Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 15 (1936) - farbig
- Issue
- 26 (25.6.1936)
- Date
- 1936-06-25
- Page
- [Seite] (sequence 26)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 89% known words query
- IRI
…/2277379-9449481-9449391--10529-9449168- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
HERREN-BEKLEIDU1VG ERLANGER & LIST Fabrik bayerischer Trachtenkleidung MÖNCHEN Paui-Heyse-Strasse 10 Anzeigenschluss Dienstags Pflaunlacher & Schwab HERRENKLEIDERFABRIK Spez.: Loden- und Sportbekleidung AUGSBURG I Gute Paßform! HOSEN Gute Zntatenl Zwirnhosen, extra schwer.EM 3.45 4.05 Cordhosen, das Ueste.RM 3.95 4.45 4.85 Manchesterhosen (39 Kiloware a6.35) EM 3.75 5.75 6.35 Kinderseppeijacken. ab RM 2.— Herrenseppeijacken, grün m. grün. Krag. RM 3,95 bis 4.25 Blaue Drelljacken.RM 2.35 Nur Nachn.-Vers. Nichtznsagend. anstandsl. zurück. M. H. Isenberg-, Hosenfabr., Frankfurt-M., Kaiserstr. 65 I H.&M. JACOBSOHN v.. DAMEN-BEKLEIBIM. MWfXEl KLEIDER BLVSEü JULIUS NELSON&Co. Berlin SW 19, Jerusalemer Strasse 63—64 Damen-Sport-Blusen Gegr' 1872 Jersey-Sporf-K/e/cfer Kunstseidene Unterwäsche «€ U $ C-H-E ST-R^O-Ol Da m en-Mäntel Mädchen - Mäntel M.WOLFSKY&Co. BERLIN DAMENMÄNTELFABRIK Meyer Kleiderbügel - Fabrik fOr Damenu. Herrenkonfektion Berlin 8 42. Brandenburastr. 29. Fl. 1172 H. Meyer L Co. •ERFURT Damenmäntelfabrik iiimmimiiiiiiiiiniiiiiiiiiimiii FAMILIEN¬ ANZEIGEN in Euer Blatt in die C.-V.-Zeitung lll 11 j II11 tl i li i IIII li lil i I Itl IM 11 li Ml V.,. STRÜMPFE / GARNE w ( MechHähseiden-TAb^J' EDUARDKUPRR ANSBACH Bayern gegi'* 1878 , JCupfec, JCesstein L Ce Nähseide-Fabrik Gegr. 1867 J&aMbtCq, Gegr. 1867 Chemnitz Gebrüder Kahn StmMpffa&cik CAemmtz Ohnstein &Matheus BERLIN C 2 SpandauerStraße41 Wollgarnfabrik * Median. Zwirnerei §E2£lHÜl2.ti Stricku. Handarbeitswollen Berliner Seidengarnfabrik N 65 Friedricfi-Krause-Uler 24/25 Nähseiden Seidenglanzgarne Handarbeits- Kunstseiden für WiederverkaufsmS<9EQIU6 geschäfte u. Fabrikation Nähseide Neustadt & Neumann BRESLAU Strumpffabrik Sport- und Strickstrümpfe HÜTE und MÜTZEN eine'* Mit und geh’ Siegfried ä INar fluerbach Miln SW IS Kroulenstr. 31-12 -VommlM-Mrll!-— B Gebrüder Jochtberser München. Bayerstrasse 51 Hüte und Mützen aller Art Herbert Hamei Mülzenfabrik Berlin O 27 Alexanderstrasse 39 Stets günstige Lagerposten in blau und farbig. Anzeigenwerbung — gute Werbung HOLZFORMEN für die Stroh- und Filzhut-Fabriiation Herrn. Frelenhagen, Berlin 8 14, Alte Jakobstr. 88. Tel.: A 6 Merkur 8048 cKuqgI ‘Ulucc tDamenfuitßa&äk Jxan&fati m. M. KARTONAGEN/ Bindfaden, Verpackungs- Materialien aller Art "V WELLPAPPE WELLPAPPKARTONNAGEN Westdeutsche Wellpapierfabrik scar Stern, Rodenkirchen bei Köln a. Rii. Die im ist das Blatt der jüdischen Familie Ulrich Weinberg S Co. Berlin SW 88, Kitterstrasse 42/43 Grosshandlung in Pack-, Seidenpapieren u. s. w. Gegründet 1903 A 7 0345 Olympiade und Einzelhandel Der Bezirksausschuß für die Vorbereitung des Einzelhandels für die Olympiade 1936 hat ein Merkblatt herausgegeben, in dem alles Wesentliche enthalten ist, was der Einzelhändler für die Olympiade beachten muß. Nach der wörtlichen Wiedergabe im Wirtschaftsblatt der Industrie- und Handelskammer Berlin, entnehmen wir daraus zunächst folgenden besonders hervorgehobenen Satz: „Nicht nur Kundenwerbung treiben, sondern daran denken, daß es auf die würdige Vertretung des Einzelhandels als Berufsstand ankommt!" Im einzelnen wird u. a. darauf hingewiesen, daß Ladenfront und Ladeneinrichtung zu überprüfen seien, ob sie einer Auffrischung bedürfen, und daß es notwendig sei, die Aufträge hierfür nicht in letzter Minute zu erteilen. Es wird