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Der jüdische Herold · 1937-12-30 · 49 (30.12.1937) · p. Seite 3

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Journal
Der jüdische Herold
Volume
13 (1937)
Issue
49 (30.12.1937)
Date
1937-12-30
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German, Hungarian
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3 »Der Jüdische Herold« 3 NACHRICHTEN KALENDER. פרשת וארא הפט׳ כא״ה בקבצי מבה״ח שבת Lichtzünden (in Dun. Stredaj 3.50 Schabbos-Ausgang_ 5.00 פרשת בא הפט' הדבר אשר דבר שבת Lichtzünden (in Dun. Streda) 4.00 Schabbos-Ausgang 5.10 SSSS08SS LUBLIN. Die Jeschiwa חבט' לובלין veranstaltet am kommenden כ“ח סיון חבע״ל anlässlich des grossen סיום הש“ס, zur Zeit das auf Ve anlassung des unvergesslichen ר’ מאיר שפירא זצ״ל bei der ersten כנסי׳ גדולה der אגודת ישראל begonnene דף יוטי Lernen das zweitemal ש״ם beendet, ein הגיגת התורה ein Torafest, bei welcher Gelegenheit der Festtag von סיום ספר תירה abgehalten wird, das ספר der erwehnter Lubliner Rav זצ״ל zu schreiben begonnen hat eingeweiht wird. Diese Jeschiva gedenkt zu dieser doppelten Feierlichkeit die Juden der ganzen Welt heran zu ziehen und macht schon heute grosse Vorbereitungen, gibt Informationsbro« schüre aus und will damit das Lernen von דף יומי stärken. BEREGSZÄSZ. Die hiesige Gemeinde hat seinerzeit 16 Rabbonim angeklagt, weil diese die Gemeinde geassert hatten. Das Gericht hat die Rabbonim frei g@- sprochen. Vierzehnjähriger Knabe leilei einen E־f fesdiensf. Vergangenen Samstag fungierte im hiesigen grossen Tempel der 14jä!1rige M. Krausz aus Ungvär als Zelebrator des G־ttesdienstes. Der Knabe, Sohn sehr armer Eitern, ist ein seltenes Stimmphänomen verfügt über eine glockenhelle, dunkelgefärbte Stimme mit reiner Intonierung und über eine seltene musikalische Begabung B wundert wird auch das reiche theologische Wissen der Knaben. Der kleine Krausz hat bereits in Bratislava, Nitra und Piestyan vorgebetet. Oberrabbiner Dr. 3acob Freimann aus Berlin in Spindlermühle gestorben. Prag« Oberrabbiner Dr. Jacob Freimann aus Berlin ist in Spindlermühle, Ceskoslovakei, wo er sich zur Erholung aufhielt, plötzlich gestorben. Die Bestattung fand am Sonntag, 26. Dezember, in Holleschau, Mähren, statt. Oberrabbiner Dr. Jacob Freimann wurde 1866 in Krakau geboren, war von 1890—1913 Rabbiner in Kanilz und Holleschau, wurde 1914 als Oberrabbiner nach Posen, dem Sitz Akiba Egers, als Nachfolger von W. Veiichenf Id berufen, seit einer Reihe von Jahren fungierte er als Rabbiner der Jüdischen Gemeinde Berlin. Er war ein hervorragender Gelehrter, einer der besten Kenner der mittelalterlichen hebräischen L teratur. Er veröffentlichte u. a. ״Leket joscher, des Joseph b. Mose Coilectaneen seines Lehrers Israel Isserlein“, ״Sefer machkim von Nathan b. Jehuda,“ ״Siddur Raschi“, ״Sefer Amarkel“, ״Das Buch der Frommen“, ferner eine Reihe historischer Schriften, u. a. Geschiehte der Juden in Bonn, Geschichte der Juden in Prossnitz. Er war einst Vorsitzender des mährischen Rabbinerverbandes und nahm auch im deutschen Rabbiner• verband eine führende Stellung ein. Bemerkenswerte Entscheidung des Ver־ waltungsgerichtes in Angelegenheit non Kultussteuerpfiieht. Im Jahre 1933 traten mehrere Mitglieder der Uzhoroder orih. isr. Kultusgemeinde wegen angeblicher Mehrbe- Steuerung aus derselben aus. Die Gemeindeverwaliung besteuerte sie jedoch im Laule der nachfolgenden Jahre nach wie vor, was diese als Anlaß eines Rekurses an die dortige Bezirksbehörde nahmen. In sämtlichen Instanzen wurde die diesbezügliehe Berechtigung der Gemeinde zuerkannt und kam auf Betreiben derselben die Angelegenheit zum Verwaltungsgericht, welches dieser Tage entschied, daß die Kul. tusgemeinde 5 Jahre nach erfolgtem Austritt das Recht habe, die Kultussteuern einzutreiben. Doch liier Parlamentssitze der Juedi' sehen Retchspartei in Rumänien 1 Nachdem bei den letzten rumänischen Parlemenisw hlen keine der Parteien 40°/n aller Stirnmen auf sich vereinigen kornde und demnach die Zuteilung von Prämienmandaten zwecks Erlangung der absoluten Mehrheit diesmal nicht slattfinden kann, wird die neugeschaffene Lage von juristischer Seite dahin interpretier», dass auch die Bestimmung der Wahlordnung, wonach jed-, Partei, um überhaupt Mandate zu erlangen, mindesten 2°/u der Gesamt-Timmen auf sich vereinigen muss, gefallen ist. Gemäs1 