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Central-Verein-Zeitung · 1936-06-18 · 25 (18.6.1936) · p. [Seite]

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
15 (1936) - farbig
Issue
25 (18.6.1936)
Date
1936-06-18
Page
[Seite] (sequence 10)
Language
German
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Rumänien (II) Die Zerstreuung der Juden über die Erde (XXXX) Nicht geringer als in Bessarabien ist die jüdische Bevölkerungsdichte in der Bukowina, die ehemals zu Oesterreich gehörte. Hier leben gegenwärtig etwa 850 000 Menschen, unter ihnen etwa 90 000 Juden, also ebenfalls über 10 Prozent. In der Bukowina ist die Zahl der Juden seit der rumänischen Herrschaft kleiner geworden. Die österreichische Volkszählung von 1910 hatte eine jüdische Bevölkerung von über 100 000 Köpfen ergeben, unter Berücksichtigung des damaligen natürlichen Bevölkerungszuwachses ist also die Abwanderung beachtlich. Das tritt um so deutlicher in Erscheinung, wenn man sich vor Augen hält, daß vor etwa 100 Jahren weniger als 8000 Juden in der Bukowina gelebt haben, hier also ein osteuropäisches Zentrum sich entwickelt hat, das durch Eigenzuwachs wie durch Einwanderung sich stetig, auffüllte. Mehr wie im benachbarten Bessarabien konnte sich die jüdische Bevölkerung der Bukowina während ihrer Zugehörigkeit zu Oesterreich in rein landwirtschaftlichen Wirtschaftszweigen halten. Die amtliche österreichische Statistik über die Berufsgruppierung in den einzelnen der damaligen Kronländer beweist, daß noch 1910 über 12 Prozent der Juden der Bukowina in land- und forstwirtschaftlichen Berufen tätig waren, wenn auch damals schon die weitaus größte Zahl der jüdischen Erwerbstätigen in den einzelnen Geschäftszweigen von Handel und Verkehr gezählt wurden. Noch stärker als in Bessarabien ist die Nolle dxH "jüdischen Gast- und Schankwirtes in der Buk/Nvina ausgeprägt. Nach amtlichen rumänischen Angaben für 1925 waren von 100 Schankkonzessionen in der Bukowina 61, also über drei Fünftel, an Juden vergeben. In Bessarabien beträgt der entsprechende Prozentsatz „nur" 46,5! — Die Masse der Juden der Bukowina lebt heute wie seit vielen Jahrzehnten in der Landeshauptstadt Czernowitz (jetzt Cernauti), der drittgrößten Stadt Rumäniens. Unter den 115 000 Einwohnern der Stadt wohnen etwa 45 000 Juden, das sind 40 Prozent nahezu! In der jüngsten Geschichte der osteuropäischen Unruhen ist der Name der Universitätsstadt Czernowitz leider oft genug aufgetaucht. Absolut höher — wenn auch prozentual nur halb so hoch — liegt die jüdische Volkszahl in dem früher zu Ungarn gehörigen Gebietsteil Kreisch- M a r m a r o s ch, das in der heutigen Verwaltungsorganisation Rumäniens zu Transsylvanien gehört, welches außerdem Siebenbürgen und den rumänischen Teil des Banats zu einer großen Verwaltungseinheit zusammensaßt. In Transsylvanien leben ausweislich der hierfür vorliegenden amtlichen Volkszählungsergebnisse von 1930 178 500 Juden, das sind 3,2 Prozent der Bevölkerung, innerhalb deren sie die drittgrößte Minderheit darstellen. Der weitaus größte Teil lebt im Norden, in dem erwähnten Kreisch-Marmarosch-Gebiet, wo die jüdische Ouote innerhalb Transsylvaniens mit 5,9 Prozent weitaus am höchsten liegt. Dieses Gebiet, dessen jüdische Dichte achtmal größer ist als die gegenwärtige in Deutschland, umfaßt u. a. die Bezirke Arad, Großwardein und Groß - Karolan der ungarischen Grenze, deren jüdische Quote aber im eigentlichen Bezirk Marmarosch jedoch weit übertroffen wird: dort ist jeder fünfte Einwohner Jude, in einzeluen Städten dieses Grenzlandes zur Tschechoslowakei unweit Galiziens ist die jüdische Dichte noch höher. Die einzelnen Namen hier in ihrer jüdisch-quantitativen Bedeutung