ferner eine besonders sorgfältige SchaufenstergestaltungoderSonderdekoration erwartet. Die Verwendung der „5 Ringe" in den Schaufenstern ist jedoch nur dann gestattet, wenn sie zur Unterstützung der allgemeinen Straßengestaltung während der Zeit der Olympischen Spiele, unter Vermeidung jeden Anscheins der Verquickung mit Geschästswerbung gezeigt werden. Das wird angenommen, wenn die „5 Ringe" an der Ladentür oder am Schaufenster, also ans die Straßenwirkung berechnet, angebracht sind, und wenn bei der Anbringung an die Schaufenster keine Verbindung mit aufgemalten Warenankündigungen und dergleichen vorliegt. Eine weitere Voraussetzung ist, daß die Qualität der „5 Ringe", was Material und Ausführung betrifft, vollkommen einwandfrei ist. Es werden nur drei verschiedene Aussührungsarten der „5 Ringe" für die Schaufenster genehmigt. Muster sind bei der Einzelhandelsvertretung der Industrie- und Handelskammer Berlin, NW 7, Prinz-Louis-Ferdinand-Str. 1. ausgestellt. Die zngelassenen Herstellerfirmen erhalten eine besondere Bescheinigung, die den Kaufleuten des Einzelhandels beim Vertrieb der „5 Ringe" vorzuweisen ist. Die Herstellung von Olympia-Sonderdekoration ist gestattet, wenn die betreffenden Schaufenster keine Waren aufweisen, keinerlei geschäftliche Werbung damit verbunden ist und geschmacklich der Würde und dem Ansehen der Olympischen Spiele entsprechen. Die Verwendung der olympischen Glocke ist nur im Rahmen von Sonderdekorationen gestattet. Preisschilder mit den „5 Ringen" zu versehen, ist untersagt. Vor dem Ankauf von Preisschildern mit fünf Ringen wird gewarnt. Die Verwendung der olympischen Symbole („5 Ringe", „Olympia-Glocke") sowie der Worte „olympisch", „Olympia", „Olympiade" für irgendwelche Erzeugnisse oder für die Wirtschaftswerbung ist nur nach Erteilung einer besonderen G e - nehmigung vom Propagandaausschuß der olympischen Spiele (Berlin W 9, Potsdamer Platz, Columbushaus) gestattet. Wer Waren kauft, die diese Symbole oder Wortbildungen enthalten, hat sich stets zu vergewissern, ob ihre Verwendung genehmigt wurde. Andernfalls besteht die Gefahr der Beschlagnahme. Der Zeitpunkt der allgemeinen H i s s u n g d e r O l y m p i a - F l a g g e (5 Ringe auf weißem Tuch) wird in der Tagespresse rechtzeitig bekanntgegeben. Ein vorheriges Beflaggen ist unstatthaft, von besonderen Ausnahmen, die aufgeführt werden, abgesehen. Die Verwendung der Olympia-Flagge zur Wirtschaftswerbung ist auch zur Zeit der allgemeinen Beflaggung verboten. Geschäfte, die Olympia-Flaggen verkaufen, dürfen die Fahnen in den Schaufenstern zeigen. Es muß jedoch eindeutig sichtbar sein, daß die Flaggen zum Verkauf zur Verfügung stehen. Sollte eine Verlängerung der Ladenschlußzeiten, Oeffnung der Verkaufsstellen an den Sonntagen (1., 8. und 15. August 1936) als notwendig befunden werden, wird in der Fach- und Tagespresse rechtzeitig eine Bekanntmachung ergehen. Es ist erwünscht, daß besonders die an der großen Feststraße gelegenen Geschäfte über die Ladenschlußzeit hinaus ihre Ladenfrontgroßzügig e r l e u ch t e n. Wenn die Verhandlungen günstig verlaufen, wird eine entsprechende Ermäßigung in den Strompreisen eintreten. In Zweifelsfällen gibt die Bezirksgruppe der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel bzw. die Einzelhandelsvertretung der Industrie- und' Handelst kammer Berlin, NW 7, Prinz-Louis-Ferdinand- Straße 1, Auskunft. Line Zweckgemeinschaft „Althandel“ Da sich die Arbeiten der bisherigen Fach^ gruppe „Altwaren" mit den Arbeitsgebieten anderer Fachgruppen mehrfach überschnitten haben, ergab sich, wie das „Wirtschaftsblatt der Industrie- und Handelskammer Berlin" berichtet, die