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Jüdisches Gemeindeblatt für die britische Zone · 1947-12-31 · 18 (31.12.1947) · p. [Seite]

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Journal
Jüdisches Gemeindeblatt für die britische Zone
Volume
2 (1947/48)
Issue
18 (31.12.1947)
Date
1947-12-31
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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-EINZELPREIS- 40 .PFENNIG A N Z E I G E N. P E EIS E : Pamjlienanzeigen: Die einspaltige Peiitzeile 3.50 RM Reklame: Difc einspaltige.Petitzeile 8.0Q RM Suchanzeigen: Die einspaltige ketitzeüe 8.5Ö RM ' Uebet Weisungen, auf Postscheckkonto Essen 680SO I0DISCHE POLITIK / KULTUR FRAGEN DER WIEDERGUTMACHUNG STIMMEN DER LESER AUS DEM I0DISCHEN LEBEN NEUES AUS DER JGDISCHEN WELT WAS DIE PRESSE SAGT Abonnement (per Kreuzband): Deutschland! s/i Jahr SJORJH, t/sJahr fc$0 RM, I Jahr I&80 RM;Au?l«nd; (alle Länder) */* |ahr 4.40 RM, l/i iahr 8.60 RM, 1 Jahr 1 17.00 RM / Erscheint-14 tägig mittwochs. SömierbeiSage in Wiedergutmachungs tragen nach Erforderlichkeit«, GESCHÄFTSSTELLE DES JÜDISCHEN GEMEINDSBLATTES, REDAKTION UND EXPEDITION: DÜSSELDORF.BENRATH; FRIEDHOFSTRASSE 23—25. FERNSPRECHER Nr. 711151 NUMMER 18 31. DEZEMBER 1947 2. JAHRGANG aämm K. M. Die Landkarten von morgen werden den Namen* eines Landes zeigen, der in denen von gestern, in den Kartjen der vergangenen Jahr?- hunderte nicht verzeichnet war: „Judäa“ wird sich dieser Staat nennen. Im Augenblick wird in Palästina, _ wird in diesem neuen- — alter! Lande fieberhaft an’ der Regierungsbildung und der Errichtung eines ganzen Staatsapparates gearbeitet. „In kürzester .Zeit“, so sagte Golda Meyersehn, die Sprecherin der Jewish Agency - in London, „wird das jüdische Palästinaüber alle Einrichtungen eines modernen Staatswesens verfügen, da die Vorbereitungen zur Uebernahme der Staatsgewalt bereits seit langem getroffen worden sind,“ , , Wir wissen, daß diese Vorbereitungen gründlich waren, wir wissen, daß die in Zukunft Verantwortlichen Männer alles daran; setzen werden, . daß dieses neue Staatsgebilde .in seiner Arbeit, in seiner Struktur , und in seinem Zusammenwirken mit den, übrigen Ländern der; Welt ein .mustergültiges sein wird. Dr« Chaim Weizmann, voh dem erst vor kurzer Zeit ein bedeutender Mann gesagt hat, daß jedes Stückchen. Erde in Palästina mit einem Tropfen Blut aus seinem Herzen bezahlt worden #ei, wird, wenn der Wunsch der übergroßen Mehrheit der. Juden der Welt in Erfüllung geht, der 1. Präsident des neuen iJudäa“ sein. Es ist anzunehmen, daß David. Ben Gurion der Repräsentant der größten politischen- Partei, Chef der Regierung werden' •wird. ' V . f. Wenn die Gerüchte zütreffen, wird der bisherige. bewährte politische Sekretär der- Jewish Agency, Mosche•. Tschertok, die Geschäfte des Außenministers übernehmen. Es ist anzünehmen, daß die Haganah die offizielle Verteidigungsorganisation deg neuen Staates werden wird. -. Wenn diese Männer die StaatsgeschäM Judäas übernehmen, dann wissen wir, daß die Gewähr dafür geboten vnrd, daß eine Politik, die im Sinne aller jüdischen Menschen liegt, geführt wird. Wir glauben aber auch sagen zu. können, daß diese Männer nur eine Politik, dje im Sinne aller jüdischen- Menschen liegt, führen werden. Wir glauben aber auch sagen zu können, daß diese Männer eine Politik des Friedens führen werden. 