aufzuführen, kann mit Rücksicht darauf unterbleiben, daß sie in Deutschland weniger bekannt sind. Den südwestlichen Teil Transsylvaniens bildet der rumänische Teil des Banats, wo der jüdische Bevölkeruugsteil mit rund 11 250 Köpfe, d. h. 1,2 Prozent sehr niedrig und weit unter Durchschnitt liegt. Von den bekanntesten Orten des Banats ist das früher ungarische Temesvar zu erwähnen, die frühere Hauptstadt des ganzen Banats, in der heute unter etwa 90 000 Einwohnern etwa 7500 Juden leben, also etwa 8 Prozent. — Den größten Teil Transsylvaniens beansprucht Siebenbürgen, das heute eine Bevölkerung von fast 3 Millionen Menschen faßt, von denen beinahe eine Viertel Million Deutsche sind. Die Zahl der jüdischen EiiNvohner beziffert sich ans 65 000 (1930), d. h. auf 2,3 Prozent des Gebietsteiles. Die Quote ist zwar höher als im westlich angrenzenden Banat, aber nur weniger als halb so hoch wie im Kreisch-Marmaroschbecken. lieber das ganze weite Siebenbürgener Land verstreut leben die Juden. In der Hauptstadt Klaufenburg (jetzt Cluj) wohnen unter nahezu '100 000 Einwohnern etwa 6000 Juden, im hauptstädtischen Regierungsbezirk mit seiner ausgedehnten ländlichen Umgebung insgesamt 17 000 jüdische Menschen, die aber nur eine Ouote von 0,2 Prozent darstellen. — Keine exakten geographischen Angaben liegen für den gegenwärtigen Bevölkerungsstatus von A l t r u m ü n i e n vor. Die Gesamtbevölkerung Altrvmäniens beträgt heute fast 9 Millionen Menschen, darunter schätzungsweise 400 000 bis 450 000 Juden, also knapp 5 Prozent. In der M o l d a u , die sich langgestreckt zwischen Siebenbürgen und Bessarabien schiebt, lebt die Hauptmasse der Juden in den altrumänischen Ländern, etwa eine Viertelmillion und somit 8 bis 9 Prozent der dortigen Landesbevölkerung. In der Großen Walachei (jetzt Muntenia) wird die jüdische Bevölkerung auf 100000 geschützt, das ist etwa 2,5 Prozent. Hier liegt die Reichshauptstadt Bukarest, die vor 15 Jahren 350 000 (Nachdruck verboten.) Einwohner hatte, heute 650 000. Darunter lebt eine jüdische Bürgerschaft von über 50 000 Köpfen, also von etwa 8 Prozent. In der Kleinen Walachei (jetzt Oltenia) und in der D o b r u d - fcha ist die Zahl der Juden absolut und prozentual bis zur Gegenwart niedrig geblieben. Diese knappen geographisch-statistischen Angaben lassen die bunte Verschiedenheit der jeweiligen Stärke der jüdischen Sektoren insoweit erkennen, als es zur Urteilsbildung über die Bedeutung der einzelnen Landesteile für Gegenwart und nächste Zukunft des jüdischen Seins in Südosteuropa nötig ist. Nicht Hand in Hand mit der quantitativen Wichtigkeit dieses Seins geht jedoch die geistige. Der B i l d u n g s st a n d der Umwelt ist, wie bereits erwähnt, an mitteleuropäischen gemessen, kein hoher. Aber ebenso wie hier überall versucht wird, aufzuholen, gilt dies für die Juden. Auch im Rumänien der Gegenwart zeigt sich die charakteristische Erscheinung, daß der Bildungsdrang in den jüdischen Volksschichten groß ist. Die amtliche rumänische Schulstatistik gibt dafür den untrüglichen Beweis. Es liegen Angaben für die neueste Zeit vor, nämlich für das Schuljahr 1930/31. In den Vorschulen waren tztwa 6,5 Prozent aller Schüler jüdisch. Bei den Volksschulen ist die Unterscheidung zwischen Stadt und Land interessant: In den städtischen Volksschulen waren etwa 12 Prozent der Kinder jüdisch, in den ländlichen aber nur 1,5 Prozent. Dieser Unterschied hat natürlich seinen Hauptgrund in der städtischen Konzentration der Juden; aber diese Erklärung reicht nicht ganz aus. Die Zahlen zeigen einmal, daß die Erkenntnis der Notwendigkeit elementarer Schulbildung in den städtischen jüdischen Kreisen Fuß gefaßt hat, zum anderen, daß auch aus den