Notwendigkeit, die Betreuung des Althandels nicht mehr in Form einer Fachgruppe, sondern einer Zweckgemeinschast durchzuführen. Dieser nunmehr gebildeten Zweckgemeinschast werden alle diejenigen Einzelhandelssirmen zur Beratung und Betreuung in Althandelsfragen zugewiesen, die ausschließlich oder in erheblichem Umfange Altwarenhandel betreiben. Soweit nicht. branchenmäßig etwas anderes vereinbart ist, gilt ein Althandel von 25 Prozent des Umsatzes als erheblich. Auf Grund besonderer Abmachungen gehört der Handel mit gebrauchten Briefmarken organisatorisch nicht zur Zwcckgemeinschast Althandel. Ferner werden Einzelhändler mit gebrauchten Flügeln, Pianos und Harmoniums nur dann der Zweckgemeinschaft zugewiesen, wenn sie nach den landesrechtlichen Bestimmungen ein Trödelbuch führen müssen. Der Aufbau der Zweckgemeinschaft Althandel ist in ähnlicher Weise wie bei den bisherigen Zweckvereinigungen vorgesehen. Im Gegensatz zu den Zweckvereinigungen wird die Zweckgemeinschast Althandel indessen ihre Mitglieder lediglich in Althandelsfragen betreuen und vertreten, während die Betreuung in rein fachlichen Fragen sowie der Beitragseinzug jeweils bei den zuständigen Fachgruppen liegen soll. Die Umstellung der Papierformate Die Ueberwachungsstelle für Papier hat laut Tagespresse ihre Anordnung vom 21. April, die sich mit der Anfertigung der genormten Papierformate und mit der Beschränkung der Papiersorten auf bestimmte Gewichte befaßt, in neuer Fassung erlassen. Um eine Reihe aufgetauchter Zweifelsfragen zu beseitigen, werden von zuständiger Seite ausführliche Erläuterungen zu einzelnen Punkten der Anordnung gegeben. Erläutert wird dabei u. a. der Begriff des Geschäfts- Schriftverkehrs, ferner werden die Ausnahmen von der Anordnung erwähnt. Besonders aufmerksam gemacht wird u. a. nochmals aus den 8 5, nach dem die Papierfabriken und Papi e r g r o ß h ä n d l e r bei Lieferungsabschlüssen über Papiere und Kartons, die in anderen als Normformaten und in anderen als den vorgeschriebenen Gewichten erfolgen sollen, in ihre Abschlnßbedingungen folgende Bestimmung auszunehmen haben: „Die Lieferung dieser Papiere (Kartons) in Formaten (Gewichten), die von den Vorschriften der Anordnung abweichen, erfolgt nur unter der ausdrücklichen Bedingung, daß die Verwendungszivecke nicht gegen die Bestimmung der genannten Anordnung verstoßen." Zum Schluß wird zur Vermeidung von Schädigungen der in Betracht kommenden Wirtschaftskreise und einer Verhütung unnötiger Verschwendung nachdrücklich betont, daß die vorhandenen Lagerbestände in anderen als den durch die Anordnung künftig noch zugelassenen Normformaten und Gewichten ansgebraucht werden können und auch sollen. Da keine Frist in dieser Hinsicht gesetzt sei, könne also, so wird in den Zeitungen betont, dieses Aufbrauchcn solange fortgesetzt werden, bis die Lagerbestände restlos ausgezehrt seien. Aus Paris meldet die Tagespresse, daß das Internationale Büro der Wertpapierbörsen bei der Internationalen Handelskammer beschlossen habe, einen Nachrichtentansch zwischen den einzelnen Börsen über gestohlene oder verlorengsgangene Inhaberpapiere einzurichten, um das Risiko der Banken, Makler usw., die solche Papiere gutgläubig erwerben, zu verringern. Die Wirtschaft in fremden Ländern Japan ist ein Land, das als Emwanderungsländ für Juden aus Deutschland nur in besonders gelagerten Ausnahmefüllen in Frage kommen kann. Die Verschiedenheiten in Sprache, Kultur und Sitte sind so groß und andererseits die einheimischen Arbeitskräfte im allgemeinen so billig, daß für einen an europäische Verhältnisse gewohnten Menschen nur schwer Arbeitsmöglichkeiten zu finden sein werden. Aber