertigenden Umständen, insbesondere bei dem Vorhandensein einer größeren Anzahl Kinder, kann in Fällen der fraglichen Art, — worüber bei vorliegendem Widerspruche der Kreisausschuß und in der Recursinstanz der Provinzialausschuß zu entscheiden hat, — eine politische Gemeinde auch angehalten werden, die sonstigen Kosten des Religionsunterrichts für die Kinder der betreffenden anderen Religion (Confessionganz oder theilweise zu bestreiten." Der Artikel 9, welcher die Grundsätze aufstellt, nach welchen bei Abstimmungen über Errichtung von gemeinsamen Schulen verfahren werden soll, setzt die Juden, welche bereits öffentliche Schulen besitzen, in den Stand, durch das Gewicht ihrer Stimme für dieselbe die Entscheidung herbeizuführen. Durch dieses Gesetz wäre das, was die Israeliten in der Versammlung zu Frankfurt a. M. hauptsächlich im Auge hatten, und was die bekannten Thesen des Adv. Dr. Emil Lehmann im Gcmeindebund verlangen, thatsächlich erreicht. Die Petition, welche von jener Versammlung beschlossen und seiner Zeit eingereicht worden, hat unter diesen Bedingungen nur untergeordnete Bedeutung. Es wird von den Lehrern und *) Etwas dehnbar. Wir hoffen, daß dies Wort in der Schlußberathung durch „müssen" oder „sollen" ersetzt werde. Gemeinden abhängen, das Errungene fruchtbar zu machen. Wir werden darauf zurückkommen, sobald der Entwurf — Gesetz ist. _ £itrnmfdxes. Ein Werk von hervorragender Bedeutung ist: Johannes Scherr, Allgemeine Geschichte der Literatur. 4. Auflage. 2 Bände. Preis 3 fl. 30 kr. Verlag von Carl Conradi in Stuttgart. Obwohl wir früher schon einzelne Helle dieses Werkes besprochen haben, können wir doch nicht umhin, jetzt, da es uns in 4. Auflage vollendet vorliegt, hier nochmals darauf zurückzukommen. Klarheit, treffendes Urtheil, freieste Auffassung, Kraft und Eleganz des Styls vereinigen sich hier, um dies Werk zu einem der anziehendsten und belehrendsten unserer Zeit zu machen. Das Urtheil über die einzelnen Dichter ist oft scharf, aber doch immer unumwunden und darum gerecht und belehrend. Den weitesten Raum, nehmen die Culturvölker Europas: England, Frankreich und Deutschland ein. — Wir bedauern, daß sich der geehrte Verfasser in einzelnen Ausdrücken über Juden und insbesondere „Reformjuden", wir wollen sagen: „sehr unbedachtsam" ausgesprochen, wollen aber, so unwürdig solche Ausdrücke für einen Schriftsteller von diesem Range sein mögen, eben um des hohen Werthes der Schrift an sich nicht mit ihm rechten; wir sind überzeugt, es werde der geehrte Verfasser bei einer etwaigen weiteren Auslage sein Urtheil über eine Glaubensgenossenschast und eine religiöse Richtung, die von freidenkenden Männern Gerechtigkeit erwarten, ebenso aus die Waage legen, wie über einzelne Gelehrten. Uebungsbuch zur deutschen Grammatik. Nach Jahrescursen geordnet. Von Gottfried Gurche. 6. umgearbeitete Auflage. Hainburg, Otto Meißirer. Erfreut sich einer großen Verbreitung in städtischen Realschulen u. dgl.; sehr kurz und doch an Regeln reich. Die Benennungen lateinisch und darum an den Unterricht in fremden Sprachen anschließend. Lesefibel für den vereinigten Sprech-, Zeichen-, Schreib¬ und Leseunterricht, bearbeitet von A. Böhme, Lehrer an dem königl. Lehrerinnen-Seminar und an der Augusta-Schule zu Berlin. 41. Auflage. Unsere Leser kennen diese Methode aus den öfteren Besprechungen in diesen Blättern. Sie geht aus vom Analysiren und Besprechen ganzer Wörter, deren Bilder zum Anschauungsunterrichte zur Seite stehen. Jedenfalls die Methode der Zukunft. Lesebuch für deutsche Bürger- und Volksschulen von F. W. Hunger, Bürgerschullehrer in Annaberg. I. Theil. Unterstufe. II. Theil. Mittelstufe. 2. bedeutend erweiterte Auflage. Hildburghausen, Ludwig Nonne's Verlag. Ein wohlgeordnetes Lesebuch, das zugleich zu belehren strebt und darum im zweiten Theil naturgeschichtliche Abbildungen hat.

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