nähergelegenen Landstädten jüdische Kinder in die. geistig besser fundierten städtischen Schulen geschickt werden, auch wenn dies bei der wirtschaftlich ungünstigen Lage vieler Eltern für sie ein fühlbares Opfer bedeutet. Daß in den Mittelschulen, den Gymnasien und Fachschulen die jüdische Quote bei fast 10 Prozent der Schülerzahl liegt, beweist die Konsequenz der Eltern, auf dem einmal beschrittenen Wege der geistigen Ertüchtigung des. Nachwuchses weiterzugehen. So kann ys auch nicht wundernehmen, wenn die Zahl der jüdischen U n i v e r s i t ä t s st u d e nt e n weit höher liegt, als nach dem jüdischen Bevölkerungsanteil zu erwarten wäre, eine Entwicklung, die bei aller Würdigung des Geistigen als Voraussetzung der kulturellen Weiterentwicklung innerhalb des jüdischen Sektors eines Landes jedoch zu Bedenken Anlaß gibt, besonders wenn die Holland ist gegenwärtig wohl iuuner noch dasjenige europäische Land, das dem Aufenthalt und der wirtschaftlichen Betätigung von Ausländern die weitesten Grenzen gezogen hat. Zurzeit sind freilich Bestrebungen im Gange, die vielfach verstreuten und veralteten Bestimmungen über die gesetzlichen Einreise-, Aufenthalts- und Betätigungsbefugnisse einheitlich und den veränderten Verhältnissen angepaßt zu gestalten. Mit Rücksicht darauf, daß bis zur Schaffung eines neuen Fremdeugesctzes und bis zum Inkrafttreten des geplanten Gesetzes über die selbständige wirtschaftliche Berufsausbildung noch einige Zeit vergehen wird, dürfte eine kurze Ilebersicht über die wichtigsten Bestimmungen von Interesse sein. Von verhältnismäßig geringem Umfang sind die Bestimmungen, die sich ans E r h o lungsreisende beziehen. Diese brauchen im allgemeinen nur einen gültigen Reisepaß, in Sondcrfällen ist auch ein Visum nötig. Ausländer deutscher Staatsangehörigkeit bedürfen nur des unvisierten Passes. Für Ausländer besteht zurzeit, abgesehen von einigen Ausnahmen, keine gesetzliche Verpflichtung zur polizeilichen Anmeldung. Ausnahmsweise müssen sich die Ausländer nur dann amuclden, wenn ihnen bei der Einreise eine vorläufige Aufenthaltsbescheinigung in den Reisepaß gesteinpolt worden ist. Diejenigen, die für G e sch äs ts z w ecke, wenn auch nur vorübergehend, nach Holland kommert, haben eine Reihe von Bestimmungen zu veachten. Handelt es sich um Angestellte einer außerhalb Hollands ansässigen Firma, so muß letztere im Besitze einer schriftlichen Genehmigung des Rijksdienstes voor Arbeidsverzekering en A'rbeidsbemiddeling sein, um den nichthollündischen Angestellten auf holländischem Boden arbeiten zu lassen. Der Genehmigungszwang gilt in Holland auch bei ganz kurzen Reisen, so daß man gut tut, dein Angestellten den Genehmigungsbescheid mitzugeben. Den Angestellten sind solche Reisenden und Vertreter gleichgestellt, die u n s e l b st ä n d i g sind und sich in abhängiger Stellung zu dem vertretenen Hause befinden. Zur Vermeidung von Schwierigkeiten ist zu empfehlen, daß derjenige, der rechtlich selbständig ist, in der Lage ist, dies durch Vorlage seines Vertrages oder auf andere Weise zu beweisen. In Zweifelsfällen wird sich der holländische Grenzposten dadurch helfen können, daß er eine beschränkte Aufenthaltsdauer in den Reisepaß stempelt und damit den Einreisenden nötigt, sich bei der Polizei zu melden und nachzuweisen, daß seine Tätigkeit nicht der behördlichen Genehmigung unterliegt. Wer nach Holland reist, um hier eine Stellung anzutreten, wird, wenn sich dieser Zweck bei der Paßkontrolle ergibt, regelmäßig nur durchgclassen, wenn er ein Schreiben des Lage der Juden dieses Landes ohnehin unter antijüdischer' Agitation leidet. Die wechsclvolle politische Vergangenheit der einzelnen großrumänischen Gebietsteile macht es