4,Judäa“ wird mit allen Staaten der Welt, die von dem gleichen Willen beseelt sind, Freundschaften schließen: „Judäa will seinen Menschen eine Heimat, ein Vaterland bieteh und -ihnen den Frieden sichern. . Dieses neue Land wird eine klare und offene Politik treiben, es will aufbauen und in seinem Aufbau ungehindert sein, es Will für seiht Volk und zum Nutzen der Menschheit arbeiten. Wer die Aufbauarbeit der jüdischen Pioniere in den letzten 25 Jahren fc^ebachten konnte, wer gesehen hat, welche Leistungen unter den schwierigsten Umständen in dieser Zeit in Palästina vollbracht wurden, der weiß, , was aus dem sälzigen Boden dieses- Landes heräusgezaubert wurde;' und wer die Opfer kennt, die dieser großen Arbeit gebracht worden Sind, der kann zu-dem neuen „Judäa“ Vertrauen haben. i Wir hören viele Deutsche fragen: „Wie wird sich dieses Land zu Deutschland stellen?“ Es ist schwierig, darauf zy antworten, aber wir. glauben -sagen zu körnen:’ dieses Land wird dem Deutschland von heute und morgen, gegenüber eihe abwartende Haltung einnehmen, so lange, bis* es Sich entweder davon überzeugt hat, daß dieses Deutschland mit dem von gestern nichts, aber auch gamichts gemein hat, oder, daß zwischen dem Deutschland von gestern und. morgen kein Unterschied besteht. Wir glauben und wir . geben der Hoffnung'Ausdruck, daß, wenn die von Deutschland .zu erbringenden ,Beweise positiver Natur sind, die Politik „Judäas“ den Deutschen gegenüber, all* den Nationen, die dem neuen Staat nicht feindlich gesinnt sind, gleich sein wird. Die Ereignisse der letzten Wochen lassen : erkennen, daß in Palästina-. noch Schwierigkeiten zu erwarten sind. Die „Araber, wollen uns in letzter Minute daran hindern, uns unseren Staat, zu schaffen. Unser Vertrauen zur Welt ist durch die Entscheidung der UNO wieder hergestellt, unser Glaub: an das Gerechtigkeitsempfinden der beiden-größten Demokratien der Welt besteht-weiter und deshalb geben wir der Hoffnung Ausdruck, daß der junge Staat „Judäa“ ohne weiteres Blutvergießen entstehen möge. VON RECHTSANWALT Dr. ERNEST SCHOEMANN, SAARBRÜCKEN Nach dem am 10. November erschienenen Wiedergutmachungsgesetz für die französische Zone sind als. nichtig zu erklären, alle ohne Zustimmung ihres Eigentümers nach dem 30. Jaituar 1933 vorgenommenen Verfügungen über Güter; Rechte oder. Interessen, $ insofern sie im Verfolg von Maßnahmen ergangen sind, die auf Staats- oder Volksangehörigkeit, Rasse, Religion; oder politischen Maßregelungen beruhen. Auch Verfügungeft, die mit Zustimmung des Eigentümers vorggnoipmen wurden, müssen als nichtig erklärt werden, wenn die Zustimmung nur Unter dem Einfluß physischen^ oder .moralischen Zwanges erteilt wurde. Soweit es sich um Verkäufe handelt, die nach dem 14. Juni 1938 vorgenommen wurden, ist die Nichtigkeit ohne weiteres festzustellen, ohne daß dem Käufer die Möglichkeit gegeben ist, den Beweis zu . führen, daß die Geschäfte nicht unter Zwang vorgenommen wurden. Nur bei den Geschäften, die zwischen dem 30. Januar 1933- und dem 14. Juni 1-933 vorgenommen wurden, muß der Verkäufer den Beweis,runter Druck gehandelt zu haben, führen, vorausgesetzt, daß vorher der Käufer bewiesen hat, daß er für das Objekt einen angemessenen Preis bezahlt hat. Dieser Beweis wird von ihm wohl nur in sehr wenigen Fällen geführt! werden. können, denn praktisch haben ja die nationalsozialistischen Parteistellen niemals gestattet,, daß. dem jüdischen Verkäufer ein. angemessener Preis’ gezahlt wurde. Keinesfalls wird es genügen, wenn der Käufer nachweist,, den steuerlichen Einheitswert gezahltzu hä-. ben. Der Einheitswert hat immer weit . unter dem wahren Verkehrswert der Grundstücke gelegen, an, manchen Fällen war er nur mit einem Drittel des wahren Wertes festgesetzt. Wichtig ist, .daß das Gesetz sich nicht nur auf Grundstücke und Rechte bezieht, sondern auch auf den Veplust .von „Interessen“. Diese. Bestimmung dürfte dem in Frankreich .geltenden Spoliationsgesetz vom 21. -April