auch dann, wenn es dem einen oder anderen gelingen sollte, in Japan festen Fuß zu fassen, sind — wie man ans allen Berichten entnehmen kann, _— die Eingewöhnungsschwierigkeiten dort noch größer als in anderen überseeischen Ländern. Wenn also der Kreis der an einer Auswanderung nach Japan Interessierten auch nur klein sein wird, so glauben wir doch im Nahmen unserer Serie über die Wirtschaftslage in verschiedenen Einwanderungsländern auf einen Artikel kurz Hinweisen zu sollen, der in Heft 16 der Zeitschrift „Tie Deutsche Volkswirtschaft, Nationalsozialistischer Wirtschaftsdienst" erschienen ist, und zwar in erster Linie deshalb, weil in ihm auf sich ankündigende Veränderungen in der japanischen Wirtschaftspolitik nach innen und außen aufmerksam gemacht wird. Die Ausführungen dürften deshalb auch bei jedem Exportkaufmann Interesse finden. Der kurze Aufsatz unter der Ueberschrift: „Neuorientierung der japanischen Wirtschaftspolitik" geht zunächst von der Tatsache der fortschreitenden Industrialisierung Japans aus, weist aber dann daraus hin, daß erst em geringer Prozentsatz der japanischen Bevölkerung in der Industrie beschäftigt sei, so daß sich in dieser Beziehung noch ungeahnte Möglichkeiten ergeben könnten. Das Ziel der Japaner sei, Japan zu einer mit allen Errungenschaften der modernen Technik ausgestatteten Industriewerkstatt zu machen, um durch höchstmöglichen Export die eigene Bevölkerung ernähren zu können, die aus der heimatlichen Scholle keine genügende Ernährungsbasis mebr zu finden vermöge. Zu den japanischen Exporterfolgen hätten in erster Linie die Entwertung des Jen und das bewußte Niedrighalten der Löhne beigetragen. Diese Art der japann^-m Wirtschaftspolitik sei allerdings ci.tf Kosten der landwirtschaftlichen Bevölkerung gegangen und die Febrnarnnruhen werden mit der bei ihr herrschenden Verstimmung in Verbindung gebracht. Seit diesen traurigen Ereignissen trage sich die japanische Regierung ernstlich mit dem Gedanken einer völligen Neuorientierung der japanischen Wirtschaftspolitik. Praktische Ansäße seien bereits vorhanden. So solle die bisher steuerlich stark belastete Landwirtschaft jetzt mehr geschont werden, was allerdings zu Lasten der Exportinduslrie und der Banken wieder wettgemacht werden müsse. Man sei daher im Begriff, die Jndustriegewinne bei der Besteuerung wesentlich mehr heranzuziehen. Um eine Abwälzung dieser Steuererhöhungen ans die Verbraucher zu vermeiden, habe man eine ziemlich scharfe Preis- und Kartellüberwachung eingeführt. Da aber bei steigen-' den Ernührungskosten auch die Löhne mehr am, ziehen müßten, sei einer der wesentlichsten Faktoren des japanischen Dumpings ausgeschaltet, und es habe sich für die japanische Negierung und ihre Ratgeber die Notwendigkeit ergeben, auch die Handelspolitik einer Revision zu unterziehen. Ob es einfach auf eine weitere Abwertung des Jen hlnanskommen werde oder ob man sich zu anderen Verkaufsmethoden entschließen werde, stehe noch nicht fest. Immerhin machen sich Stimmen unter den amtlichen japanischen Kreisen bemerkbar, so die des japanischen Generalkonsuls in Srngapore, die für eine Erhöhung der japanischen Ausfuhrpreise einträten, und zwar unter der Voraussetzung einer Verständigung mit den europäischen Unternehmern. Er meine, daß eine Zusammenarbeit der japanischen und europäischen Exportfirmen und eine Teilung der Gewinne erstrebenswerter sei als die Fortsetzung eines ungehinderten Wettbewerbs. In ähnlichem Sinne habe sich auch der Führer der japanischen Wirtschaftsdelegativn in Aegypten geäußert, der für gute Qualitäten und angemessene Preise eingetreten sei. ■er fl L | 'i 1 -4 49^9 779000634659853