ohne weiteres erklärlich, daß das Eigenleben der Inden in großem Umfange erhalten geblieben ist. Bis auf einzelne früher ungarische Gebietsteile, in denen die Angleichung an die Umwelt besonders fortgeschritten ist, hat der Gedanke nationaler Zusammengehörigkeit unter den Juden Rumäniens festen Fuß gefaßt. Ihre staatliche Anerkennung als nationale Minderheit hat diese Tendenz natürlich gefördert. Seinen äußeren Ausdruck findet das jüdische Leben in einer großen Anzahl jüdischer Zeitungen und Zeitschriften, die in ihrer großen Ueberzahl in jiddischer Sprache erscheinen, daneben gibt es aber auch Organe in hebräischer. rumänischer, ungarischer und vereinzelt sogar auch in deutscher Sprache. Eine Besonderheit ist es, daß Hand in Hand mit der weitverbreiteten nationaljüdischen Einstellung auch eine wohlsundierte religiöse Tradition herrscht, die der Statistiker dadurch beweisen kann, daß die Zahl der jüdischen Gotteshäuser in Rumänien bekannt ist. Wenn es bis aus einen verschwindend geringen Teil dabei auch nur kleine, unscheinbare Betstätten sein mögen, so ist für die religiöse Haltung der Bevölkerung jedoch kennzeichnend, daß im Jahre 1932 1192 Synagogen gezählt worden sind, davon fast 600 in Altrumänien, über 350 in Bessarabien, über 200 in Transsylvanien. Welcher materielle Opfermut kommt. bei der Armut des Gros der jüdischen Bevölkerung des Landes darin zum Ausdruck, daß die Mittel für die Unterhaltung dieser Gotteshäuser aufgebracht Werdens Der Vielgestaltigkeit des jüdischen Lebens entspricht auch eine Vielheit religiöser Schattierungen, aber der Wille zu einer äußeren geschlossenen Einheit ist deshalb um so stärker. Er hat dazu geführt, daß in jüngster Zeit Bestrebungen erfolgreich zu werden versprechen, die in der Schaffung einer Gesamtvertretung der Juden Rumäniens gipfeln, der alle religiösen Gemeinschaften ebenso wie die jüdisch-politischen Parteien angehören sollen. In ihr wird sich auch die große a f ch k e n a s i s ch e Mehrheit mit der relativ kleinen Zahl sefardischer Gemeinden zu gemeinsamer Arbeit zusammenfinden. Die Lage der Juden Rumäniens hat nach dem Kriege den A u s w a n d e r u n g s w u n s ch wieder wachsen lassen. Daß dabei Palästina eine besondere Rolle spielt, kann bei der erwähnten nationaljüdischen Einstellung nicht verwundern. Das drückt sich zahlenmäßig darin aus, daß von 1919 bis zur Gegenwart (Mitte 1936) etwa 10 000 rumänische Juden nach Palästina gekommen sind. Diese Zahl ist natürlich nur ein Bruchteil der jüdischen Gesamtauswanderung aus Rumänien, die in dieser Zeitspanne insgesamt etwa viermal so hoch gewesen sein dürfte. Ihr stärkstes Ziel bleiben die Vereinigten Staaten von Amerika. vr. E. R—x,. Arbeitgebers vorlegen kann, in welchem dieser das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses bescheinigt und die Polizeibehörde das Schreiben mit der Erklärung versehen hat, daß ihr der Arbeitgeber bekannt ist. Rach ministerieller Anordnung darf die Polizei die Bescheinigung nicht verweigern, wenn nach ihrer Ansicht die Stellung ebensogut durch einen Holländer versehen werden könnte. Im Verordnungswege sind bis heute nach und nach ungefähr alle Branchen und alle Arten voii unselbständiger Betätigung genehmigungspflichtig geworden, so daß die Genehmigungsfreiheit hellte zu den Ausnahmen gehört; für weibliche Ausländer kommen inr wesentlichen nur noch Stellungen in Frage, deren Besetzung durch Ausländer keine Beeinträchtigung des holländischen Arbeitsmarktes bedeutet und die Hausarbeit, jedoch nicht in Pensionen. Zum Studium ist eine besondere Genehmigung nötig, außerdem muß der Nachweis von Existenzmitteln geführt werden. Weitere Erlaubnisse müssen außer zum Examen selbst auch zur Ausübung