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Die Jüdische Gemeinde · 1926-11-15 · 1 (15.11.1926) · p. [Seite]

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Journal
Die Jüdische Gemeinde
Volume
1. Jahrgang = 1926-1927
Issue
1 (15.11.1926)
Date
1926-11-15
Page
[Seite] (sequence 34)
Language
German
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uns nur aus Feigheit nicht verlassen, können wir entbehren. Proskriptionslisten haben noch nirgend Segen gebracht. Erich Simon. Sie schreiben mir: „Ich habe schon von der Nützlichkeit der Planwirtschaft, nie aber von der planloser Wirtschaft für ein Unternehmen gehört. An dieser Planlosigkeit krankt aber das jüdische Gemeinschaftsleben; sie ist nicht zuletzt der Qrund für die Notlage unserer Einrichtungen. Als Beispiel diesmal die jüdische Hochschulpolitik. Es gibt in Deutschland drei öffentliche Stätten zur Ausbildung von Rabbinern: a) die Hochschule für die Wissenschaft des Judentums in Berlin b) das Rabbinerseminar in Breslau c) das Rabbinerseminar (gesetzestreuer Richtung) in Berlin. Diese Lehranstalten hatten im letzten Jahr zusammen 249 Hörer. Sie erhielten aus Gemeindemitteln eine jede Subvention von etwa 60000 Mark und verausgabten insgesamt etwa 300000 Mk. Auf jeden Hörer entfällt somit ein Aufwand von reichlich 1200 Mark im Jahr. In Preußen gab es im gleichen Zeitraum 10 Universitäten mit insgesamt etwa 60000 Hörern. Für diese Anstalten sind im Etat etwa 25000000 Mark ausgeworfen, sodaß auf jeden Studierenden 450 Mark verwandt wurden. Diese Summen erhielt aber der Staat im Kapitel „Einnahmen" an Studiengebühren wieder zurück. Mir ist bewußt, daß es sich bei den jüdischen Hochschulen um ein Spezialgebiet handelt, bei dem die Ausbildung stets kostspieliger ist. Sollte es in dieser schweren Zeit, bei dieser jüdischen Not aber nicht ausreichen, wenn jede Richtung eine Hochschule hat?" Es müßte; würde zu einer erheblichen Ersparnis für die Qroßgemeinden führen, die alljährlich fast allein so gewaltige Mittel für einen so kärglichen Nachwuchs stellen müssen, immer über Defizite stöhnen und nicht wissen, wo sparen. Wäre also vernunftgemäß. Und darum schon hat Ihr Vorschlag keine, aber nicht die geringste Aussicht, von denen, die darüber zu bestimmen haben, auch nur erörtert zu werden. Es geht eben nichts über eine gewisse Seelenruhe. Sechzehnjähriger. Wer kann dies schreiben? „Und auch wo es sich nicht um Waisen handelt, erweist sich der erzieherische Einfluß der Eltern als viel zu schwach, da die Eltern selbst in physischer und moralischer Beziehung unter dem Druck der wirtschaftlichen Not allzu sehr leiden. Es ist notwendig, für die Schulentlassenen bis zum 18. Lebensjahre einen Aufsichtszwang durchzuführen — mindestens aber für diejenigen Jungen und Mädchen, die aus der Schule kommen, weder Unterkunft noch Lehrstelle haben oder finden und dann Wochen und Monate lang umherlungern. Das ist die Kategorie der Jugendlichen, die der Straße die meisten Opfer liefert; die Inanspruchnahme der Berufsberatungsstellen und Arbeitsnachweise muß verbindlich sein, und diesen Stellen wären Organe zur Prüfung der persönlichen Verhältnisse der Jugendlichen anzugliedern. Diejenigen, die keine Unterkunft haben — oder keine, die als gesichert erscheinen kann — wären in Jugend- und Lehrlingsheimen unterzubringen." Kein andrer denn Eugen Caspary, Leiter des Wohlfahrts- und Jugendamts der jüdischen Gemeinde zu Berlin, kann solcherart Aufsichtszwang und Zwangserziehung fordern, die bis in den Familienzusammenhang mit rauher Hand greifen soll. Da man hierzulande aber jeden Einfühlvermögens bar und am Ende seines Erziehungslateins sofort mit der Knute bei der Hand ist, da man, am liebsten mit Stuhlbeinen, dem jungen Menschen die rechte Einheitsgesinnung einbläut, wirst Du gut tun, Dich freiwillig in Fürsorgeerziehung zu begeben. Nachdruck mit Quellenangabe gestattet Verantwortlich: Dr. Botho Laserstein. Berlin N 4, Chausseestr. 116 — Druck, Verlag u Anzeigenannahme: Gebrüder Rülf, Berlin SW 68, Alexandrinenstr. 110 — Postscheck- Konto: Berlin 78642 — Telephon: Dönhoff 1174 u. 4403

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