entnommen sein. Der Begriff des;,Interesses“ geht weit über den Begriff des „Rechts“ hinaus. Unter „Interesse“ ist z. B. ein Kontingent zu verstehen, das dem Eigentümer eines Wein- Import- oder Export-Unternehmens zugestanden hat oder. das Mahlkontingent einer Getreidemühle. Wenn der arische Käufer eines derartigen Unternehmens das Kontingent getrennt-veräußert hat odei es auf andere Weise hat untergeben lassen, muß es . dem Eigentümer wieder beschafft werden., Das Gesetz beschränkt sich hur auf noch identifizierbare Objekte. Möbel ,z. B., die nicht mehr vorhanden sind; sind, nicht mehr als identifizierbar zu bezeichnen. Das gilt aber nicht von Rechten und Interessen, die aufgehoben sind, soweit sie wieder herstellbar sind. Eine ' gelöschte Hypothek kann wieder eingetragen werden. Zweifelhaft erscheint die Anwendbarkeit auf Patente* die durch Zeitablauf während des Zeitraumes erloschen sind, in dem sie dem Patentinhaber entzogen waren; insofern Wird dem Patentinhaber nur ein Anspruch auf Grund der noch zu erwartenden Wiedergutihachungsgesetze zustehen. Die Wirkung der Nichtigkeitserklärung: Der Eigentümer hat sein Gut frei von ' allen Belastungen, Lastungen, Hypotheken und dinglichen. Rechten zurückzuerhalteH. Geschäfte obligatorischer Natur, die der Erwerber abgeschlossen hatte, bleiben gültig, z* B- Mietverträge, die bezüglich eines verkauften Grundstückes "abgeschlossen wurden.' Wenn der Käufer der frühere Mieter des Gundstückes war,- so erscheint mir nach Artikel 5 Satz 1 des Wiedergutmachungsgesetzes, der vors.chreibt, daß die Parteien in die früher bei Abschluß /des Geschäftes gegebene Rechtslage zurückversetzt werden sollen, dieser alte Mietvertrag wieder äufzuleben, es sei denn, daß der Käufer einen anderweitigen t Mietvertrag abgeschlossen Hatte. 1 Der Verkäufer erhält sein Eigentum in dem materiellen Zustande zurück, in dem es sich* befindet; ist ein Grundstück durch Kriegseinwirkung zerstört, so geht der Schaden zu sei-, nen Lasten; andererseits steht ihm aber auch der auf Grund des Kriegsschadengesetzes geltend zu. machende Anspruch zu. Er erhält das Grundstück mit „Z iwäehs und Zubehör“ zurück.; Der Käufer erhält keinen Ersatz für die Aufwendungen, die er durch Verbesserungen gemacht hat. (§ 687 Abs. 1 BGB.). Der Eigentümer ist ’auch nicht zur Erstattung der Aufwendungen des Käufers auf Grund ungerechtfertigter Bereicherung verpflichtet, denn der Erwerb von „Zuwachs und Zubehör“ fin¬ Elne bemerkenswert« Leistung der Jüdischen Jugendgrupp© Düsseldorf: Richard Beer-Hoffmanns „JAAKOBS TRAUM“. (Vgl.„Jüdisches Gemeipdeblatt“ N» 17 vom 17.De*.) Von links n. rechts: Imo Moskowiez (i.d. Titelrolle); Fritz Theuring; Imo Moskowicz u Wolfgang Wahl; unten v.l. a.r.: Wolfgang Wahl, Fritz Theuring, ImoJMoskowiez,Regina Rosenzweig, Esthei Dombrowski undAnni Fiaznuum Fotos: Pressefoto Borpen det in Art?5 des Wiedergutmächungsgesetzes seine Reditfertigung. Einer der Schwierigsten Punkt? des Gesetzes ist die Rückerstattung der Nutzungen (eingezogen^ Mieten etc.), die der Käufer während seines Besitzes äus dein zurüdkzuerstattenden Gute bezogen hat. . / Nach Artikel 6 hat der gutgläubgle Erwerber, d. h. derjenige,, der von dem Beraubungscharakter des Geschäftes nichts wüßte, die Nutzungen nicht zurückzuerstatten. Im allgemeinen wird nur derjenige dieses Privileg für sich in Anspruch nehmen können, der nicht wußte, daß däs verkaufte Gut von einem politisch oder, rassisch Verfolgten stammte, also unter Umständen der zweite Erwerber. Der' bösgiäubige Erwerber hat die Nutzungen nicht an den Verkäufer, sondern an einen Fond abzuführen, der zur Entschädigung der Opfer des Nationalsozialismus dienep soll. Unter