der Praxis eingeholt werden; die Ablegung der Prüfung als solche gibt noch kein Recht zur Berufsausübung. Tie größte und wichtigste Kategorie der Auswanderer stellt diejenigen dar, die sich dauernd und wirtschaftlich selbständig in Holland niedcrläßt. Für diese ist die Frage nach den ausreichenden Existeuzmitteln am schmierigsten zu beantworten. Zahlreich sind die Fälle, wo Angehörige oder Bekannte bereirs* ausgewandert sind und die später Auswandernden als Gesellschafter in bereits bestehende Unternehmungen ausgenommen werden. Ta nun, wie bererts bemerkt, ein polizeilicher Anmeldezwang nur in den angeführten Ausnahmen besteht, so wird oft erst die Eintragung zum Handelsregister vorgenommen und dann die polizeiliche Anmeldung bewirkt, und regelmäßig genügt dann die Vorlage eines nach holländischem Recht gültigen Vertrages um die Möglichkeit einer Existenzbasis glaubhaft zu machen. Die Tatsache, daß Auswanderer bereits Werte im Ausland besitzen, über die sie auch nach der Auslvanderung nur mit Genehmigung der Devisenstelle verfügen dürfen und die sie ganz oder teilweise ablicfern müssen, dürfte der Zulassung regelmäßig nicht entgcgenstehen. Besonders wichtig ist auch die Beachtung der holländischen Einfuhr-, Zoll-, Kontingentier ungsn n d C l e a r i n g b e st i m m u n g e n. An sich muß nämlich der Gegenwert für alle Waren, die von Deutschland aus in Holland eingeführt werden, beim „Nederlandsch Clearinginstituut" einbezahlt werden. Führt der Auswanderer eigene Waren mit, so fehlt es zwar an einem Empfänger des Gegenwerts auf deutscher Seite, aber diese Tatsache allein beseitigt die Verpflichtung gegenüber der niederländischen Verrechnungsstelle keineswegs. Man tut gut, rechtzeitig einen Antrag aus B e fr e i u n g von dieser Verbindlichkeit zu stellen, sonst liefert die mit der Kontrolle dieser Vorschriften beauftragte Zollstelle dem Auswanderer die Sachen nicht aus. Frei von allen Zoll-, Kontingentierung- und Clearingvorschriften ist an sich nur U ur z u g s g u t tmd Heiratsgut. Auch hier hat die Verwaltnngspraxis eine Reihe von Erfordernissen aufgestellt, um einem Mißbrauch der Einfuhrfreiheit vorzubeugen. Hat man sich nicht im voraus vergewissert, daß entweder eine Freistell n n g erfolgt oder daß dieselbe nicht nötig ist, so wird die Einfuhr entweder scheitern oder so lange dauern, daß erhebliches Standgeld aufläust. Abschließend sei bemerkt, daß nach holländischer Rechtsauffassung das Recht der Staatsangehörigkeit für die in Holland ansässigen Fremden in vielen Fällen weitergilt, insbesondere auf familien- und erbrechtlichem Gebiet. Trotzdem und mit Rücksicht auf dem nicht-niederländischen Recht vorgehende zwingende Bestimmungen des holländischen Rechts empfiehlt es sich, den in Holland bestehenden gesetzlichen Güterstand der Gütergemeinschaft durch Vereinbarung der Gütertrennung auszuschließen und auch T e st a - mente so zu errichten, daß sie auch dem holländischen Recht in allen Punkten entsprechen. Die Praxis der letzten Jahre hat gezeigt, daß auch bei Magister Kirsch der gute Likör, Magister MUnchenVIl einer im Prinzip planmäßigen Auslvanderung gerade auf rechtlichem Gebiet Unterlassungen begangen lverden, die sich früher oder später unangenehm geltend machen können. So sehr mit Bezug auf die im Fluß befindliche Fremden- und Niederlassungsgesetzgebung denjenigen, die Holland als Äuswanderungsland ins Auge gefaßt haben, zu raten ist, diesen Umstand bei ihrem Entschluß zu beachten, so sehr muß doch davon abgeraten werden, ohne Einholung der nötigen wirtschaftlichen und juristischen Informationen eine Auslvanderung nach Holland in die Wege zu leiten. Herbert Frankenstein: Auswanderungsmöglichkeiten nach Brasilien Der