dieser Interpretation hätte d e Jüdische Reichsparfei, obwohl sie das Zweiprozentminimum nicht erreicht hat, ein Recht auf einige Mandate, ln einem Gespiäch mit dem JTA-Vertreter führte das Mitglied des Präsidiums der Jüdischen Reichspartei, Dr. Samuel Singer, u. a. aus: Die Jüdische Reichspartei hat rund 46.000 Stimmen, 1 7°|״ der Gesamtsummen, auf sich vereinigt. Sollte die Vorschrift betreffend das Zwei- Prozentminimum diesmal nicht zur Anwendüng kommen, dann werde die Jüdische Reichsparlei durch vier Vertreter im Para ment repräsentiert sein : Dr. Mayer Eb* ner (Bukowina), Oberrabbiner Zirelson (Bessarabien), Dr. Theodor Fischer und Dr. Julius Fischer (Transsylvanien). WIEN. Die österreichische Regierung hat i. J. 1925 bekanntlich ein Inländer- Arbeitsschuizgesctz erlassen demzufolge Auslä nder, die erst nach dem 1. Januar 1923 nach Österreich gekommen sind, ohne ausdrückliche B willigung des Arbeitsamtes keine Arbeitssteile annehmen dürfen. Jetzt sind die ersten, i. J. 1923 gtborentn Jugendlichen durch ein bebö d'iches Verbot, eine L hrod^r Arbeitsstelle anzunehmen, überrascht worden. In dem Verbot wird erklärt, dass sie als Kinder von Aus ä dern im S’nne der Bestimmungen des Liländir• Arbeitsschutzgesetzes ebenfalls als Ausländer gelten. Es handelt sich hierbei vorwiegend um jüdische Kindei, d ien Eltern seit Jahren bzw Jahrzehnten ihren dauernden Aufenthalt in Wien haben und nur die österreichische Staatsbürgerschaft nicht erlangt haben. JERUSALEM. Dei Verwaltung der Jüdischen Gemeinde Jerusalem hat beschlossen die Wahlen zur neuen Gemeinde- Verwaltung am 11. Januar 1988 durchzuführen. Die Zahl der Wahlberechtigten ist von 25000 bei den Wahlen 1932 auf 34.000 gestigen. וואז דיא יודישע רענירוע אפערט פעיק-אגנען ורירד אויף °000! טי־־יתים! זאלל קי ין חיינציגער טליח ה־״כריק לפעי־ירען דא דא ערשטט אפפרט פא .צמר* ווירד בפשטימט בפשטפטיגט, דמן אי’לפ יי־־ען דפר גאנצפר יוכנלט יייסספן שו־ן׳ דאס דיא פיעסמטן אונד שפנסטט טליתים ליעפע-יט אם ביליגסטען דיא גיעססטע טלית פאבריק .צ מ ר• אין קאשיצע TALLSFAÖRIK ״CEMER“ GEBRÜDER Z S U P N I K, KOSICE די׳רט זפלבסט טרהפלטליך אמפר שא ־ט פן ספרים פאן אלף בית ביז א ש״ס תפילין! מזוזית אוגד אללעס וואס גפכפרט צי הפריס בראנזש צו דא ביליגשטנג פננרוי פר־־זפ. Ein!jüdischer Rechtsanwalt darf זסט dem Arbeitsgericht nur erscheinen, um einen Süden zu Vertreten. Prag, ln der Regel dürfen jüdische Rechtsanwälte vor den Arbeitsgerichten in Deutschland nicht erscheinen, auch wenn ihre Mandaten Juden sind, dies obwohl die Zaassung jüdischer Rechtsanwälte vor den Arbeitsgerichten grundsätzlieh nicht ausgeschlossen ist. In einem besondere F.dle nun hat das Landcsarbeitsgericht Hamburg anders entschieden. Bei einer Zwangsvollstreckungsgegenklage erschien für den jüdischen B klagten ein jüdischer Anwalt, d;r aber von dem Vorsitzenden des Arbeitsgerichts mit dem Hinweis abgewiesen wurde, dass vor Arbeitsgerichten nur arische Anwälte zugelassen werden könnten Das Hamburger Landesarbeitsgericht hob diese Entscheidung auf und begründete dies damit, dass gesetzliche Bestimungen, die die Vertretung jüdischer Parteien durch jüdische Anwälte vor den Arbeitsgerichten verbieten, bisher nicht erlassenworden sind. Ausschlaggebend für die Beantwortung dieser Rechtsfrage müsse sein, dass in den Fähen, in denen eine Partei Jude i t und nach der Sachlage einer anwaltlichen Vertretung bedarf, die Vertretung im allgemeinen nur bei Zulassung eines jüdischen Anwalts möglich sei und jedenfalls ohne die Zulassung jüdischer Anwälte erhebliche Schwierigkeiten macht. Es sei unerwünscht, dass ein arischer Anwait die Vertretung einer jüdischer Partei übernimmt. Dies b dinge, dass jüdische Partein in denen anwaltliche Vertretung vor d^m Arbeitsgericht angebracht ist, ohne Rechtsschutz bleiben würden, wenn man die Zulassung jüdischer Rechtsanwälte vor dem Arbeitsgericht ausnahmslos versagen würde. Eine Koperafiue Vuedischer Braeute in Litauen. Kaunas. In Kowno ist eine Kooperative jüdischer Bräute gegründet worden. Die Mitglieder der Kooperative haben sich verpflichtet, jeder aus ihrer Mitte, wenn sie heiratet, je zwei Lit Mitgift zu geben. Langjähriger, relig. Bürobeamter, 27 3. aus gutjüdischer Familie sucht EHEBEKANNTSCHAFT aus gleicher Familie, die ihm Selbstständigkeit ermöglicht. Sub Schifre ״Branche kundig“ 1—2 &• d! Adm! d! Blattes!

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