Die Jüdische Gemeinde
- Journal
- Die Jüdische Gemeinde
- Volume
- 1. Jahrgang = 1926-1927
- Issue
- 2 (15.12.1926)
- Date
- 1926-12-15
- Page
- Seite 43 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Die Frage der Ausbildung des Lehrernachwuchses ist über das Stadium der Meinungsäußerung noch nicht hinausgekommen. Was soll und muß geschehen? Beginnen wir mit der Beantwortung des letzten Punktes. Die allgemeine Lehrerausbildung in Deutschland ist gemäß Artikel 143, Abs. 2 der Reichsverfassung „nach den Grundsätzen, die für die höhere Bildung allgemein gelten, für das Reich einheitlich zu regeln". Die Ausführungsbestimmungen zu diesem Artikel haben wir noch nicht. Das Reichsschulgesetz wird lange noch auf sich warten lassen. Der Widerstand der einzelnen Parteien ist zu groß, und die Ansichten über die Ausgestaltung sind zu divergierend, als daß man in absehbarer Zeit zu einer befriedigenden Lösung kommen wird. Den einzelnen Ländern bleibt vorläufig die Ausgestaltung der jeweiligen Reformen überlassen. Uneinheitlich und vielgestaltig wie die deutschen Länder selbst sind auch die Neuerungen, die sie auf diesem Gebiete geschaffen. Aber fast einheitlich — nur Bayern macht wohl noch eine Ausnahme — hat die Forderung der Maturitätsreife für den künftigen Lehrer sich durchgesetzt. In Preußen erfolgt künftig die Ausbildung der Volksschullehrer auf sogenannten pädagogischen Akademien, die aber rein christlichkonfessionellen Charakter tragen. Eine nur soll simultan sein, die in Frankfurt a. M. Eine Kritik an dieser gesetzlich beschlossenen Tatsache erübrigt sich. Wir haben nicht die Macht, sie aus der Welt zu schaffen. In Preußen sind bereits die alten Seminare zur Ausbildung der Volksschullehrer aufgehoben; auch die jüdischen sind — bis auf das in Köln — eingegangen. Die Berliner jüdische Gemeinde behilft sich mit Ausbildungskursen für Religionslehrer und einer Ausbildungsstätte für jüdische Lehrer, die nicht Fisch und nicht Fleisch ist. Auf diesem Gebiet muß eine Aenderung geschehen. Hier muß eine Tat vollbracht, hier muß Grundsätzliches geschaffen werden. Wir haben in Preußen drei Ausbildungsstätten für Rabbiner, zwei in Berlin und eine in Breslau. Drei Institute zur Ausbildung von Rabbinen werden erhalten, und es sollte nicht möglich sein, zunächst eins für die künftigen jüdischen Lehrer einzurichten? Gewiß, man untersuche, ob die Möglichkeit gegeben ist, im Zusammenwirken mit der Simultanakademie in Frankfurt a. M. das für uns Notwendige zu sichern. Man verbringe aber nicht zuviel Zeit damit. Man unterhandle nicht weiter, wenn man nicht in möglichst kurzer Zeit zu einer annehmbaren Einigung kommen kann. Man warte nicht, bis man sich vor die Erkenntnis „zu spät" gestellt sieht. Man gründe dann die jüdische Akademie zur Ausbildung für die jüdischen Lehrer in Frankfurt oder in Berlin, je nachdem die Möglichkeiten sich am besten verwirklichen lassen. Die Anerkennung seitens der preußischen Instanzen dürfte unschwer zu erreichen sein, wenn die notwendigen Voraussetzungen in bezug auf Dozenten, sachliche Einrichtungen und Vorbildung der Lehrerstudenten gegeben 43