Vortrag, den der brasilianische Wirtschaftsberater Franken stein am 11. Juni in der überfüllten Aula der Josef-Lehmann-Schule über „Auswanderungsmöglichkeiten nach Brasilien" hielt, war durch die Sachkunde und Sachlichkeit des Vortragenden besonders interessant. Zwei Momente sind, nach Ansicht des Redners, für die Wirtschaftsstruktur Brasiliens wesentlich: Brasilien ist ein frühkapitalistischer Staat, in welchem die soziale Kluft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer noch besonders groß ist, ferner finden sich in Brasilien nur geringfügig Großindustrie und Großbetriebe, während die Mittel-, Kleinindustrie ltnd Kleinbetriebe vorherrschen. Für den mittellosen Einwanderer, der hoffe, in Brasilien eine Stellung als Arbeiter oder Angestellter zu finden, ergebe sich daraus, daß er zwar in nicht allzu langer Zeit irgendeine Beschäftigung mit einer Bezahlung von etwa 250 Milreis erhalten würde, daß aber eine derartige Entlohnung nur ein proletarisches, nicht ein bürgerliches Leben gestatte. Eine wesentliche Verbesserung seines Lebensstandards könne ein Angestellter eben wegen des geringes Lohnniveaus kaum erreichen. Deshalb fei die Einwanderung für Leute ohne irgendwelche Barmittel wenig zu empfehlen. Weitaus günstiger sei die Einwanderung nach Brasilien zu beurteilen, wenn der Einwanderer nach Zahlung der Reichssluchtsteuer aus der Verwertung seines Auswanderersperrguthabens noch über 6000 bis 7000 RM verfüge. Bei einem solchen Kapital könne eine vierköpfige Familie zunächst einmal ein Jahr lang in Brasilien leben, sich mit der Portugiesischen Landessprache vertraut machen und in das dortige Wirtschaftsleben einvrdnen. Sie werde daun sicherlich irgendeine Kleinindustrie oder einen mittleren Betrieb eröffnen können, der ihr ein bürgerliches Leben gestatten würde. .Der Vortragende wies dann darauf hin, daß der Kapitalmarkt in Brasilien noch sehrrurfnahmefähig sei. Die Zinssätze seien hoch. Man könne Geld mündelsicher mit 7 bis 8 Prozent anlegen, auch für erste Hypotheken würden mindestens 8 Prozent gezahlt. Eine Einwanderung nach Sao Paulo sei wegen des besseren Klimas und der größtenteils nicht aus Eingeborenen, sondern aus Einwanderern bestehenden Bevölkerung einer solchen nach Rio de Janeiro vorzuziehen. Auch im Norden Brasiliens seien große Möglichkeiten vorhanden, allerdings müsse man dort mit einem für Mitteleuropäer nur schwer erträglichem Klima rechnen. Im Ganzen sei Brasilien ein entwicklnngs- und aufnahmefähiges Land, welches gerade Menschen mit kleineren Vermögen gute Aussichten biete. Max Goldsteiii. Der Vortrag von Herbert F r a n! e n st e i n über „Auswanderungs-Möglichkeiten nach Brasilien" wird wegen Uebersüllung am 23. Juni, 20 Ahr 30 Min. in der Aula der J.-Lehmann-Schule, Joachimsthaler Straße 13, wiederholt (nicht am 18. Juni). Die für den 18. Juni bereits gelösten Vorverkaufskarten behalten für den 23. Juni Gültigkeit. Weitere Vorverkaufskarten sind noch beim Hausmeister der J.-Lehmann-Schule, Joachimsthaler Straße 13, zu erhalten. Zur Badesaison Aus Westerland wird den „Husumer Nachrichten" gemeldet, daß der dortige Bürgermeister Dr. Schuldt als Vorsitzender des Verkehrsvereins einen öffentlichen Appell an die Vermieter und Geschäftsinhaber mit der Aufforderung gerichtet hat, die Schilder „Juden unerwünscht" oder „Deutsches Geschäft" in deutlich sichtbarer Form an den Häusern anzubringen. Der Bürgermeister betont, daß unter keinen Umständen Westerland wieder nach und nach in erheblichem Umfange von jüdischen Gästen besucht werden darf, weil dies dem Gesamtinteresse des Bades nicht dienlich ist. Das holländische Fremdenrecht Von Dr. Kurt Lisser, Amsterdam

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