den abzuführenden Nutzungen wird man auch das zu verstehen haben, was der Käufer an Mieten erspart hat dadurch, daß er das Gut für, seinen eigenen Zweck benutzte. Abzuzieheh sind von den Nutzungen ohne Zweifel die von dem Käufer gezahlten Grundsteuern. (Haüszipssteuer und Hauszinssteuerablösungen). Selbst dann, wenn der Käufer der frühere Mieter war und der frühere Mietvertrag wieder in Kraft getreten ist, Werden die an sich. für die Dauer des Besitzes durch den Käufer geschuldeten Mieten an den gemeinsamen Fond abgeführt werden müssen. Zwar spricht - das Gesetz nur von den Nutzungen, die auf Grund ‘ der Vorschriften ' der Geschäftsführung ohne Auftrag an den Eigentümer geschuldet sind, so daß man versucht sein könnte, die Mieten als. nicht'unter die Abgabepflicht fällend; sofern als auf Grunde des wiedei-aufge- 'lebt^iT^Sewe^trages dem Eigentümer geschuldet anzusehen. Demgegenüber steht jedoch der Grundgedanke des Gesetzes, das jeden rückerstattungspflichtigen Käufer wie einen Geschäftsführer ohne-Auftrag behandelt wissen will, obwohl nach dem Wortlaut des § 687 Abs. 1 BGB eine wirkliche Geschäftsführung ohne Auftrag nicht gegeben ist. Der Rückerstattungsbereditigte Ist verpflichtet, den erhaltenen Kaufpreis .zurückzuzahlen. Wie weit hat er ihn erhalten? Nur insoweit, als er über den. vom Erwerber bezahlten Kaufpreis verfügen konnte. Also nicht, soweit auf ein Sperrkonto bezahlt wurde, das später für Judensteuern eingezogen wurde, Wohl Wird man aber als, erhalten annehmen müssen, was von "dem Sperrkonto für normalerweise zu zahlende Steuern oder Was von dem Notar vertragsgemäß abgeführt werden mußte. Noch, nicht geklärt ist,' ob hierunter auch die Reichsflüchtsteuer und die Sonderabgabe für die Erlaubnis zur Mitnahme von Möbel fällt.- An sich ist. die Reichsflucht- Steuer vor dem nationalsozialistischen Regime eingeführt worden, sie ist also insofern keine spezifische Judenabgabe, .wenn sie es auch durch den wirtschaftlichen und moralischen Zwang zur Auswanderung geworden ist. Es bedarf insofern noch der gesetzgeberischen Klärung. Der gutgläubige Erjverber hat Anspruch auf Rückzahlung des von ihm gezahlten Kaufpreises, ohne Rücksicht darauf, ob und inwieweit der Verkäufer ihn erhalten hat. Auf die bei der Resti,uttionskammer eingereichte Klage hat die Entscheidung in positivem Falle dahin zu ergehen, 1 daß die Verfügung über das zurück verlangte Gut für nichtig erklärt und die Rückgabe angeordnet wird. Bel verkauften Grundstücken ist mit1 dei* Rechtskraft der Entscheidung das Grundbuch unrichtig Und der Verkäufer hat den Anspruch auf Berichtigung des Grundbuches und Wiedereintragung als Eigentümer. Nach, dem Wortlaut des Gesetzes ist zu schließen, daß die gerichtliche Entscheidung nichts über die Rückzahlung des Kaufpreises und die eventuelle Verpflichtung des früheren Käufers zur Leistung von Abgaben an den gemeinsamen Fond zu enthalten hat Die Rückgabe erfolgt also nicht Zug um Zug gegen Rückgabe des Kaufpreises, sondern ist eine Vorleistung. Es ist dann Sache des früheren Käufers, seinerseits den Betrag des Kaufpreises von dem Eigentümer zurückzuverlangen. Es ist im Gesetz bisher nicht vorgesehen, daß für diese Klage die Restitutionskammer .ebenfalls zuständig sein soll. Die Klage auf Rückzahlung des Kaufpreises müßte daher vor deip ordentlichen Gericht erfolgen. Wohnt der Eigentümer im Ausland, so ist das Gericht zuständig, wo sich die belegene Sache befindet und zwar als Gerichtstand des, Vermögens einer im Auslande befindlichen Person. Eine Verzinsung ües zurückzugebenden Kaufpreises ist im Gesetz nicht vorgesehen. Die Zinsen, die

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